30.08.2016

Arbeitsrecht, Meldung

Kaum Anstieg bei den Tarifverdiensten

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Ohne Berücksichtigung der Sonderzahlungen waren die Tarifverdienste im zweiten Quartal 2016 um 1,2 % höher als im zweiten Quartal 2015. Im gleichen Zeitraum erhöhten sich die Verbraucherpreise um 0,1 %.

Die tariflichen Monatsverdienste einschließlich Sonderzahlungen lagen im zweiten Quartal 2016 in Deutschland um durchschnittlich 0,9 Prozent über dem entsprechenden Wert des Vorjahresquartals. Dies war der geringste Anstieg seit Beginn der Zeitreihe im Januar 2011.

Der geringe Anstieg der Tarifverdienste ist vor allem darauf zurückzuführen, dass im zweiten Quartal die bedeutenden Tarifabschlüsse der Metall- und Elektroindustrie, der chemischen Industrie sowie im öffentlichen Dienst noch nicht wirksam beziehungsweise ausgezahlt wurden. Die entsprechenden Tarifverträge sind im zweiten Quartal somit ohne Erhöhung in den Tarifindex eingeflossen. Dies zeigt sich im Vergleich zum Vorjahresquartal vor allem im Verarbeitenden Gewerbe (+0,5 %) sowie in den Bereichen, in denen der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes des Bundes und der Gemeinden (TVöD) eine große Bedeutung hat.

Überdurchschnittliche Tariferhöhungen im Handel

Am stärksten erhöhten sich im Zeitraum vom zweiten Quartal 2015 bis zum zweiten Quartal 2016 die Tarifverdienste im Handel (+3,3 %). Auch bei den sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (+2,2 %), wie beispielsweise Reisebüros, Wach- und Sicherheitsdienste oder Gebäudebetreuung sowie im Gastgewerbe (+2,0 %) waren überdurchschnittliche Tariferhöhungen zu beobachten.

(Destatis, PM vom 29.08.2016/ Viola C. Didier)


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