26.05.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Kein Rückkehrrecht in Vollzeitbeschäftigung

Beitrag mit Bild

©Markus Mainka/fotolia.com

Das geplante Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit ist vorerst gescheitert. Wie das Kanzleramt mitteilt, wird sich das Bundeskabinett in dieser Legislaturperiode nicht mehr mit dem Gesetzentwurf von Bundesarbeitsministerin Nahles (SPD) beschäftigen.

„Das Thema Rückkehrrecht von Teil- in Vollzeit hat sich nicht erledigt“, erklärte der sozial- und arbeitsmarktpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagfraktion, Karl Schiewerling. „Ich erwarte, dass es in der kommenden Legislaturperiode erneut eine Rolle spielen wird. Es geht hier schließlich um die Frage der Vereinbarkeit von Familie und Betrieb. Diese Frage ist und bleibt weiter hoch aktuell.“

Aktueller Entwurf hatte einige Mängel

„Flexible, zeitlich begrenzte Teilzeitmöglichkeiten geben mehr Spielraum. Schwierig an dem jetzigen Entwurf war aber, dass künftig auch Kleinbetriebe verpflichtet sein sollten, mit ihren Arbeitnehmern Teilzeitwünsche zu erörtern“, so Schiewerling. „Für kleine Unternehmen mit 15 Mitarbeitern ist es oft allein durch die Größe des Betriebes schwierig, alle Flexibilitätswünsche ihrer Mitarbeiter berücksichtigen zu können. Wenn ein solcher Betrieb dann auch noch beweisen muss, dass kein Vollzeitplatz zur Verfügung steht, wird die Akzeptanzgrenze schnell erreicht.“

(CDU/CSU, PM vom 26.05.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©wsf-f/fotolia.com


03.12.2025

Freistellungsbescheinigungen für Bauleistungen: Sofortausstellung nicht mehr möglich

Freistellungsbescheinigungen für Bauleistungen werden aufgrund einer zentralen Verfahrensumstellung nicht mehr sofort beim Finanzamt ausgestellt.

weiterlesen
Freistellungsbescheinigungen für Bauleistungen: Sofortausstellung nicht mehr möglich

Meldung

tanaratgraphy/123rf.com


03.12.2025

VSME Digital Template in deutscher Sprachversion veröffentlicht

Die VSME-Vorlage ermöglicht eine strukturierte Dateneingabe, automatische Berechnungen sowie eine einfache Konvertierung in andere Formate.

weiterlesen
VSME Digital Template in deutscher Sprachversion veröffentlicht

Meldung

©GrafKoks/fotolia.com


02.12.2025

Grundsteuer: Wer trägt die Kosten eines Verkehrswertgutachtens?

Das FG BW entschied, dass das Finanzamt für die Kosten des Verkehrswertgutachtens aufkommen muss, da es das Grundstück überbewertet hatte.

weiterlesen
Grundsteuer: Wer trägt die Kosten eines Verkehrswertgutachtens?

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank