28.03.2017

Betriebswirtschaft, Meldung

Kein Patentrezept für erfolgreiche Übergabe

Beitrag mit Bild

© cirquedesprit/fotolia.com

Auf der Basis des IAB-Betriebspanels haben Wissenschaftler des IfM Bonn das unternehmerische Verhalten nicht nur vor, sondern auch nach einer Übergabe untersucht. Dabei zeigte sich: Unternehmerisches Verhalten orientiert sich an den konkreten betrieblichen Bedingungen.

Planen Alteigentümer eine familieninterne Nachfolge, reduzieren sie zunehmend die Ausgaben für Investitionen, je näher der Übergabezeitpunkt heranrückt. Zugleich fördern sie zunehmend seltener die Fort- und Weiterbildung ihrer Mitarbeiter. Im Hinblick auf Forschung und Entwicklung (F&E), Innovationen, betriebliche Reorganisation und Ausbildung lassen sich dagegen keine Verhaltensänderungen feststellen. Beabsichtigen Alteigentümer hingegen ihr Unternehmen zu verkaufen, leiten sie in der Phase vor der angestrebten Übergabe zunehmend seltener betriebliche Reorganisationsmaßnahmen ein und reduzieren die F&E-Aktivitäten.

Erfolg der Unternehmensnachfolge kann nicht garantiert werden

Auch der Inhaberwechsel beeinflusst die Mehrzahl der betrachteten Unternehmensbereiche nicht. „Anders als erwartet, besteht folglich kein enger Zusammenhang zwischen der Investitionstätigkeit und den einzelnen betrieblichen Bereichen. Ebenso lässt sich kein systematisches Verhalten identifizieren, das sich günstig auf die Unternehmensentwicklung und damit auf den Übergabeerfolg auswirkt. Mit anderen Worten: Es lässt sich kein Patentrezept ableiten, mit dessen Hilfe eine erfolgreiche Unternehmensnachfolge garantiert werden kann“, erklärt Dr. Rosemarie Kay, stellvertretende Geschäftsführerin des Instituts für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn. Dies liegt vor allem daran, dass die Ausgangssituationen vor einer Übergabe sehr unterschiedlich sind und folglich ein individuelles unternehmerisches Handeln erfordern.

Individuelles unternehmerisches Handeln maßgeblich

So kann die teilweise beobachtete Zurückhaltung der Alteigentümer im Vorfeld einer Übergabe durchaus ökonomisch rational sein: Sie schränken Maßnahmen ein, weil sie nicht sicher sein können, ob hierdurch ein Mehrwert erzielt werden kann, der auch vom Nachfolger honoriert wird. „Folglich wirkt sich ein zurückhaltendes Verhalten nicht automatisch negativ auf den Unternehmenserfolg bzw. auf die angestrebte Übergabe aus. Die Nachfolger scheinen sich meist beispielsweise des Investitionsrückstandes bewusst zu sein – und empfinden dies auch nicht zwingend als nachteilig. Allerdings muss der Investitionsstau überwindbar sein und die technischen Anlagen dem aktuellen Stand entsprechen“, so Dr. Rosemarie Kay.

(IfM Bonn, PM vom 27.03.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

David Hötzel / Elisabeth Märker


19.06.2026

Warum Ihr Steuerberater Sie bittet, mit der Einbringung Ihrer Immobilien-GmbH in Ihre Holding-KG noch ein paar Tage zu warten

Manchmal entscheidet im Steuerrecht der Kalender. Genau in einer solchen Situation befinden sich derzeit Gesellschafter, die ihre Immobilien-GmbH in eine personenidentische GmbH & Co. KG einbringen wollen (Verlängerung der Beteiligungskette).

weiterlesen
Warum Ihr Steuerberater Sie bittet, mit der Einbringung Ihrer Immobilien-GmbH in Ihre Holding-KG noch ein paar Tage zu warten

Meldung

© Finanzfoto / fotolia.com


19.06.2026

Erbschaftsteuer bei Erbe ohne Nachlass

Ein formal bestehender Erbanspruch führt nicht automatisch zum Wegfall der Erbschaftsteuer, wenn der Nachlass später nicht mehr vorhanden ist.

weiterlesen
Erbschaftsteuer bei Erbe ohne Nachlass

Meldung

©Piccolo/fotolia.com


19.06.2026

Jahressteuergesetz 2026: IDW mahnt Praxistauglichkeit an

Das IDW begrüßt die Reformen im Jahressteuergesetz 2026, fordert aber klare, praxistaugliche und bürokratiearme Regelungen.

weiterlesen
Jahressteuergesetz 2026: IDW mahnt Praxistauglichkeit an
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht