26.05.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Kein Rückkehrrecht in Vollzeitbeschäftigung

Beitrag mit Bild

©Markus Mainka/fotolia.com

Das geplante Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit ist vorerst gescheitert. Wie das Kanzleramt mitteilt, wird sich das Bundeskabinett in dieser Legislaturperiode nicht mehr mit dem Gesetzentwurf von Bundesarbeitsministerin Nahles (SPD) beschäftigen.

„Das Thema Rückkehrrecht von Teil- in Vollzeit hat sich nicht erledigt“, erklärte der sozial- und arbeitsmarktpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagfraktion, Karl Schiewerling. „Ich erwarte, dass es in der kommenden Legislaturperiode erneut eine Rolle spielen wird. Es geht hier schließlich um die Frage der Vereinbarkeit von Familie und Betrieb. Diese Frage ist und bleibt weiter hoch aktuell.“

Aktueller Entwurf hatte einige Mängel

„Flexible, zeitlich begrenzte Teilzeitmöglichkeiten geben mehr Spielraum. Schwierig an dem jetzigen Entwurf war aber, dass künftig auch Kleinbetriebe verpflichtet sein sollten, mit ihren Arbeitnehmern Teilzeitwünsche zu erörtern“, so Schiewerling. „Für kleine Unternehmen mit 15 Mitarbeitern ist es oft allein durch die Größe des Betriebes schwierig, alle Flexibilitätswünsche ihrer Mitarbeiter berücksichtigen zu können. Wenn ein solcher Betrieb dann auch noch beweisen muss, dass kein Vollzeitplatz zur Verfügung steht, wird die Akzeptanzgrenze schnell erreicht.“

(CDU/CSU, PM vom 26.05.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©GinaSanders/fotolia.com


29.04.2026

45 Euro pro Stunde: Arbeitskosten belasten Betriebe

Im Jahr 2025 zahlten Unternehmen in Deutschland durchschnittlich 45 Euro pro geleisteter Arbeitsstunde und damit rund 29 % mehr als im EU-Durchschnitt.

weiterlesen
45 Euro pro Stunde: Arbeitskosten belasten Betriebe

Meldung

©skywalk154/fotolia.com


29.04.2026

Betriebsprüfung ab 2027: Neue Größenklassen für Unternehmen

Ab 2027 gelten neue Schwellenwerte für die Einordnung von Betrieben in Größenklassen. Dies beeinflusst, wie die Finanzverwaltung Betriebsprüfungen plant.

weiterlesen
Betriebsprüfung ab 2027: Neue Größenklassen für Unternehmen

Steuerboard

Franziska Sontheim


28.04.2026

Anlaufhemmung für Schenkungsteuer und Werterhöhung von GmbH-Anteilen als Schenkung nach § 7 Abs. 8 ErbStG (BFH vom 27.08.2025 – II R 1/23)

In der Schenkungsteuerpraxis ist der Beginn der Festsetzungsfrist nach § 170 AO immer wieder streitentscheidend – insbesondere bei anzeigepflichtigen Vorgängen nach § 30 ErbStG, wenn das Finanzamt anschließend eine Steuererklärung nach § 31 ErbStG anfordert.

weiterlesen
Anlaufhemmung für Schenkungsteuer und Werterhöhung von GmbH-Anteilen als Schenkung nach § 7 Abs. 8 ErbStG (BFH vom 27.08.2025 – II R 1/23)
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht