21.08.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Kein eigener Lkw: Fahrer ist Arbeitnehmer

Beitrag mit Bild

©Marco2811/fotolia.com

Lkw-Fahrer, die bei ihrer Tätigkeit keinen eigenen Lkw, sondern den Lkw des Auftraggebers nutzen, sind in der Regel abhängig beschäftigt. Dies hat das Sozialgericht Stuttgart jetzt klargestellt.

Im Streitfall stritten die Beteiligten über die Rechtmäßigkeit einer Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen. Die beklagte Sozialversicherung stellte fest, dass der Kläger im Rahmen seiner Tätigkeit als Lkw-Fahrer für ein Transportunternehmen nicht selbstständig, sondern abhängig und damit sozialversicherungspflichtig beschäftigt war. Hiergegen wandte sich der Kläger.

Keine Betriebsmittel, kein Risiko

Das Sozialgericht Stuttgart hat die Klage mit Urteil vom 25.04.2017 (S 2 R 1023/13) abgewiesen, da der Kläger abhängig beschäftigt gewesen sei. Maßgebliches Kriterium sei im vorliegenden Fall, dass der Kläger keinen eigenen Lkw genutzt habe. Der Kläger habe daher keine eigenen Betriebsmittel genutzt und damit kein maßgebliches Unternehmerrisiko getragen. Er habe mithin nicht, wie dies bei einem Unternehmer der Fall sei, neben seiner Arbeitskraft einen nennenswerten Einsatz an Sachmitteln, sondern nur seine Arbeitskraft angeboten, wie dies jeder abhängig Beschäftigte tue.

(SG Stuttgart, PM vom 16.08.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

nx123nx/123rf.com


05.12.2025

EU-Kommission legt Plan für zukunftssichere hochwertige Arbeitsplätze vor

Die EU-Kommission bereitet ein Gesetz für hochwertige Arbeitsplätze vor und bezieht Sozialpartner aktiv in die erste Konsultationsphase ein.

weiterlesen
EU-Kommission legt Plan für zukunftssichere hochwertige Arbeitsplätze vor

Meldung

©moovstock/123rf.com


05.12.2025

Russland-Sanktionen: Sparkasse durfte nicht die Auszahlung verweigern

Das OLG Frankfurt/M. stellt klar, dass nicht jede Zahlung aus Moskau unter die EU-Sanktionen fällt. Was zählt, ist der konkrete Einzelfall.

weiterlesen
Russland-Sanktionen: Sparkasse durfte nicht die Auszahlung verweigern

Steuerboard

Katrin Dorn


05.12.2025

Regierungsentwurf für ein Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen – Update

Der Bundestag hat am 04.12.2025 das Steueränderungsgesetz 2025 in der durch den Finanzausschuss geänderten Fassung beschlossen.

weiterlesen
Regierungsentwurf für ein Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen – Update

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank