• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Kartellverstöße: OLG Frankfurt/M. schützt deutsche Gerichtszuständigkeit

29.04.2025

Meldung, Wirtschaftsrecht

Kartellverstöße: OLG Frankfurt/M. schützt deutsche Gerichtszuständigkeit

Kartellrechtliche Ansprüche dürfen nicht durch Gerichtsstandsvereinbarungen aus Deutschland herausverlagert werden. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt/M. in einem aktuellen Urteil entschieden.

Beitrag mit Bild

©murrstock_123rf.com

Das OLG Frankfurt/M. hat mit Urteil vom 22.04.2025 (11 U 68/23 (Kart)) die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte in einem bedeutenden Verfahren gegen Betreiber des VISA-Kartensystems bestätigt. In dem Verfahren klagten 13 Sparkassen gegen Betreiber des VISA-Kartensystems. Die Klägerinnen wandten sich gegen Vertragsklauseln, die ihnen untersagten, von Fremdkunden Entgelte für Bargeldabhebungen an Geldautomaten zu verlangen. Nach den ursprünglich geschlossenen Mitgliedschaftsvereinbarungen unterlag das Verhältnis englischem Recht und sollte ausschließlich vor englischen Gerichten verhandelt werden. Mit dem späteren Erwerb der ursprünglichen Vertragspartnerin durch eine US-amerikanische Gesellschaft endeten die Vereinbarungen.

OLG Frankfurt/M.: Vorrang der deutschen Kartellgerichtsbarkeit

Das OLG Frankfurt/M. bestätigte die internationale Zuständigkeit des Landgerichts Frankfurt/M. Zwar sei die Gerichtsstandsvereinbarung ursprünglich wirksam geschlossen worden, sie habe aber mit dem Eigentümerwechsel ihre Geltung verloren. Auch sei keine neue, formwirksame Gerichtsstandsvereinbarung abgeschlossen worden.

Selbst wenn eine neue Vereinbarung existierte, würde sie kartellrechtliche Schadensersatzansprüche nicht erfassen. Nach unionsrechtlicher Auslegung dürfe die Zuständigkeit bei Klagen wegen Kartellverstößen nicht durch private Vereinbarungen auf Gerichte außerhalb der EU verlagert werden. Der Schutz des deutschen Kartellrechts (§§ 19–21 GWB) habe oberste Priorität, so der 1. Kartellsenat.

Schutz vor Zuständigkeitsverlagerung bei Kartellverstößen

Das Urteil betont, dass zentrale Normen des deutschen und europäischen Kartellrechts nicht durch Gerichtsstandsvereinbarungen umgangen werden dürfen. Eine Verlagerung auf Gerichte außerhalb der EU widerspreche der effektiven Durchsetzung kartellrechtlicher Bestimmungen.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage ließ das OLG die Revision zum BGH zu.


OLG Frankfurt vom 28.04.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Meldung

©staras/fotolia.com


30.04.2026

Ab 1. Mai: Tankrabatt und Entlastungsprämie

Die freiwillige Entlastungsprämie bietet Arbeitgebern zusätzlich eine Möglichkeit, Beschäftigte steuerbegünstigt finanziell zu unterstützen.

weiterlesen
Ab 1. Mai: Tankrabatt und Entlastungsprämie

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


30.04.2026

GmbH-Anteil gespendet: BFH kürzt Spendenabzug stark

Bei Sachspenden von GmbH-Anteilen zählt nicht der formale Anteil, sondern die tatsächliche wirtschaftliche Werthaltigkeit, so der BFH.

weiterlesen
GmbH-Anteil gespendet: BFH kürzt Spendenabzug stark

Steuerboard

Elisabeth Märker


29.04.2026

BFH-Updates zum Thema Betriebsvorrichtungen (erweiterte Gewerbesteuerkürzung)

Im vergangenen Herbst hat der BFH drei neue Entscheidungen zum Thema Betriebsvorrichtungen/erweiterte Gewerbesteuerkürzung veröffentlicht.

weiterlesen
BFH-Updates zum Thema Betriebsvorrichtungen (erweiterte Gewerbesteuerkürzung)
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht