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09.09.2016

Meldung, Steuerrecht

Kassensysteme: Eigenständiges Verfahren soll Manipulation aufdecken

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Die heute bestehenden technischen Möglichkeiten zur Manipulation von digitalen Grundaufzeichnungen (Kassenaufzeichnungen) könnten ein „ernstzunehmendes Problem“ für den gleichmäßigen Steuervollzug darstellen, heißt es im Gesetzentwurf.

Manipulationen an elektronischen Registrierkassen zum Zweck der Steuerhinterziehung sollen unterbunden werden. Die Bundesregierung hat nun dazu den Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen (18/9535) eingebracht.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass elektronische Aufzeichnungssysteme durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung zu schützen sind. „Wer aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfälle oder andere Vorgänge mit Hilfe eines elektronischen Auszeichnungssystems erfasst, hat ein elektronisches Aufzeichnungssystem zu verwenden, das jeden aufzeichnungspflichtigen Geschäftsvorfall und anderen Vorgang einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht, und geordnet aufzeichnet“, schreibt der Entwurf vor. Elektronisches Aufzeichnungssystem und digitale Aufzeichnungen müssten durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung geschützt werden.

„Kassen-Nachschau“ durch die Finanzbehörden

Zusätzlich zu den schon vorhandenen Instrumenten der Steuerkontrolle wird die Möglichkeit der „Kassen-Nachschau“ durch die Finanzbehörden eingeführt. Es handele sich dabei nicht um eine Außenprüfung, sondern ein eigenständiges Verfahren zur zeitnahen Aufklärung steuererheblicher Sachverhalte. Bei Verstößen gegen das Gesetz drohen Bußgelder.

Kosten von rund 470 Millionen Euro

Für die Wirtschaft werde ein einmaliger Erfüllungsaufwand von rund 470 Millionen Euro für die Neuanschaffung beziehungsweise Umstellung von Geräten entstehen, erwartet die Regierung. Die jährlichen Kosten werden mit rund 106 Millionen Euro angegeben.

(Deutscher Bundestag, hib vom 08.09.2016/ Viola C. Didier)


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