10.10.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Kartellrecht: Nachprüfungen im Finanzsektor

Beitrag mit Bild

©helmutvogler/fotolia.com

Die EU-Kommission hat bestätigt, dass Beamte am 03.10.2017 in einigen Mitgliedstaaten unangekündigte Nachprüfungen in den Geschäftsräumen von Finanzdienstleistungsunternehmen bezüglich des Online-Zuganges zu Bankkontodaten durch konkurrierende Diensteanbieter (Fintechs) durchgeführt haben.

Die EU-Kommission hatte Bedenken, dass die beteiligten Unternehmen und/oder die sie vertretenden Verbände sich wettbewerbswidrig verhalten haben könnten. Diese mutmaßlich wettbewerbswidrigen Praktiken zielten darauf ab, Anbieter von Finanzdienstleistungen, die sich nicht im Besitz von Banken befänden, davon auszuschließen, indem sie ihnen den Zugang zu den Kontodaten von Bankkunden verwehrten, obwohl die betreffenden Kunden ihre Zustimmung zu diesem Zugang gegeben hätten. Die EU-Kommissionsbeamten seien von ihren Amtskollegen der zuständigen nationalen Wettbewerbsbehörden begleitet worden.

Unangemeldete Nachprüfungen der EU-Kommission

Unangemeldete Nachprüfungen seien ein erster Schritt in den Verdacht wettbewerbswidriger Verhaltensweisen. Die Tatsache, dass die EU-Kommission solche Nachprüfungen durchführe, bedeute weder, dass die Unternehmen oder ihre Verbände wettbewerbswidrige Verhaltensweisen begangen hätten, noch greife sie dem Ergebnis der Untersuchung vor. Die EU-Kommission achte die Verteidigungsrechte, insbesondere das Recht der Unternehmen, in Kartellverfahren gehört zu werden. Es gäbe keine gesetzliche Frist für den Abschluss der Ermittlungen zu wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen. Ihre Dauer hänge von einer Reihe von Faktoren ab, u.a. von der Komplexität des jeweiligen Falles, dem Umfang der Zusammenarbeit zwischen den betroffenen Parteien und der Ausübung der Verteidigungsrechte.

(EU Kommission, EU Aktuell vom 09.10.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©ChristArt/fotolia.com


22.05.2026

Kirchenzugehörigkeit als Einstellungsvoraussetzung

Kirchliche Arbeitgeber dürfen Kirchenzugehörigkeit verlangen, wenn sie für die konkrete Tätigkeit erforderlich ist, entschied das BAG.

weiterlesen
Kirchenzugehörigkeit als Einstellungsvoraussetzung

Meldung

© Finanzfoto / fotolia.com


22.05.2026

Anwaltskosten bei Erbstreit können die Erbschaftsteuer mindern

Anwaltskosten, die unmittelbar der Auflösung einer Erbengemeinschaft und der Verteilung des Nachlasses dienen, können bei der Erbschaftsteuer abgezogen werden.

weiterlesen
Anwaltskosten bei Erbstreit können die Erbschaftsteuer mindern

Meldung

©estations/fotolia.com


21.05.2026

E-Auto-Förderprogramm erfolgreich angelaufen

Die Bundesregierung fördert seit Mai 2026 den Kauf oder das Leasing neuer E-Autos mit bis zu 6.000 €, abhängig von Fahrzeugart, Einkommen und Kinderzahl.

weiterlesen
E-Auto-Förderprogramm erfolgreich angelaufen
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht