08.04.2019

Meldung, Steuerrecht

Kassengesetz: DStV kritisiert Umsetzung

Beitrag mit Bild

©Sashkin/fotolia.com

Es verbleiben nur noch wenige Monate: Ab dem 01.01.2020 müssen elektronische Kassen mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) vor Manipulationen geschützt sein. Vieles deutet indes darauf hin, dass das Umsetzungsverfahren noch immer in den Kinderschuhen steckt.

In einem gemeinsamen Austausch waren sich der für das sog. Kassengesetz zuständige Berichterstatter der CDU/CSU-Fraktion im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags, MdB Uwe Feiler, und der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) einig: es dürfte zeitlich sehr, sehr eng werden.

Kassengesetz: Verbleibende Zeit für Umsetzung zu knapp

Der Stichtag für die neuen Kassenvorgaben rückt unaufhaltsam näher – und dennoch sind nach wie vor keine zertifizierten TSE am Markt in Sicht. In dem Gespräch ging es daher insbesondere um den aktuellen Verfahrensstand. Feiler zeigte viel Verständnis für die Sorgen der Beraterschaft. Denn selbst im besten Fall, wenn in naher Zukunft zumindest Prototypen existieren sollten, sind noch einige Hürden zu nehmen: In den verbleibenden rund neun Monaten müssten die Geräte nach dem Verständnis des DStV

  • zertifiziert,
  • in Serie gefertigt,
  • durch die Kassenhersteller systemkonform in die Kassen integriert und schließlich
  • von den Steuerpflichtigen installiert werden.

Vor diesem Hintergrund sind Zweifel, ob bis Ende des Jahres ein für alle Seiten zufriedenstellendes Ergebnis steht, durchaus angebracht.

Zertifizierungsverfahren läuft planmäßig

Die Sorgen werden durch die jüngst veröffentlichte Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion nicht abgemildert: Danach werde das Zertifizierungsverfahren im Projekt „Zertifizierung eines Sicherheitsmoduls für Registrierkassen und weitere Aufzeichnungssysteme“ (ZERSIKA) erprobt. Das Projekt laufe planmäßig. Für die in ZERSIKA begleitete Zertifizierung sehe der Projektplan eine Freigabe im zweiten Quartal und einen Abschluss der Zertifizierung im vierten Quartal dieses Jahres vor. Weiter heißt es, dass jeder Hersteller die Zertifizierung einer technischen Sicherheitseinrichtung beantragen könne – unabhängig davon, ob die Zertifizierung der technischen Sicherheitseinrichtung im ZERSIKA-Projekt abgeschlossen sei. Dennoch hat der DStV Bedenken: Selbst wenn diese Planungen reibungslos verlaufen sollten, bleibt aus seiner Sicht offen, ob die Verbreitung der zertifizierten TSE von verschiedenen Anbietern am Markt mit ausreichendem zeitlichen Vorlauf erfolgt.

DStV wendet sich an Finanzausschuss des Deutschen Bundestages

Der DStV adressierte seine Bedenken bereits im Rahmen seiner Stellungnahme S 03/19 zu dem Entwurf eines Anwendungserlasses zu § 146a AO an das Bundesministerium der Finanzen. Entschärfen könnte die Problematik allerdings nur eine Verschiebung des Stichtags – und dies bedarf einer Gesetzesänderung. Da der aktuelle Stand der Umsetzung des Gesetzes auch auf der Tagesordnung der Sitzung des Finanzausschusses am 03.04.2019 stand, wandte sich der DStV mit seiner Stellungnahme S 05/19 an dessen Vorsitzende, MdB Bettina Stark-Watzinger (FDP).

DStV fordert Verschiebung des Stichtags

Neben einer Verschiebung des Stichtags regt der DStV in der Eingabe eine Verlängerung der Frist für die erstmalige Mitteilung der Kassen i. S. d. § 146a Abs. 4 AO an: aktuell sieht das Gesetz nämlich vor, dass die erstmalige Mitteilung der Millionen von betroffenen Kassen bis spätestens 31.01.2020 erstattet werden muss. Abhängig davon, wann mit den Mitteilungen begonnen werden kann, droht insbesondere bei kleinen und mittleren Kanzleien eine erhebliche Störung der Kanzleiabläufe. Damit der Praxis in jedem Fall ausreichend Zeit bleibt, die Meldungen in zumutbarer Weise vorzunehmen, hat der DStV eine Frist von drei Monaten, beginnend mit dem Stichtag der erstmaligen Anwendung des § 146a AO, gefordert.

(DStV vom 04.04.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Steuerrecht:
Owlit-Modul „Steuerrecht (Erich Schmidt)“


Weitere Meldungen


Steuerboard

David Hötzel


16.01.2026

Auch 2026: Neue Systematik der Grunderwerbsteuer zu erwarten

Die Grunderwerbsteuer soll erneut systematisch reformiert werden. Die Ergänzungstatbestände der Grunderwerbsteuer zur Erfassung von Share Deals haben in den vergangenen Jahren besonders hohe gesetzgeberische Aufmerksamkeit erfahren.

weiterlesen
Auch 2026: Neue Systematik der Grunderwerbsteuer zu erwarten

Meldung

nx123nx/123rf.com


16.01.2026

Recht auf Reparatur: Gesetzentwurf veröffentlicht

Reparieren ist besser als Wegwerfen. Mit dem neuen Recht auf Reparatur sollen es Verbraucher einfacher haben, sich für eine Reparatur zu entscheiden.

weiterlesen
Recht auf Reparatur: Gesetzentwurf veröffentlicht

Meldung

© Jamrooferpix / fotolia.com


16.01.2026

Bundeskabinett modernisiert das Steuerberatungsrecht

Die Änderung des Steuerberatungsgesetzes soll die Steuerberatung modernisieren, bürokratische Hürden abbauen und faire steuerliche Rahmenbedingungen schaffen.

weiterlesen
Bundeskabinett modernisiert das Steuerberatungsrecht
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)