• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Kein „Mobbing“ wegen ostdeutscher Herkunft

04.10.2019

Arbeitsrecht, Meldung

Kein „Mobbing“ wegen ostdeutscher Herkunft

Beitrag mit Bild

©Thomas Reimer/fotolia.com

Wann beginnt Mobbing? Die Herabwürdigung eines Mitarbeiters wegen seiner ostdeutschen Herkunft stellt keine Benachteiligung im Sinne des § 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wegen der ethnischen Herkunft oder Weltanschauung dar. Dies hat das Arbeitsgericht Berlin entschieden.

Der stellvertretende Ressortleiter eines Zeitungsverlags nahm seinen Arbeitgeber auf Entschädigung, Schadensersatz und Schmerzensgeld in Anspruch. Er war von zwei vorgesetzten Mitarbeitern wegen seiner ostdeutschen Herkunft stigmatisiert und gedemütigt worden.

Keine Entschädigung nach AGG

Das Arbeitsgericht Berlin hat die Klage mit Urteil vom 15.08.2019 (44 Ca 8580/18) abgewiesen. Dem Kläger stehe eine Entschädigung nach dem AGG nicht zu, weil eine Benachteiligung wegen seiner ethnischen Herkunft oder Weltanschauung nicht erfolgt sei. Menschen ostdeutscher Herkunft seien nicht Mitglieder einer ethnischen Gruppe oder Träger einer einheitlichen Weltanschauung.

Keine rechtzeitige Anzeige des Mobbings

Auch einen Schadensersatzanspruch wegen einer Persönlichkeits- oder Gesundheitsverletzung hat das Arbeitsgericht abgelehnt. Der Kläger hatte den Arbeitgeber nicht rechtzeitig auf das Verhalten seiner Vorgesetzten und die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens – es waren ca. 800.000 Euro im Streit – aufmerksam gemacht. Das Mitverschulden des Klägers an dem Schaden wiege derart schwer, dass eine Ersatzpflicht des Arbeitgebers entfällt.

(ArbG Berlin, PM vom 02.10.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Arbeitsrecht:
Owlit-Modul „Stotax Personal (Stollfuß Medien)“


Weitere Meldungen


Meldung

©Sondem/fotolia.com


15.01.2026

BFH zu § 15b EStG: Passivität entscheidet über Verlustverrechnung

Die Verlustverrechnungsbeschränkung gilt auch für Gründungsgesellschafter, sofern sie nicht aktiv an der Entwicklung des Modells mitgewirkt haben.

weiterlesen
BFH zu § 15b EStG: Passivität entscheidet über Verlustverrechnung

Meldung

©jamdesign/fotolia.com


15.01.2026

Doctolib wegen Irreführung von gesetzlich Versicherten verurteilt

Trotz Filter für Kassenpatienten zeigte Doctolib auch kostenpflichtige Selbstzahler-Termine; das Landgericht Berlin wertet das als Irreführung.

weiterlesen
Doctolib wegen Irreführung von gesetzlich Versicherten verurteilt

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


14.01.2026

Werterhöhung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft als Schenkung

Eine steuerpflichtige Schenkung durch Werterhöhung von Gesellschaftsanteilen kann auch dann vorliegen, wenn der Leistende sich der Unentgeltlichkeit nicht bewusst ist.

weiterlesen
Werterhöhung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft als Schenkung
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)