• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Kein Vetorecht des Bundestages gegen Ministererlaubnis

10.11.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Kein Vetorecht des Bundestages gegen Ministererlaubnis

Beitrag mit Bild

Laut Bundesregierung werde erwartet, dass die Firma Rewe, die einen Teil der Kaiser’s-Filialen übernehmen wird, ihre Klage gegen die Ministererlaubnis in den nächsten Tagen zurücknehmen werde.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat sich dagegen ausgesprochen, dem Deutschen Bundestag ein Vetorecht gegen die „Ministererlaubnis“ bei Unternehmensfusionen zu geben.

Eine in einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erhobene entsprechenden Forderung wurde in der Sitzung des Ausschusses am 09.11.2016 von der Koalitionsmehrheit aus CDU/CSU- und SPD-Fraktion abgelehnt. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmte dafür, die Fraktion Die Linke enthielt sich. In der Begründung ihres Antrags, der sich auf den versuchten Zusammenschluss von Edeka und Kaiser’s Tengelmann bezieht, bezeichnet die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Ministererlaubnis als „Fremdkörper in der wettbewerbsrechtlichen Konzeption“ des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen.

Ministererlaubnis intransparent und missbrauchsanfällig

In ihrer Ausgestaltung sei die Ministererlaubnis intransparent und missbrauchsanfällig. Dem Minister werde es ermöglicht, die Fusion zweier Unternehmen zu genehmigen, die vom Bundeskartellamt untersagt worden sei. Dabei habe der Minister großen Spielraum und könne die Erlaubnis auch im Alleingang erteilen. Das mache das Instrument „anfällig für die Durchsetzung von Klientelinteressen oder bestimmter Vorstellungen von Industriepolitik“. Das aktuelle Ministererlaubnisverfahren zum Zusammenschluss von Edeka und Kaiser’s Tengelmann offenbare die Schwächen des Verfahrens. So habe der Minister zu keinem Zeitpunkt des Verfahrens seine Entscheidung erläutert, kritisieren die Abgeordneten.

Union will eigenen Vorschlag vorlegen

Ein Sprecher der CDU/CSU-Fraktion erklärte, die lange Dauer des Verfahrens beim Zusammenschluss von Edeka und Kaiser’s Tengelmann sei unbefriedigend. Er kündigte einen eigenen Vorschlag der Union an, der in Kürze vorgelegt werde. Die Verfahren müssten straffer und politische Entscheidungen sicherer werden. Die SPD-Fraktion zeigte sich erschrocken, wie die Debatte geführt werde. Mit keinem Wort sei auf die rund 16.000 Arbeitsplätze eingegangen worden, um deren Sicherung es in dem Verfahren gehe. Zuvor hatte die Bundesregierung über das Schlichtungsverfahren von Edeka, Tengelmann und Rewe unter Leitung von Altbundeskanzler Gerhard Schröder berichtet. Die erfolgreiche Einigung in der Schlichtung auf Grundlage der Ministererlaubnis sichere die Arbeitsplätze von über 15.000 Beschäftigten. Genau das habe Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel immer erreichen wollen.

(Dt. Bundestag, hib vom 09.11.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Ekaterina Pokrovsky/fotolia.com


09.12.2024

BMF-Schreiben zur steuerlichen Behandlung von Reisekosten

Ab 2025 gelten neue Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten bei Auslandsdienstreisen.

weiterlesen
BMF-Schreiben zur steuerlichen Behandlung von Reisekosten

Meldung

©valerybrozhinsky/fotolia.com


09.12.2024

Kapitalmarktunion: Besserer Zugang zu Finanzdaten von Verbrauchern

Ziel der Verordnung über den Zugang zu Finanzdaten ist es, die Einführung datengesteuerter Geschäftsmodelle im Finanzsektor zu fördern.

weiterlesen
Kapitalmarktunion: Besserer Zugang zu Finanzdaten von Verbrauchern

Steuerboard

Nikola Hertel


06.12.2024

Schenkungsteuer bei niedrig verzinsten Darlehen – Wer trägt die Beweislast?

Darlehensvereinbarungen zwischen natürlichen und nahestehenden Personen sind immer wieder ein relevantes Thema.

weiterlesen
Schenkungsteuer bei niedrig verzinsten Darlehen – Wer trägt die Beweislast?

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank