21.08.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Kein eigener Lkw: Fahrer ist Arbeitnehmer

Beitrag mit Bild

©Marco2811/fotolia.com

Lkw-Fahrer, die bei ihrer Tätigkeit keinen eigenen Lkw, sondern den Lkw des Auftraggebers nutzen, sind in der Regel abhängig beschäftigt. Dies hat das Sozialgericht Stuttgart jetzt klargestellt.

Im Streitfall stritten die Beteiligten über die Rechtmäßigkeit einer Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen. Die beklagte Sozialversicherung stellte fest, dass der Kläger im Rahmen seiner Tätigkeit als Lkw-Fahrer für ein Transportunternehmen nicht selbstständig, sondern abhängig und damit sozialversicherungspflichtig beschäftigt war. Hiergegen wandte sich der Kläger.

Keine Betriebsmittel, kein Risiko

Das Sozialgericht Stuttgart hat die Klage mit Urteil vom 25.04.2017 (S 2 R 1023/13) abgewiesen, da der Kläger abhängig beschäftigt gewesen sei. Maßgebliches Kriterium sei im vorliegenden Fall, dass der Kläger keinen eigenen Lkw genutzt habe. Der Kläger habe daher keine eigenen Betriebsmittel genutzt und damit kein maßgebliches Unternehmerrisiko getragen. Er habe mithin nicht, wie dies bei einem Unternehmer der Fall sei, neben seiner Arbeitskraft einen nennenswerten Einsatz an Sachmitteln, sondern nur seine Arbeitskraft angeboten, wie dies jeder abhängig Beschäftigte tue.

(SG Stuttgart, PM vom 16.08.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Michael Feldner


18.11.2025

Wohl doch kein Steuerklassenprivileg für ausländische Familienstiftungen

Das FG Köln hat mit Beschluss vom 30.11.2023 ein Vorabentscheidungsersuchen beim EuGH eingereicht …

weiterlesen
Wohl doch kein Steuerklassenprivileg für ausländische Familienstiftungen

Meldung

nx123nx/123rf.com


18.11.2025

Rat der EU billigt Richtlinie über alternative Streitbeilegung

Die EU hat eine überarbeitete Richtlinie zur alternativen Streitbeilegung beschlossen, um Verbraucherstreitigkeiten künftig einfacher lösen zu können.

weiterlesen
Rat der EU billigt Richtlinie über alternative Streitbeilegung

Meldung

©magele-picture/fotolia.com


18.11.2025

Verdeckte Gewinnausschüttung ohne steuerlichen Wert

Auch wenn eine verdeckte Gewinnausschüttung formal vorliegt, muss ein tatsächlicher wirtschaftlicher Vorteil erkennbar sein.

weiterlesen
Verdeckte Gewinnausschüttung ohne steuerlichen Wert

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank