• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Kein Schmerzensgeld nach DSGVO für Ex-Mitarbeiterin

06.05.2025

Arbeitsrecht, Meldung

Kein Schmerzensgeld nach DSGVO für Ex-Mitarbeiterin

Darf der Name einer ehemaligen Mitarbeiterin in einem Werbeflyer auftauchen – und wenn ja, was passiert, wenn es versehentlich geschieht? Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden: Ein DSGVO-Verstoß allein reicht nicht automatisch für Schmerzensgeld.

Beitrag mit Bild

©marog-pixcells/fotolia.com

Die versehentliche Nennung des Namens einer ehemaligen Mitarbeiterin in einem Werbeflyer ihres früheren Arbeitgebers begründet keinen Anspruch auf Schmerzensgeld nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Auf diese Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 22.08.2024 (5 SLa 66/24) weist die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) hin.

Darum ging es im Streitfall

Eine Pflegedienstleiterin hatte nach Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses geklagt, weil ihr ehemaliger Arbeitgeber ihren Namen und ihre dienstliche Telefonnummer in einem Werbeflyer für seine Senioreneinrichtung verwendet hatte.

Schmerzensgeld abgelehnt: DSGVO schützt nicht immer

Das Gericht bejahte zwar einen Verstoß gegen die DSGVO, da die Einwilligung der Klägerin in die Datenverarbeitung mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses erloschen sei. Einen Anspruch auf Schmerzensgeld verneinte es jedoch, da der Klägerin durch die versehentliche Namensnennung kein konkreter Schaden entstanden sei. Insbesondere sei die Klägerin weder in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt noch in ihrer sozialen Geltung beeinträchtigt worden.


DAV vom 28.04.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Interview

Dr. Heiko Haller


01.04.2026

„Die Kritik hat Spuren hinterlassen“: Steht die internationale Schiedsgerichtsbarkeit vor einem Wendepunkt?

Schiedsverfahren werden politischer, digitaler und komplexer – Unternehmen müssen ihre Strategie frühzeitig anpassen, rät Dr. Heiko Haller.

weiterlesen
„Die Kritik hat Spuren hinterlassen“: Steht die internationale Schiedsgerichtsbarkeit vor einem Wendepunkt?

Meldung

©Jürgen Fälchle/fotolia.com


01.04.2026

Ehegattensplitting: Was eine Reform unterm Strich bedeutet

Eine Splitting-Reform belastet vor allem Alleinverdiener, bringt aber wohl nur begrenzte Arbeitsmarkteffekte, zeigt eine aktuelle IW-Berechnung.

weiterlesen
Ehegattensplitting: Was eine Reform unterm Strich bedeutet

Meldung

©marteck/fotolia.com


01.04.2026

Bald gemeinsame EU-Vorschriften zu Insolvenzverfahren

Neue EU-Insolvenzregeln sollen Verfahren vereinfachen, Gläubiger stärken und Investitionen im Binnenmarkt fördern.

weiterlesen
Bald gemeinsame EU-Vorschriften zu Insolvenzverfahren
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)