• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Kein Zusammenschluss von CTS Eventim und Four Artists

28.11.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Kein Zusammenschluss von CTS Eventim und Four Artists

Beitrag mit Bild

©chombosan/fotolia.com

Das Bundeskartellamt hat den geplanten Erwerb der Mehrheit der Anteile an den Gesellschaften der Konzert- und Veranstaltungsagentur Four Artists – Four Artists Booking Agentur GmbH und Four Artists Events GmbH – durch die CTS Eventim AG & Co. KGaA untersagt.

CTS Eventim ist als Anbieter des mit Abstand größten Ticketsystems in Deutschland marktbeherrschend. CTS Eventim ist insbesondere durch seinen Ticket-Online-Shop „Eventim.de“ bekannt. Das Unternehmen bietet außerdem Veranstaltern und Vorverkaufsstellen Ticketsystemdienstleistungen an und ist auch selbst als Veranstalter insbesondere von Rock/Pop-Tourneen und Festivals tätig. Zu den von Four Artists vertretenen Künstlern, für die das Unternehmen Konzerte organisiert und vermarktet, zählen ca. 300 nationale und internationale Künstler, u.a. Die Fantastischen Vier, Clueso, Marteria, David Guetta, Rea Garvey und Andreas Bourani.

Wie mächtig ist Eventim?

Das Bundeskartellamt führt derzeit auch ein Verfahren gegen CTS Eventim wegen des Verdachts des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung durch den Abschluss von Exklusivverträgen mit Veranstaltern und Vorverkaufs(VVK)-Stellen. Eine Entscheidung in diesem Verfahren wird zeitnah erfolgen. Über das CTS Eventim System werden 60 – 70 % aller Tickets vertrieben, die in Deutschland über Ticketsysteme verkauft werden. Die übrigen Anbieter sind deutlich kleiner, größtenteils nur regional präsent und zum Teil auf Kooperationen mit CTS angewiesen. Die Marktposition von CTS Eventim wird zusätzlich verstärkt durch den konzerneigenen Online-Shop eventim.de, über den das Unternehmen einen ganz wesentlichen Teil der Tickets selbst verkauft. Außerdem hat CTS Eventim durch zahlreiche konzerneigene Veranstalter und Exklusivverträge einen gewichtigen Anteil des Gesamtmarktvolumens an das eigene System gebunden.

Erhebliche Behinderung des Wettbewerbs

Für die Marktbeherrschung sprechen insbesondere auch indirekte Netzwerkeffekte, die bei der Plattform von CTS Eventim zwischen den angeschlossenen Veranstaltern auf der einen und den VVK-Stellen und Endkunden auf der anderen Seite zur Wirkung kommen, sowie ein Vorsprung des Unternehmens im Vergleich zu Wettbewerbern beim Zugang zu wettbewerbsrelevanten Daten. Nach Einschätzung des Bundeskartellamtes würde der Erwerb von Four Artists zu einer Verstärkung der bereits bestehenden marktbeherrschenden Stellung von CTS auf dem zweiseitigen Markt für Ticketsystemdienstleistungen gegenüber Veranstaltern und VVK-Stellen führen und damit zu einer erheblichen Behinderung wirksamen Wettbewerbs auf den betroffenen Märkten. Mit Four Artists würde CTS Eventim einen bedeutenden Veranstalter in seinen Konzern integrieren und damit zusätzliche Ticketkontingente in einer Größenordnung von 500.000 – 1 Mio. Tickets pro Jahr an das eigene System binden. Die Expansionsmöglichkeiten von konkurrierenden Ticketsystemanbietern würden dadurch geschwächt.

(Bundeskartellamt, PM vom 23.11.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Volha Maksimava/istockphoto.com


13.02.2025

Gender Pay Gap wird kleiner

Trotz eines historischen Rückgangs des Gender Pay Gaps verdienen Frauen in Deutschland 2024 noch immer 16 % weniger pro Stunde als Männer.

weiterlesen
Gender Pay Gap wird kleiner

Rechtsboard

Matthias Böglmüller


13.02.2025

CSRD-Berichterstattung über Arbeitskräfte des Unternehmens – Praxiserfahrungen aus der arbeitsrechtlichen Beratung

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist bei vielen Unternehmen angelaufen. Im ersten Quartal 2025 werden die ersten Geschäftsberichte mit Nachhaltigkeitsangaben auf Grundlage der CSRD veröffentlicht. Der umfangreichste Berichtsteil befasst sich mit den Arbeitskräften des Unternehmens.

weiterlesen
CSRD-Berichterstattung über Arbeitskräfte des Unternehmens – Praxiserfahrungen aus der arbeitsrechtlichen Beratung

Meldung

©AndreyPopov/fotolia.com


13.02.2025

BAG zur Freistellung während der Kündigungsfrist

Arbeitgeber können nicht verlangen, dass sich freigestellte Mitarbeiter unmittelbar auf neue Stellen bewerben, um dadurch die Gehaltszahlung zu ersparen.

weiterlesen
BAG zur Freistellung während der Kündigungsfrist

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank