• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Kartellrecht: EU-Kommission sendet Google Beschwerdepunkte zu Android

21.04.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Kartellrecht: EU-Kommission sendet Google Beschwerdepunkte zu Android

Beitrag mit Bild

Die EU-Kommission ist der Auffassung, dass Google auf den Märkten für allgemeine Internetsuchdienste, für lizenzpflichtige Betriebssysteme für intelligente Mobilgeräte sowie für App-Stores für das Android-Betriebssystem eine beherrschende Stellung innehat. Google verfügt auf jedem dieser Märkte im Europäischen Wirtschaftsraum über einen Marktanteil von mehr als 90 Prozent.

Die Europäische Kommission ist der Auffassung, dass Google seine marktbeherrschende Stellung unter Verstoß gegen die EU-Kartellvorschriften missbräuchlich ausnutze, indem das Unternehmen Herstellern von Android-Geräten und Mobilfunknetzbetreibern Beschränkungen auferlegt.

Über die Hälfte des weltweiten Internetverkehrs erfolgt über Smartphones und Tablets und voraussichtlich wird ihr Anteil in Zukunft weiter steigen. Rund 80 Prozent der intelligenten Mobilgeräte sind mit dem von Google entwickelten Betriebssystem Android ausgestattet. Google vergibt für sein Android-Betriebssystem Lizenzen an Hersteller von Mobilgeräten. Die EU-Kommission hat nun ihre Bedenken in einer Mitteilung der Beschwerdepunkte dargelegt, die sie an Google und dessen Muttergesellschaft Alphabet richtete. Google verfolge eine Strategie für Mobilgeräte, um seine beherrschende Stellung bei der allgemeinen Internetsuche zu wahren und auszubauen.

Kritik: Google-Suche ist vorinstalliert

Erstens wurde so erreicht, dass die Google-Suche auf den meisten in Europa verkauften Android-Geräten vorinstalliert und als Standardsuchdienst bzw. einziger Suchdienst festgelegt ist. Zweitens wird Konkurrenten auf dem Suchmaschinenmarkt auf diese Weise der Marktzugang über konkurrierende mobile Browser und Betriebssysteme versperrt. Außerdem würde den Verbrauchern durch diese Strategie geschadet, weil der Wettbewerb beschränkt und Innovationen bei Mobilgeräten gebremst werden.

Nachteile für Verbraucher und andere Unternehmen

„Für Verbraucher und Unternehmen in Europa wird ein wettbewerbsfähiger mobiler Internetbereich immer wichtiger. Unsere bisherigen Ermittlungen lassen darauf schließen, dass Google durch sein Verhalten den Verbrauchern eine größere Auswahl an mobilen Anwendungen und Dienstleistungen vorenthält, Innovationen anderer Unternehmen bremst und damit gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt. Diese Vorschriften gelten für alle in Europa tätigen Unternehmen. Google hat jetzt Gelegenheit, sich zu den Bedenken der Kommission zu äußern“, erklärte die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager.

(EU-Kommission vom 20.04.2016/Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Podcast

FACHFRAGEN Podcast


11.10.2024

FACHFRAGEN Podcast: Ökonometrische Gutachten in Kartellschadensersatzprozessen

Kartellschadensersatzprozesse sind kaum denkbar ohne ökonometrische Sachverständigengutachten. Darüber sprechen wir mit Dr. Gerhard Klumpe und Dr. Johannes Paha.

weiterlesen
FACHFRAGEN Podcast: Ökonometrische Gutachten in Kartellschadensersatzprozessen

Meldung

©Dan Race/fotolia.com


11.10.2024

Unzulässige Werbung für Desinfektionsmittel als „hautfreundlich“

Biozide wie Desinfektionsmittel sollen in der Werbung nicht verharmlost werden. Umstritten war allerdings, ob der Begriff „hautfreundlich“ unzulässig ist.

weiterlesen
Unzulässige Werbung für Desinfektionsmittel als „hautfreundlich“

Meldung

© forkART Photography/fotolia.com


11.10.2024

Kein Schaden, keine Schuld: Kündigung unwirksam

Die fristlose Kündigung eines Geschäftsführers wegen eigenmächtiger Honorarbeschlüsse wurde als unwirksam erklärt, da kein nachweisbarer Schaden vorlag.

weiterlesen
Kein Schaden, keine Schuld: Kündigung unwirksam

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank