22.04.2021

Meldung, Steuerrecht

Kein Betrug mehr bei Kapitalertragsteuer

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Die Bundesregierung will Betrug insbesondere um die Kapitalertragsteuer wie bei den Cum/Ex- und Cum/Cum-Skandalen eindämmen. Nun hat der Finanzausschuss am 21.04.2021 Maßnahmen beschlossen, die Steuerbetrug insbesondere bei der Kapitalertragsteuer verhindern sollen.

In der Sitzung stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur „Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung der Kapitalertragsteuer“, Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz (19/27632) in veränderter Form. Die Fraktionen von AfD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich.

Modernisierungen rund um die Kapitalertragsteuer

Ziel des Gesetzes ist es, Betrug insbesondere um die Kapitalertragsteuer wie bei den Cum/Ex- und Cum/Cum-Skandalen zu verhindern. Dazu fasst der Gesetzentwurf die Vorschriften zur Entlastung ausländischer Steuerpflichtiger von Abzugsteuern, also zur Rückerstattung zuvor abgezogener Steuern, neu. Der Prozess – Bescheinigung der abgeführten Steuer, Beantragung der Entlastung sowie Entscheidung der Behörde – soll digitalisiert werden. Faktoren, die zu einer unberechtigten Entlastung führen können, sollen ausgeschlossen werden.

Bundeszentralamt erhält künftig mehr Informationen

Verfahrensarten, die eine Entlastung bewirken können, sollen reduziert werden. Zur Betrugsbekämpfung speziell bei der Erstattung von der Kapitalertragsteuer erhält das Bundeszentralamt für Steuern künftig zusätzliche Informationen von den Finanzinstituten. Die Regelung, die missbräuchliche Steuergestaltungen durch zwischengeschaltete ausländische Gesellschaften verhindern soll, erfährt eine Anpassung an die Vorgaben der europäischen Rechtsprechung.

Mehr Aufwand für Kreditinstitute

Die CDU/CSU-Fraktion erklärte in der Aussprache, das Gesetz sei ein Schritt zu Vereinfachung und Digitalisierung und schränke Missbrauch ein. Damit sei Cum/Ex- und Cum/Cum-Betrug künftig nicht mehr möglich. Die SPD-Fraktion lobte das Gesetz als wichtigen Baustein gegen Steuerbetrug. Kreditinstitute würden dadurch zwar zusätzliche Aufgaben erhalten, doch diese trügen auch eine gewisse Verantwortung, Steuerbetrug zu verhindern. Die Änderungsanträge seien Verbesserungen, etwa die Verschiebung des Inkrafttretens besonderer Informationspflichten. Der FDP-Antrag mit dem Titel „Abgeltungssteuer bewahren – Vermögensaufbau und Altersvorsorge stärken“ wurde von CDU/CSU, SPD, Grüne und Linke abgelehnt.

(Dt. Bundestag vom 21.04.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

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