26.05.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Kein Rückkehrrecht in Vollzeitbeschäftigung

Beitrag mit Bild

©Markus Mainka/fotolia.com

Das geplante Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit ist vorerst gescheitert. Wie das Kanzleramt mitteilt, wird sich das Bundeskabinett in dieser Legislaturperiode nicht mehr mit dem Gesetzentwurf von Bundesarbeitsministerin Nahles (SPD) beschäftigen.

„Das Thema Rückkehrrecht von Teil- in Vollzeit hat sich nicht erledigt“, erklärte der sozial- und arbeitsmarktpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagfraktion, Karl Schiewerling. „Ich erwarte, dass es in der kommenden Legislaturperiode erneut eine Rolle spielen wird. Es geht hier schließlich um die Frage der Vereinbarkeit von Familie und Betrieb. Diese Frage ist und bleibt weiter hoch aktuell.“

Aktueller Entwurf hatte einige Mängel

„Flexible, zeitlich begrenzte Teilzeitmöglichkeiten geben mehr Spielraum. Schwierig an dem jetzigen Entwurf war aber, dass künftig auch Kleinbetriebe verpflichtet sein sollten, mit ihren Arbeitnehmern Teilzeitwünsche zu erörtern“, so Schiewerling. „Für kleine Unternehmen mit 15 Mitarbeitern ist es oft allein durch die Größe des Betriebes schwierig, alle Flexibilitätswünsche ihrer Mitarbeiter berücksichtigen zu können. Wenn ein solcher Betrieb dann auch noch beweisen muss, dass kein Vollzeitplatz zur Verfügung steht, wird die Akzeptanzgrenze schnell erreicht.“

(CDU/CSU, PM vom 26.05.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Gehkah/fotolia.com


04.09.2026

BFH bestätigt Verspätungszuschlag im Erstattungsfall

Auch bei einer Steuererstattung kann eine verspätet abgegebene Steuererklärung einen Verspätungszuschlag auslösen.

weiterlesen
BFH bestätigt Verspätungszuschlag im Erstattungsfall

Meldung

©Alexander Limbach/fotolia.com


04.09.2026

Wie weit reicht das Streikrecht in kritischer Infrastruktur?

Drohen durch einen Klinikstreik erhebliche Gefahren für Patienten, darf das Streikrecht durch einen ausreichend umfangreichen Notdienst eingeschränkt werden.

weiterlesen
Wie weit reicht das Streikrecht in kritischer Infrastruktur?

Meldung

©vege/fotolia.com


03.09.2026

EuGH setzt Grenzen für die Veröffentlichung von Aktionärsdaten

Der EuGH zieht eine klare Grenze zwischen berechtigter Unternehmenstransparenz und dem Schutz von personenbezogenen Aktionärsdaten.

weiterlesen
EuGH setzt Grenzen für die Veröffentlichung von Aktionärsdaten
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht