• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Kartellrecht: Hohe Geldbußen für Bosch und Continental

23.02.2018

Meldung, Wirtschaftsrecht

Kartellrecht: Hohe Geldbußen für Bosch und Continental

Beitrag mit Bild

©rcfotostock/fotolia.com

Die Europäische Kommission hat in mehreren Beschlüssen Geldbußen gegen zwei Zündkerzenlieferanten in Höhe von 76 Mio. Euro und zwei Anbieter von Bremssystemen in Höhe von 75 Mio. Euro verhängt.

In einem der Beschlüsse stellte die Kommission fest, dass Bosch (Deutschland), Denso (Japan) und NGK (Japan) an einem Kartell bezüglich der Lieferung von Zündkerzen an Automobilhersteller im EWR beteiligt waren, und verhängte eine Geldbuße von insgesamt 76 Mio. Euro gegen die Unternehmen. Das Kartell bestand von 2000 bis 2011 und hatte das Ziel, durch die Achtung der lange bestehenden Kundenbeziehungen der jeweils anderen Unternehmen Wettbewerb zu verhindern. So sollte der Status quo in der Zündkerzenindustrie im EWR beibehalten werden. Die drei Unternehmen tauschten sensible Geschäftsinformationen aus, verständigten sich in einigen Fällen über Preisangebote und ihre jeweiligen Anteile an den Lieferungen für bestimmte Kunden und vereinbarten, seit Langem bestehende Belieferungsrechte zu achten. Die Koordinierung erfolgte durch bilaterale Kontakte zwischen Bosch und NGK bzw. zwischen Denso und NGK.

Absprachen bei Zündkerzen und Bremssystemen

In einem weiteren Beschluss stellte die Europäische Kommission die Existenz zweier Kartelle im Bereich Bremssysteme fest. Das erste von TRW (USA, jetzt ZF TRW, Deutschland), Bosch (Deutschland) und Continental (Deutschland) gebildete Kartell betraf die Lieferung hydraulischer Bremssysteme. Das zweite Kartell, das von Bosch und Continental gebildet wurde, bezog sich auf elektronische Bremssysteme. Die Kommission verhängte daher eine Geldbuße von insgesamt 75 Mio. Euro. Bei beiden Kartellen verfolgten die Automobilzulieferer das Ziel, ihr Marktverhalten zu koordinieren, indem sie sensible Informationen, u. a. über Preiselemente, austauschten. Die Koordinierung erfolgte auf bilateralen Treffen sowie über Telefongespräche und E-Mails. Im Rahmen des ersten Kartells, das von Februar 2007 bis März 2011 bestand, stimmten die beteiligten Unternehmen die allgemeinen Verkaufsbedingungen für hydraulische Bremsanlagen ab, die an Daimler und BMW verkauft wurden. Das zweite Kartell wurde von September 2010 bis Juli 2011 für eine spezifische Ausschreibung für elektronische Bremssysteme für Volkswagen gebildet.

(EU-Kommission, PM vom 21.02.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

David Hötzel


14.09.2026

Referentenentwurf: Steuerreform für Tauschkryptowerte

Der Bundesfinanzminister bringt die Kryptowelt in Aufruhr. Lange schwebte eine Reform der Kryptobesteuerung für Privatanleger im Raum. Jetzt wurde der Referentenentwurf für ein Reformgesetz öffentlich.

weiterlesen
Referentenentwurf: Steuerreform für Tauschkryptowerte

Meldung

tashka2000/123rf.com


14.09.2026

BFH bestätigt Steuerpflicht der Energiepreispauschale

Die Energiepreispauschale durfte bei Arbeitnehmern abhängig vom persönlichen Steuersatz besteuert werden.

weiterlesen
BFH bestätigt Steuerpflicht der Energiepreispauschale

Meldung

©Andrey Popov/fotolia.com


14.09.2026

Diskriminierung bei Bewerbung: Schadensersatz nicht unbegrenzt

Eine neue, dauerhaft ausgeübte Beschäftigung kann den Anspruch auf weiteren Verdienstausfallschaden nach Diskriminierung beenden.

weiterlesen
Diskriminierung bei Bewerbung: Schadensersatz nicht unbegrenzt
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht