• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Kartellrecht soll Genossenschaften stärker berücksichtigen

12.02.2019

Meldung, Wirtschaftsrecht

Kartellrecht soll Genossenschaften stärker berücksichtigen

Beitrag mit Bild

©vege/fotolia.com

Bezüglich der Vereinbarkeit des Genossenschaftswesens mit dem Wettbewerbs- und Kartellrecht greift das Bundeswirtschaftsministerium nun eine Vorgabe aus dem Koalitionsvertrag auf, die mehr Rechtssicherheit in diesem Bereich schaffen will.

Mittelständische Unternehmen und landwirtschaftliche Betriebe kooperieren in Genossenschaften, um strukturelle Nachteile gegenüber größeren Wettbewerbern auszugleichen. Dementsprechend regelt das Genossenschaftsrecht den Rahmen für die Kooperationsmöglichkeiten und die gegenseitige Förderung. Das Wettbewerbs- und Kartellrecht fokussiert hingegen Vereinbarungen und Verhaltensweisen, die den Wettbewerb untereinander beschränken. Diese Wechselwirkungen bildeten einen Schwerpunkt beim vom BMWi veranstalteten Symposium „Genossenschaften und Wissenschaft“ mit 150 Vertretern aus Politik, der Wissenschaft und der genossenschaftlichen Gruppe.

Wettbewerb mit global agierenden Konzernen

Lokale, inhabergeführte Unternehmen des Handels, des Handwerks und des Dienstleistungssektors sowie landwirtschaftliche Betriebe stehen heute vielfach im Wettbewerb mit global agierenden Konzernen, Internetanbietern oder Filialnetzen mit hohem finanziellen Investitionskapital. Für die meisten dieser kleinen und mittleren Unternehmen ist die genossenschaftliche Kooperation die einzige Möglichkeit, um im Wettbewerb mit den Großen mitzuhalten. Doch diese Zusammenarbeit wirft auch kartellrechtliche Fragen auf. „Es ist dringend notwendig, dass das Kartellrecht die Schlüsselrolle der Genossenschaften für die Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Unternehmen und landwirtschaftlicher Verarbeitungs- und Vermarktungsbetriebe deutlich stärker berücksichtigt. Genossenschaften müssen die gleichen Handlungsmöglichkeiten wie Großkonzerne, Filialunternehmen oder Internetplattformen haben“, forderte Günter Althaus, Präsident des DGRV und des MITTELSTANDSVERBUND – ZGV.

Digitalisierung wird zur Existenzbedrohung

Im Vergleich zu Filialsystemen oder Internetanbietern seien Genossenschaften aus ihrer Sicht beispielsweise dadurch im Nachteil, dass sie die Potenziale der Digitalisierung entlang der Wertschöpfungskette – etwa bei der Preissetzung, der Datennutzung oder des Informationsaustausches – nicht konsequent ausschöpfen dürften. Die fortschreitende Digitalisierung biete somit weniger Chancen, sondern werde vielmehr zur Existenzbedrohung. „Wir brauchen einen verlässlichen und transparenten Wettbewerbsrahmen, der die erforderlichen Freiräume für Genossenschaften schafft“, so Althaus weiter.

(BMWi, PM vom 11.02.2019/ Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Aktionsmodul Gesellschaftsrecht (Otto Schmidt)“


Weitere Meldungen


Meldung

©Sondem/fotolia.com


25.04.2025

Schadensersatz für Datenscraping: Facebook haftet

Das Urteil des OLG Frankfurt/M. unterstreicht, dass Betreiber sozialer Netzwerke für unzureichende Datenschutzmaßnahmen haftbar gemacht werden können.

weiterlesen
Schadensersatz für Datenscraping: Facebook haftet

Meldung

© Kara / fotolia.com


25.04.2025

Windpark-Finanzierung: Swap-Aufwendungen steuerlich absetzbar

Zinsswaps zur Absicherung betrieblicher Darlehen können bei Ablösung als Betriebsausgabe anerkannt werden – bei Absicherung ohne Zusatzrisiko.

weiterlesen
Windpark-Finanzierung: Swap-Aufwendungen steuerlich absetzbar

Meldung

©domoskanonos/fotolia.com


24.04.2025

BFH stoppt Diskriminierung von Auslandsstiftungen

Die Zurechnungsbesteuerung für Stiftungen nach dem Außensteuergesetz ist europarechtswidrig, entschied der BFH in einem aktuellen Urteil.

weiterlesen
BFH stoppt Diskriminierung von Auslandsstiftungen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank