07.09.2015

Arbeitsrecht, Meldung

Keine Änderungen am Mindestlohngesetz

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Die Bundesregierung plant derzeit keine Änderungen am Mindestlohngesetz, will jedoch eine klarstellende Definition der ehrenamtlichen Tätigkeit einführen. Das schreibt sie in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke.

Die Bundesregierung wird die Auswirkungen des Mindestlohngesetzes kontinuierlich begleiten und die Regelungen zu den im Gesetz vorgesehenen Zeitpunkten evaluieren. Geplant sei laut Antwort aber eine klarstellende Definition der ehrenamtlichen Tätigkeit im Bürgerlichen Gesetzbuch, die sich an der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes orientiere. Außerdem würden künftig die tragenden Grundsätze der Rechtsprechung zur Auftraggeberhaftung und der Auslegung des Unternehmerbegriffs im Arbeitnehmer-Entsendegesetz auch bei den Kontrollen des Mindestlohngesetzes zugrunde gelegt, schreibt die Regierung.

(Bundestag (hib) / Viola C. Didier) 


Weitere Meldungen


Rechtsboard

Andre Schüttauf / Stephan Sura


13.03.2026

Bezeichnung eines Kunden als „Nigger“ gegenüber einer Kollegin ist an sich, aber nicht immer ein Kündigungsgrund

Eine Arbeitnehmerin tituliert einen Kunden im Gespräch mit einer Kollegin als „Nigger“ – ein Grund für eine außerordentliche Kündigung? An sich ja, im Einzelfall aber womöglich nein, entschied jetzt das LAG Rheinland-Pfalz.

weiterlesen
Bezeichnung eines Kunden als „Nigger“ gegenüber einer Kollegin ist an sich, aber nicht immer ein Kündigungsgrund

Meldung

© Jamrooferpix / fotolia.com


13.03.2026

Änderungen im Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe

Aufsichts- und Berufsrechtsregelungen für rechtsberatende Berufe sollen vereinheitlicht, modernisiert und Berufsordnungen angepasst werden.

weiterlesen
Änderungen im Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe

Meldung

©Volha Maksimava/istockphoto.com


13.03.2026

EU-Parlament fordert Aktionsplan zum Gender Pay Gap

Das EU-Parlament fordert die EU-Kommission auf, einen Aktionsplan zur Beseitigung des geschlechtsspezifischen Lohn- und Rentengefälles vorzulegen.

weiterlesen
EU-Parlament fordert Aktionsplan zum Gender Pay Gap
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)