21.08.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Kein eigener Lkw: Fahrer ist Arbeitnehmer

Beitrag mit Bild

©Marco2811/fotolia.com

Lkw-Fahrer, die bei ihrer Tätigkeit keinen eigenen Lkw, sondern den Lkw des Auftraggebers nutzen, sind in der Regel abhängig beschäftigt. Dies hat das Sozialgericht Stuttgart jetzt klargestellt.

Im Streitfall stritten die Beteiligten über die Rechtmäßigkeit einer Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen. Die beklagte Sozialversicherung stellte fest, dass der Kläger im Rahmen seiner Tätigkeit als Lkw-Fahrer für ein Transportunternehmen nicht selbstständig, sondern abhängig und damit sozialversicherungspflichtig beschäftigt war. Hiergegen wandte sich der Kläger.

Keine Betriebsmittel, kein Risiko

Das Sozialgericht Stuttgart hat die Klage mit Urteil vom 25.04.2017 (S 2 R 1023/13) abgewiesen, da der Kläger abhängig beschäftigt gewesen sei. Maßgebliches Kriterium sei im vorliegenden Fall, dass der Kläger keinen eigenen Lkw genutzt habe. Der Kläger habe daher keine eigenen Betriebsmittel genutzt und damit kein maßgebliches Unternehmerrisiko getragen. Er habe mithin nicht, wie dies bei einem Unternehmer der Fall sei, neben seiner Arbeitskraft einen nennenswerten Einsatz an Sachmitteln, sondern nur seine Arbeitskraft angeboten, wie dies jeder abhängig Beschäftigte tue.

(SG Stuttgart, PM vom 16.08.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©ChristArt/fotolia.com


22.05.2026

Kirchenzugehörigkeit als Einstellungsvoraussetzung

Kirchliche Arbeitgeber dürfen Kirchenzugehörigkeit verlangen, wenn sie für die konkrete Tätigkeit erforderlich ist, entschied das BAG.

weiterlesen
Kirchenzugehörigkeit als Einstellungsvoraussetzung

Meldung

© Finanzfoto / fotolia.com


22.05.2026

Anwaltskosten bei Erbstreit können die Erbschaftsteuer mindern

Anwaltskosten, die unmittelbar der Auflösung einer Erbengemeinschaft und der Verteilung des Nachlasses dienen, können bei der Erbschaftsteuer abgezogen werden.

weiterlesen
Anwaltskosten bei Erbstreit können die Erbschaftsteuer mindern

Meldung

©estations/fotolia.com


21.05.2026

E-Auto-Förderprogramm erfolgreich angelaufen

Die Bundesregierung fördert seit Mai 2026 den Kauf oder das Leasing neuer E-Autos mit bis zu 6.000 €, abhängig von Fahrzeugart, Einkommen und Kinderzahl.

weiterlesen
E-Auto-Förderprogramm erfolgreich angelaufen
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht