• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Kapitalmarktunion: Neue Steuerleitlinien für grenzübergreifendes Anlegen

14.12.2017

Meldung, Steuerrecht

Kapitalmarktunion: Neue Steuerleitlinien für grenzübergreifendes Anlegen

Beitrag mit Bild

©DenysRudyi/fotolia.com

Die EU-Kommission hat neue Quellensteuer-Leitlinien vorgelegt, die die Kosten für die Mitgliedstaaten senken und die Verfahren für grenzübergreifend tätige Anleger in der EU vereinfachen sollen.

Eine Quellensteuer ist eine Steuer, die an der Quelle in dem EU-Land einbehalten wird, in dem Erträge aus Investitionen wie Dividenden, Zinsen oder Lizenzgebühren anfallen. Durch die Einbehaltung können die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass die Steuern bei grenzüberschreitenden Transaktionen ordnungsgemäß erhoben werden. Da die Einkünfte in dem Mitgliedstaat, in dem der Anleger seinen Wohnsitz hat, häufig ein weiteres Mal besteuert werden, können Probleme im Zusammenhang mit der Doppelbesteuerung auftreten. Zwar sind die Anleger berechtigt, im Falle der Doppelbesteuerung eine Erstattung zu beantragen, die entsprechenden Verfahren sind derzeit jedoch schwierig, teuer und langwierig.

EU-Aktionsplan für die Kapitalmarktunion

Die EU-Empfehlungen vom 11.12.2017, die in Zusammenarbeit mit Experten der Mitgliedstaaten ausgearbeitet wurden, sind Teil des EU-Aktionsplans für die Kapitalmarktunion und sollen das System für Investoren und Mitgliedstaaten gleichermaßen verbessern. Insbesondere zielt der Verhaltenskodex darauf ab, die Herausforderungen, vor denen kleinere Anleger bei grenzübergreifenden Geschäften stehen, zu verringern. Er soll zu schnellen, vereinfachten und standardisierten Verfahren für die Erstattung von Quellensteuern führen, wo dies möglich ist.

Umsetzung des Verhaltenskodex ist freiwillig

Die Umsetzung des Verhaltenskodex ist für die Mitgliedstaaten freiwillig. Der Kodex enthält eine Bestandsaufnahme der Probleme, mit denen grenzübergreifend tätige Anleger derzeit konfrontiert sind, und zeigt auf, wie Steuerverfahren effizienter gestaltet werden können. Er gibt den Mitgliedstaaten verschiedene praktische Lösungsmöglichkeiten für zentrale Fragen an die Hand, darunter:

  • wie kleineren Anlegern geholfen werden kann, für die die Vorschriften über die Erstattung der Quellensteuer übermäßig komplex sind;
  • wie benutzerfreundliche digitale Formulare erstellt werden können, mit denen im Falle einer Überzahlung eine Quellensteuererleichterung beantragt werden kann;
  • wie den Steuerbehörden ein zuverlässiger, effektiver Zeitrahmen für die Gewährung der Quellensteuererleichterung vorgegeben werden kann;
  • wie in den Steuerverwaltungen der Mitgliedstaaten eine zentrale Anlaufstelle für Fragen von Investoren in Bezug auf die Quellensteuer geschaffen werden kann.

(EU-Kommission, PM vom 11.12.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

ilixe48/123rf.com


25.09.2026

D&O-Versicherung: Führungskraft haftet trotz Millionenschaden voll

Eine arbeitgeberfinanzierte D&O-Versicherung kann dazu führen, dass Führungskräfte für grob fahrlässig verursachte Schäden voll haften.

weiterlesen
D&O-Versicherung: Führungskraft haftet trotz Millionenschaden voll

Meldung

©Sikov/fotolia.com


25.09.2026

Zum Widerruf eines Online-Kaufvertrags über ein E-Auto

Das OLG Frankfurt/M. befasste sich mit der Frage, ob sich ein Käufer bei fehlerhafter Beschriftung des Bestellbuttons vom Online-Kauf eines E-Autos lösen kann.

weiterlesen
Zum Widerruf eines Online-Kaufvertrags über ein E-Auto

Steuerboard

Franziska Gerhardt


24.09.2026

Ermittlung des Bodenwerts im Sachwertverfahren für Zwecke der Schenkungsteuer

Mit Urteil vom 17.06.2026 (II R 7/24) konkretisiert und bestätigt der BFH zentrale Grundsätze der Grundbesitzbewertung für Erbschaft- und Schenkungsteuerzwecke.

weiterlesen
Ermittlung des Bodenwerts im Sachwertverfahren für Zwecke der Schenkungsteuer
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht