• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Kartellverstöße: OLG Frankfurt/M. schützt deutsche Gerichtszuständigkeit

29.04.2025

Meldung, Wirtschaftsrecht

Kartellverstöße: OLG Frankfurt/M. schützt deutsche Gerichtszuständigkeit

Kartellrechtliche Ansprüche dürfen nicht durch Gerichtsstandsvereinbarungen aus Deutschland herausverlagert werden. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt/M. in einem aktuellen Urteil entschieden.

Beitrag mit Bild

©murrstock_123rf.com

Das OLG Frankfurt/M. hat mit Urteil vom 22.04.2025 (11 U 68/23 (Kart)) die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte in einem bedeutenden Verfahren gegen Betreiber des VISA-Kartensystems bestätigt. In dem Verfahren klagten 13 Sparkassen gegen Betreiber des VISA-Kartensystems. Die Klägerinnen wandten sich gegen Vertragsklauseln, die ihnen untersagten, von Fremdkunden Entgelte für Bargeldabhebungen an Geldautomaten zu verlangen. Nach den ursprünglich geschlossenen Mitgliedschaftsvereinbarungen unterlag das Verhältnis englischem Recht und sollte ausschließlich vor englischen Gerichten verhandelt werden. Mit dem späteren Erwerb der ursprünglichen Vertragspartnerin durch eine US-amerikanische Gesellschaft endeten die Vereinbarungen.

OLG Frankfurt/M.: Vorrang der deutschen Kartellgerichtsbarkeit

Das OLG Frankfurt/M. bestätigte die internationale Zuständigkeit des Landgerichts Frankfurt/M. Zwar sei die Gerichtsstandsvereinbarung ursprünglich wirksam geschlossen worden, sie habe aber mit dem Eigentümerwechsel ihre Geltung verloren. Auch sei keine neue, formwirksame Gerichtsstandsvereinbarung abgeschlossen worden.

Selbst wenn eine neue Vereinbarung existierte, würde sie kartellrechtliche Schadensersatzansprüche nicht erfassen. Nach unionsrechtlicher Auslegung dürfe die Zuständigkeit bei Klagen wegen Kartellverstößen nicht durch private Vereinbarungen auf Gerichte außerhalb der EU verlagert werden. Der Schutz des deutschen Kartellrechts (§§ 19–21 GWB) habe oberste Priorität, so der 1. Kartellsenat.

Schutz vor Zuständigkeitsverlagerung bei Kartellverstößen

Das Urteil betont, dass zentrale Normen des deutschen und europäischen Kartellrechts nicht durch Gerichtsstandsvereinbarungen umgangen werden dürfen. Eine Verlagerung auf Gerichte außerhalb der EU widerspreche der effektiven Durchsetzung kartellrechtlicher Bestimmungen.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage ließ das OLG die Revision zum BGH zu.


OLG Frankfurt vom 28.04.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Emanuel Benning


10.07.2026

Vorsteuerabzug bei der Übertragung von Gesellschaftsanteilen: Die Gesellschaft erklärt, die Gesellschafter schenken

Steuerliche Fragen der Nachfolgeplanung finden sich häufig im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht sowie im Ertragsteuerrecht vor dem Finanzgericht wieder. Hiervon macht ein aktuelles Urteil des FG Baden-Württemberg eine Ausnahme – und ist für die Arbeit der Berater aber nicht minder relevant.

weiterlesen
Vorsteuerabzug bei der Übertragung von Gesellschaftsanteilen: Die Gesellschaft erklärt, die Gesellschafter schenken

Meldung

Der Betrieb


10.07.2026

Klimaklage gegen Lufthansa: Irreführende Werbung mit CO2-Reduzierung

Das OLG Köln hat eine Werbung der Lufthansa untersagt, dass nachhaltiger Flugkraftstoff die Emissionen des konkret gebuchten Fluges reduziere.

weiterlesen
Klimaklage gegen Lufthansa: Irreführende Werbung mit CO2-Reduzierung

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


10.07.2026

Trendmonitor Recht: Anstieg im Arbeitsrecht

Besonders stark zugenommen haben Rechtsstreitigkeiten neben dem Arbeitsrecht auch im Lebensbereich Miete und Wohnen.

weiterlesen
Trendmonitor Recht: Anstieg im Arbeitsrecht
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht