Amtierende und ehemalige Mitglieder der Bundesregierung müssen künftig eine Beschäftigung außerhalb des Öffentlichen Dienstes anzeigen, wenn Interessenkonflikte zu befürchten sind.
Durch die gesetzliche Neuregelung soll Vorwürfen vorgebeugt werden, dass Regierungsmitglieder bereits während ihrer Amtszeit die Interessen von potenziellen künftigen Arbeitgebern im Blick haben. Die Beschäftigung in der Wirtschaft kann sogar untersagt werden, wenn öffentliche Interessen beeinträchtigt werden. Das gilt innerhalb von 18 Monaten nach dem Ausscheiden aus der Regierung – und auch für das Amt der Bundeskanzlerin.
Übergangsgeld während Karenzzeit
Für die Dauer der Karenzzeit haben die Regierungsmitglieder Anspruch auf Übergangsgeld. Die Regelung ist am 25. Juli 2015 in Kraft getreten.
(Bundesregierung / Viola C. Didier)