• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Kaufpreisaufteilung: Tool des BMF nicht sachgerecht

01.12.2015

Meldung, Steuerrecht

Kaufpreisaufteilung: Tool des BMF nicht sachgerecht

Beitrag mit Bild

Zur Bewertung von Immobilien: Es hagelt Kritik an BMF-Tool.

Immobilien stehen derzeit nicht nur wegen der Turbulenzen der Kapitalmärkte als Kapitalanalgen hoch im Kurs. Der aufgeheizte Immobilienmarkt, insbesondere in Ballungsgebieten, verspricht Schutz vor Inflation und gute Renditen.

Ertragsteuerlich ist nach der Anschaffung der Immobilie für Zwecke der AfA eine Aufteilung des Kaufpreises in einen Teil für das abschreibungsfähige Gebäude und einen Teil für den Grund und Boden, der keiner Abschreibung unterliegt, erforderlich. Das dafür vom BMF auf seiner Webseite bereitgestellte  Tool  bedient sich einer weitreichenden Typisierung und Indexierung, die zu nicht sachgerechten Aufteilungen führt.

Aktuelle Bodenrichtwerte bleiben außer Acht

Ursächlich für nicht sachgerechte Ergebnisse ist die Ausgestaltung der in der Berechnungssystematik verwendeten Parameter: Danach bedürfen die Einzelwerte des Grund und Bodens sowie des Gebäudes laut BMF keiner Marktanpassung, da sich diese im gleichen Verhältnis auf vorgenannte Teile des Kaufpreises auswirken würden. Tatsächlich werden jedoch im Wert des Grund und Bodens Entwicklungen des Immobilienmarkts eingepreist, weil die dafür verwendeten Bodenrichtwerte von Gutachterausschüssen regelmäßig aktualisiert werden. Stark steigende Bodenrichtwerte schlagen sich somit in der Bewertung des Grund- und Bodenanteils nieder.

Mangelnde Genauigkeit

Darüber hinaus beinhaltet dieses Sachwertverfahren Vereinfachungen hinsichtlich der Gebäudebewertung, die zulasten der Genauigkeit gehen: Bei diesen handelt es sich beispielsweise um die Indexierung von Baukosten, wodurch zudem regionale Preisunterschiede unberücksichtigt bleiben. Für die Ermittlung der Wertminderung wegen Alters wird lediglich das Baujahr herangezogen, wodurch Wertsteigerungen durch später durchgeführte Sanierungen unbeachtet bleiben. Da die Finanzverwaltung aktuell die Ergebnisse des Serviceprogramms ohne kritische Würdigung im Besteuerungsverfahren verwendet, fordert der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV e.V.) in seiner  aktuellen Stellungnahme S 14/15 eine sachgerechte und individuelle Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen durch entsprechend ausgebildetes Personal. Steuerpflichtige, die diese Problematik umgehen wollen, sollten im notariellen Kaufvertrag eine sachgerechte Aufteilung des Kaufpreises vereinbaren.

(DStV/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Gina Sanders/fotolia.com


29.11.2023

Betriebsverfassungsgesetz: Klarstellung für Betriebsräte

Durch eine präzisere Regelung im Betriebsverfassungsgesetz soll das Risiko von Verstößen gegen das Benachteiligungs- und Begünstigungsverbot reduziert werden.

weiterlesen
Betriebsverfassungsgesetz: Klarstellung für Betriebsräte

Meldung

©GrafKoks/fotolia.com


29.11.2023

Erstmals Eilanträge gegen das neue Grundsteuer- und Bewertungsrecht

Das FG Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass die Vollziehung der Grundsteuerwertbescheide im Streitfall wegen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit auszusetzen ist.

weiterlesen
Erstmals Eilanträge gegen das neue Grundsteuer- und Bewertungsrecht

Meldung

©Butch/fotolia.com


28.11.2023

Beitragsbemessungsgrenzen 2024

Zu Anfang eines jeden Jahres steigen in der Regel die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung – so auch zum 1. Januar 2024.

weiterlesen
Beitragsbemessungsgrenzen 2024

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank