• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Karenzzeit bei Wechsel von Regierungsmitgliedern in die Wirtschaft

29.07.2015

Meldung, Wirtschaftsrecht

Karenzzeit bei Wechsel von Regierungsmitgliedern in die Wirtschaft

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Amtierende und ehemalige Mitglieder der Bundesregierung müssen künftig eine Beschäftigung außerhalb des Öffentlichen Dienstes anzeigen, wenn Interessenkonflikte zu befürchten sind.

Durch die gesetzliche Neuregelung soll Vorwürfen vorgebeugt werden, dass Regierungsmitglieder bereits während ihrer Amtszeit die Interessen von potenziellen künftigen Arbeitgebern im Blick haben. Die Beschäftigung in der Wirtschaft kann sogar untersagt werden, wenn öffentliche Interessen beeinträchtigt werden. Das gilt innerhalb von 18 Monaten nach dem Ausscheiden aus der Regierung – und auch für das Amt der Bundeskanzlerin.

Übergangsgeld während Karenzzeit

Für die Dauer der Karenzzeit haben die Regierungsmitglieder Anspruch auf Übergangsgeld. Die Regelung ist am 25. Juli 2015 in Kraft getreten.

(Bundesregierung / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Vincent Walch


20.03.2026

BFH bestätigt: Zinsen auf Gewerbesteuererstattungen sind steuerpflichtig

Mit Urteil vom 26.09.2025 (IV R 16/23) hat der BFH entschieden, dass Zinsen nach § 233a AO auf eine Erstattung von Gewerbesteuer bei der steuerlichen Gewinnermittlung als Betriebseinnahmen zu erfassen sind.

weiterlesen
BFH bestätigt: Zinsen auf Gewerbesteuererstattungen sind steuerpflichtig

Meldung

©marog-pixcells/fotolia.com


20.03.2026

Kein Schadensersatz bei missbräuchlichen DSGVO-Auskunftsanträgen

Missbräuchlich gestellte DSGVO-Auskunftsanträge können ausnahmsweise exzessiv sein und spätere Schadensersatzansprüche ausschließen.

weiterlesen
Kein Schadensersatz bei missbräuchlichen DSGVO-Auskunftsanträgen

Meldung

© diyanadimitrova/fotolia.com


20.03.2026

Solarpark-Verkauf in Teilen bleibt umsatzsteuerpflichtig

Der BFH stellt klar, dass der Verkauf aufgeteilter Solarpark-Teilanlagen umsatzsteuerpflichtig bleibt, wenn der bisherige Betreiber weiterhin die Netzeinspeisung und EEG-Vergütung steuert.

weiterlesen
Solarpark-Verkauf in Teilen bleibt umsatzsteuerpflichtig
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)