26.05.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Kein Rückkehrrecht in Vollzeitbeschäftigung

Beitrag mit Bild

©Markus Mainka/fotolia.com

Das geplante Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit ist vorerst gescheitert. Wie das Kanzleramt mitteilt, wird sich das Bundeskabinett in dieser Legislaturperiode nicht mehr mit dem Gesetzentwurf von Bundesarbeitsministerin Nahles (SPD) beschäftigen.

„Das Thema Rückkehrrecht von Teil- in Vollzeit hat sich nicht erledigt“, erklärte der sozial- und arbeitsmarktpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagfraktion, Karl Schiewerling. „Ich erwarte, dass es in der kommenden Legislaturperiode erneut eine Rolle spielen wird. Es geht hier schließlich um die Frage der Vereinbarkeit von Familie und Betrieb. Diese Frage ist und bleibt weiter hoch aktuell.“

Aktueller Entwurf hatte einige Mängel

„Flexible, zeitlich begrenzte Teilzeitmöglichkeiten geben mehr Spielraum. Schwierig an dem jetzigen Entwurf war aber, dass künftig auch Kleinbetriebe verpflichtet sein sollten, mit ihren Arbeitnehmern Teilzeitwünsche zu erörtern“, so Schiewerling. „Für kleine Unternehmen mit 15 Mitarbeitern ist es oft allein durch die Größe des Betriebes schwierig, alle Flexibilitätswünsche ihrer Mitarbeiter berücksichtigen zu können. Wenn ein solcher Betrieb dann auch noch beweisen muss, dass kein Vollzeitplatz zur Verfügung steht, wird die Akzeptanzgrenze schnell erreicht.“

(CDU/CSU, PM vom 26.05.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Dan Race/fotolia.com


05.03.2026

Wirecard-Komplex: Kreditgebende Banken fallen nicht unter das Kapitalanleger-Musterverfahren

Der BGH stellt klar, dass das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz ausschließlich für Kapitalanleger gedacht ist und nicht für kreditgebende Banken.

weiterlesen
Wirecard-Komplex: Kreditgebende Banken fallen nicht unter das Kapitalanleger-Musterverfahren

Meldung

©Jamrooferpix/fotolia.com


05.03.2026

„Mixpalette“: Vorsteuer scheitert an ungenauen Rechnungen

Sammelbezeichnungen wie „Mixpalette“ auf Rechnungen genügen nicht, wenn sie keine klare Identifizierung der gelieferten Waren ermöglichen.

weiterlesen
„Mixpalette“: Vorsteuer scheitert an ungenauen Rechnungen

Steuerboard

Caroline Ruschen


04.03.2026

Luxusgüter als Gegenstände des täglichen Gebrauchs im Kontext privater Veräußerungsgeschäfte

Auch bei einem vermieteten hochpreisigen Wirtschafts- bzw. Luxusgut kann es sich um einen Gegenstand des täglichen Gebrauchs handeln, dessen Veräußerung selbst innerhalb der Spekulationsfrist einkommensteuerfrei bleibt.

weiterlesen
Luxusgüter als Gegenstände des täglichen Gebrauchs im Kontext privater Veräußerungsgeschäfte
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)