10.10.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Kartellrecht: Nachprüfungen im Finanzsektor

Beitrag mit Bild

©helmutvogler/fotolia.com

Die EU-Kommission hat bestätigt, dass Beamte am 03.10.2017 in einigen Mitgliedstaaten unangekündigte Nachprüfungen in den Geschäftsräumen von Finanzdienstleistungsunternehmen bezüglich des Online-Zuganges zu Bankkontodaten durch konkurrierende Diensteanbieter (Fintechs) durchgeführt haben.

Die EU-Kommission hatte Bedenken, dass die beteiligten Unternehmen und/oder die sie vertretenden Verbände sich wettbewerbswidrig verhalten haben könnten. Diese mutmaßlich wettbewerbswidrigen Praktiken zielten darauf ab, Anbieter von Finanzdienstleistungen, die sich nicht im Besitz von Banken befänden, davon auszuschließen, indem sie ihnen den Zugang zu den Kontodaten von Bankkunden verwehrten, obwohl die betreffenden Kunden ihre Zustimmung zu diesem Zugang gegeben hätten. Die EU-Kommissionsbeamten seien von ihren Amtskollegen der zuständigen nationalen Wettbewerbsbehörden begleitet worden.

Unangemeldete Nachprüfungen der EU-Kommission

Unangemeldete Nachprüfungen seien ein erster Schritt in den Verdacht wettbewerbswidriger Verhaltensweisen. Die Tatsache, dass die EU-Kommission solche Nachprüfungen durchführe, bedeute weder, dass die Unternehmen oder ihre Verbände wettbewerbswidrige Verhaltensweisen begangen hätten, noch greife sie dem Ergebnis der Untersuchung vor. Die EU-Kommission achte die Verteidigungsrechte, insbesondere das Recht der Unternehmen, in Kartellverfahren gehört zu werden. Es gäbe keine gesetzliche Frist für den Abschluss der Ermittlungen zu wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen. Ihre Dauer hänge von einer Reihe von Faktoren ab, u.a. von der Komplexität des jeweiligen Falles, dem Umfang der Zusammenarbeit zwischen den betroffenen Parteien und der Ausübung der Verteidigungsrechte.

(EU Kommission, EU Aktuell vom 09.10.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Zerbor/fotolia.com


13.02.2026

EuGH stärkt Banken bei Immobilienkrediten mit WIBOR

Eine an den WIBOR gekoppelte Zinsklausel ist grundsätzlich nicht missbräuchlich und Banken müssen die Berechnungsmethodik des Referenzindex nicht erläutern.

weiterlesen
EuGH stärkt Banken bei Immobilienkrediten mit WIBOR

Meldung

©p365.de/fotolia.com


13.02.2026

Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes: Neue Pflichten für Unternehmen

Die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes verpflichtet künftig auch private Anbieter, durch „angemessene Vorkehrungen“ Barrieren abzubauen.

weiterlesen
Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes: Neue Pflichten für Unternehmen

Steueboard

Nicola Halmburger


12.02.2026

Spendenabzug: Vorsicht bei Spenden an Gemeinnützigkeitsorganisationen außerhalb der EU/EWR

Spenden sind ein nicht wegzudenkender Beitrag im dritten Sektor. Für viele Spender ist die steuerliche Abzugsfähigkeit ihrer Zuwendungen ein willkommener Nebeneffekt. Allerdings unterliegt der Spendenabzug strengen gesetzlichen Vorgaben, die insbesondere bei Spenden ins Ausland beachtet werden müssen.

weiterlesen
Spendenabzug: Vorsicht bei Spenden an Gemeinnützigkeitsorganisationen außerhalb der EU/EWR
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)