22.03.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Kartellrecht: Geoblocking weit verbreitet

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Manche Inhalte sind nicht in jedem Land verfügbar. Das so genannte Geoblocking ist in einigen Fällen auf Beschränkungen in Vereinbarungen zwischen Lieferanten und Vertreibern zurückzuführen. Ob dies wettbewerbsrechtlich zu beanstanden ist, prüft nun die EU-Kommission.

Die ersten Ergebnisse der von der Europäischen Kommission durchgeführten Sektoruntersuchung zum elektronischen Handel zeigen, dass Geoblocking in der EU weit verbreitet ist.

Geoblocking ist eine Technik, um Inhalte im Internet regional zu sperren. Insbesondere bei Filmen und TV-Sendungen, aber auch im Online-Handel kommt die Technik häufig zum Einsatz, sodass Pay-TV nicht einfach kostenlos gestreamt oder günstige Produkte aufgrund Währungsdifferenzen nicht einfach bezogen werden können. Dies ist teils auf einseitige Entscheidungen von Unternehmen zurückzuführen, nicht ins Ausland zu verkaufen, teils verhindern aber auch bestimmte Vertragsklauseln zwischen Unternehmen, dass Verbraucher über das Internet aus anderen EU-Ländern Waren beziehen können.

Geoblocking in der EU alltäglich

Die Europäische Kommission hat nun erste Erkenntnisse über die Verbreitung des Geoblockings veröffentlicht, das Verbraucher daran hindert, innerhalb der Europäischen Union Gebrauchsgüter über das Internet zu kaufen bzw. auf digitale Online-Inhalte zuzugreifen. Die Informationen hat die Kommission im Rahmen ihrer laufenden kartellrechtlichen Sektoruntersuchung zum elektronischen Handel zusammengetragen, die sie im Mai 2015 eingeleitet hatte. Die Antworten von mehr als 1400 Einzelhändlern und Anbietern digitaler Online-Inhalte aus allen 28 Mitgliedstaaten der EU haben insbesondere ergeben, dass Geoblocking sowohl beim Verkauf von Gebrauchsgütern als auch beim Zugang zu digitalen Inhalten in der gesamten EU alltäglich ist.

Geoblocking behindert Verbraucher

38 Prozent der Gebrauchsgüter verkaufenden Einzelhändler, die sich an der Untersuchung beteiligten, und 68 Prozent der Anbieter digitaler Online-Inhalte gaben an, Verbraucher aus anderen EU-Mitgliedstaaten durch Geoblocking auszuschließen. „Geoblocking hindert die europäischen Verbraucher oftmals daran, in anderen EU-Ländern Waren zu kaufen und auf digitale Online-Inhalte zuzugreifen. Wenn ein nicht marktbeherrschendes Unternehmen einseitig beschließt, seine Waren bzw. Dienstleistungen nicht im Ausland anzubieten, dann verstößt dies nicht gegen das Wettbewerbsrecht. Wenn Geoblocking jedoch auf Vereinbarungen zurückzuführen ist, müssen wir genau prüfen, ob ein wettbewerbsschädigendes Verhalten vorliegt, dem wir mit den Instrumenten der Wettbewerbspolitik begegnen können“, erklärte die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager.

(Europäische Kommission vom 18.03.2016 / Viola C. Didier)


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