26.05.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Kein Rückkehrrecht in Vollzeitbeschäftigung

Beitrag mit Bild

©Markus Mainka/fotolia.com

Das geplante Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit ist vorerst gescheitert. Wie das Kanzleramt mitteilt, wird sich das Bundeskabinett in dieser Legislaturperiode nicht mehr mit dem Gesetzentwurf von Bundesarbeitsministerin Nahles (SPD) beschäftigen.

„Das Thema Rückkehrrecht von Teil- in Vollzeit hat sich nicht erledigt“, erklärte der sozial- und arbeitsmarktpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagfraktion, Karl Schiewerling. „Ich erwarte, dass es in der kommenden Legislaturperiode erneut eine Rolle spielen wird. Es geht hier schließlich um die Frage der Vereinbarkeit von Familie und Betrieb. Diese Frage ist und bleibt weiter hoch aktuell.“

Aktueller Entwurf hatte einige Mängel

„Flexible, zeitlich begrenzte Teilzeitmöglichkeiten geben mehr Spielraum. Schwierig an dem jetzigen Entwurf war aber, dass künftig auch Kleinbetriebe verpflichtet sein sollten, mit ihren Arbeitnehmern Teilzeitwünsche zu erörtern“, so Schiewerling. „Für kleine Unternehmen mit 15 Mitarbeitern ist es oft allein durch die Größe des Betriebes schwierig, alle Flexibilitätswünsche ihrer Mitarbeiter berücksichtigen zu können. Wenn ein solcher Betrieb dann auch noch beweisen muss, dass kein Vollzeitplatz zur Verfügung steht, wird die Akzeptanzgrenze schnell erreicht.“

(CDU/CSU, PM vom 26.05.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©M.Schuppich/fotolia.com


27.08.2026

Steuererklärung: Das Smartphone übernimmt, KI unterstützt

Immer mehr Steuerpflichtige nutzen KI und Apps für ihre Steuererklärung und zeigen zugleich großes Interesse an einer automatisch vorausgefüllten Ein-Klick-Lösung.

weiterlesen
Steuererklärung: Das Smartphone übernimmt, KI unterstützt

Steuerboard

Emanuel Benning


27.08.2026

Grundstücksübertragung im Zugewinnausgleich: Entgeltliche Veräußerung trotz familienrechtlicher Veranlassung?

Die Erfüllung güterrechtlicher Ausgleichsansprüche durch Immobilien wird in der Beratungspraxis häufig primär unter schenkung- und erbschaftsteuerlichen Gesichtspunkten strukturiert, insbesondere bei der Übertragung im Rahmen einer Güterstandsschaukel. Einkommensteuerlich kann dieselbe Übertragung jedoch eine erheblich andere Wirkung entfalten.

weiterlesen
Grundstücksübertragung im Zugewinnausgleich: Entgeltliche Veräußerung trotz familienrechtlicher Veranlassung?

Meldung

©jirsak/123rf.com


27.08.2026

Annahmeverzug: Kein Auskunftsanspruch zu Bewerbungen auf Stellenangebote

Das BAG begrenzt den Auskunftsanspruch des Arbeitgebers auf die Informationen, die er benötigt, um einen böswillig unterlassenen Zwischenverdienst darzulegen.

weiterlesen
Annahmeverzug: Kein Auskunftsanspruch zu Bewerbungen auf Stellenangebote
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht