Die EU-Kommission hat bestätigt, dass Beamte am 03.10.2017 in einigen Mitgliedstaaten unangekündigte Nachprüfungen in den Geschäftsräumen von Finanzdienstleistungsunternehmen bezüglich des Online-Zuganges zu Bankkontodaten durch konkurrierende Diensteanbieter (Fintechs) durchgeführt haben.
Die EU-Kommission hatte Bedenken, dass die beteiligten Unternehmen und/oder die sie vertretenden Verbände sich wettbewerbswidrig verhalten haben könnten. Diese mutmaßlich wettbewerbswidrigen Praktiken zielten darauf ab, Anbieter von Finanzdienstleistungen, die sich nicht im Besitz von Banken befänden, davon auszuschließen, indem sie ihnen den Zugang zu den Kontodaten von Bankkunden verwehrten, obwohl die betreffenden Kunden ihre Zustimmung zu diesem Zugang gegeben hätten. Die EU-Kommissionsbeamten seien von ihren Amtskollegen der zuständigen nationalen Wettbewerbsbehörden begleitet worden.
Unangemeldete Nachprüfungen der EU-Kommission
Unangemeldete Nachprüfungen seien ein erster Schritt in den Verdacht wettbewerbswidriger Verhaltensweisen. Die Tatsache, dass die EU-Kommission solche Nachprüfungen durchführe, bedeute weder, dass die Unternehmen oder ihre Verbände wettbewerbswidrige Verhaltensweisen begangen hätten, noch greife sie dem Ergebnis der Untersuchung vor. Die EU-Kommission achte die Verteidigungsrechte, insbesondere das Recht der Unternehmen, in Kartellverfahren gehört zu werden. Es gäbe keine gesetzliche Frist für den Abschluss der Ermittlungen zu wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen. Ihre Dauer hänge von einer Reihe von Faktoren ab, u.a. von der Komplexität des jeweiligen Falles, dem Umfang der Zusammenarbeit zwischen den betroffenen Parteien und der Ausübung der Verteidigungsrechte.
(EU Kommission, EU Aktuell vom 09.10.2017 / Viola C. Didier)