• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Kartelle in der Automobilzulieferindustrie: 27 Mio. Euro Geldbuße

22.06.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Kartelle in der Automobilzulieferindustrie: 27 Mio. Euro Geldbuße

Beitrag mit Bild

©rcfotostock/fotolia.com

Die EU-Kommission hat Geldbußen in Höhe von 26,74 Millionen Euro gegen Automotive Lighting und Hella wegen ihrer Beteiligung an einem Kartell im Bereich der Fahrzeugbeleuchtung verhängt. Die Unternehmen räumten ihre Kartellbeteiligung ein und stimmten dem Vergleich zu.

Fahrzeugbeleuchtungssysteme umfassen Teile wie Scheinwerfer oder Tagfahrlicht. Das Kartell betraf die Lieferung solcher Teile an PKW- sowie Nutzfahrzeughersteller nach dem Ende der Serienherstellung eines Fahrzeugmodells. Aus der Untersuchung der Kommission ging hervor, dass Automotive Lighting, Hella und Valeo ihre Preise und andere Handelsbedingungen für die Lieferung von Fahrzeugbeleuchtungssystemen im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) über mehr als drei Jahre koordinierten.

Abreden über Jahre hinweg

Die drei Unternehmen trafen sich – meist bilateral – auf Messen, am Rande von Veranstaltungstagen der Lieferanten, die von Kunden organisiert wurden, während Kundenbesuchen, aber auch außerhalb solcher Veranstaltungen. Die Unternehmen besprachen Ausschreibungsquoten und Verhandlungsstrategien und tauschten Informationen über den Stand der Verhandlungen mit Kunden in Bezug auf Preiserhöhungen sowie andere Informationen aus. Darüber hinaus einigten sich die Parteien darauf, dass sie nach dem Ende der Serienherstellung spezifischer Fahrzeugmodelle Preiserhöhungen für Ersatzteile anstreben sollten. Auch koordinierten sie die Beendigungsfrist für die Gewährleistung der vertraglichen Verfügbarkeit der besagten Ersatzteile.

Zur Höhe der Geldbußen

Ausschlaggebend für die Höhe der Geldbußen waren der Umsatz der Kartellmitglieder bei den im EWR verkauften Ersatzteilen für Fahrzeugbeleuchtungssysteme mit PKW- sowie Nutzfahrzeugherstellern nach dem Ende der Serienherstellung eines Fahrzeugmodells. Die Kommission berücksichtigte zudem die Schwere der Zuwiderhandlung, die geografische Reichweite des Kartells und seine Dauer. Gegen Valeo wurde keine Geldbuße, die über 30.5 Mio. Euro betragen hätte, festgesetzt, da das Unternehmen die EU-Kommission von dem Kartell in Kenntnis gesetzt hat. Für Automotive Lighting wurden 16.347.000 Mio. Euro und für Hella 10.397.000 Mio. Euro verhängt.

Zum Hintergrund

Der Beschluss vom 21.06.2017 zu den Beleuchtungssystemen ist Teil einer Reihe umfangreicher Untersuchungen von vermuteten Kartellen in der Automobilzulieferindustrie. Die Kommission hat bereits Geldbußen gegen Anbieter von Kfz-Wälzlagern, von Kfz-Kabelbäumen, von Weichschaum, der unter anderem in Autositzen verwendet wird, von Kfz-Standheizungen, von Generatoren und Anlassern und von Klimatisierungs- und Motorkühlsystemen verhängt. Weitere laufende Untersuchungen betreffen beispielsweise Sicherheitssysteme für Fahrzeuginsassen.

(EU Kommission, EU-Aktuell vom 21.06.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

Grundsteuer


10.12.2025

BFH: Grundsteuer „Bundesmodell“ ist verfassungskonform

Der BFH erkennt das Bundesmodell als rechtlich tragfähige Grundlage zur Bewertung von Grundstücken an, auch wenn damit Bewertungsungenauigkeiten einhergehen.

weiterlesen
BFH: Grundsteuer „Bundesmodell“ ist verfassungskonform

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


10.12.2025

BGH zum Referenzzins für Zinsanpassungen in Prämiensparverträgen

Die vom OLG festgelegten Referenzzinsen gelten laut BGH als fair, ausgewogen und rechtlich zulässig. Sie benachteiligen weder Sparer noch Sparkassen.

weiterlesen
BGH zum Referenzzins für Zinsanpassungen in Prämiensparverträgen

Raphael Baumgartner / Cindy Slominska


09.12.2025

BFH zweifelt an der Europarechtskonformität des § 20 Abs. 2 AStG

Die jüngste Vorlage des BFH zu § 20 Abs. 2 AStG lenkt den Blick erneut auf die Frage, ob der zwingende Methodenwechsel ohne jede Entlastungsmöglichkeit mit der Niederlassungsfreiheit vereinbar ist.

weiterlesen
BFH zweifelt an der Europarechtskonformität des § 20 Abs. 2 AStG

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank