• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Kapitalmarktunion: Neue Steuerleitlinien für grenzübergreifendes Anlegen

14.12.2017

Meldung, Steuerrecht

Kapitalmarktunion: Neue Steuerleitlinien für grenzübergreifendes Anlegen

Beitrag mit Bild

©DenysRudyi/fotolia.com

Die EU-Kommission hat neue Quellensteuer-Leitlinien vorgelegt, die die Kosten für die Mitgliedstaaten senken und die Verfahren für grenzübergreifend tätige Anleger in der EU vereinfachen sollen.

Eine Quellensteuer ist eine Steuer, die an der Quelle in dem EU-Land einbehalten wird, in dem Erträge aus Investitionen wie Dividenden, Zinsen oder Lizenzgebühren anfallen. Durch die Einbehaltung können die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass die Steuern bei grenzüberschreitenden Transaktionen ordnungsgemäß erhoben werden. Da die Einkünfte in dem Mitgliedstaat, in dem der Anleger seinen Wohnsitz hat, häufig ein weiteres Mal besteuert werden, können Probleme im Zusammenhang mit der Doppelbesteuerung auftreten. Zwar sind die Anleger berechtigt, im Falle der Doppelbesteuerung eine Erstattung zu beantragen, die entsprechenden Verfahren sind derzeit jedoch schwierig, teuer und langwierig.

EU-Aktionsplan für die Kapitalmarktunion

Die EU-Empfehlungen vom 11.12.2017, die in Zusammenarbeit mit Experten der Mitgliedstaaten ausgearbeitet wurden, sind Teil des EU-Aktionsplans für die Kapitalmarktunion und sollen das System für Investoren und Mitgliedstaaten gleichermaßen verbessern. Insbesondere zielt der Verhaltenskodex darauf ab, die Herausforderungen, vor denen kleinere Anleger bei grenzübergreifenden Geschäften stehen, zu verringern. Er soll zu schnellen, vereinfachten und standardisierten Verfahren für die Erstattung von Quellensteuern führen, wo dies möglich ist.

Umsetzung des Verhaltenskodex ist freiwillig

Die Umsetzung des Verhaltenskodex ist für die Mitgliedstaaten freiwillig. Der Kodex enthält eine Bestandsaufnahme der Probleme, mit denen grenzübergreifend tätige Anleger derzeit konfrontiert sind, und zeigt auf, wie Steuerverfahren effizienter gestaltet werden können. Er gibt den Mitgliedstaaten verschiedene praktische Lösungsmöglichkeiten für zentrale Fragen an die Hand, darunter:

  • wie kleineren Anlegern geholfen werden kann, für die die Vorschriften über die Erstattung der Quellensteuer übermäßig komplex sind;
  • wie benutzerfreundliche digitale Formulare erstellt werden können, mit denen im Falle einer Überzahlung eine Quellensteuererleichterung beantragt werden kann;
  • wie den Steuerbehörden ein zuverlässiger, effektiver Zeitrahmen für die Gewährung der Quellensteuererleichterung vorgegeben werden kann;
  • wie in den Steuerverwaltungen der Mitgliedstaaten eine zentrale Anlaufstelle für Fragen von Investoren in Bezug auf die Quellensteuer geschaffen werden kann.

(EU-Kommission, PM vom 11.12.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Doris Pöhlmann / Florian Nier


11.03.2026

Update Grundsteuer Frühling 2026 – Bundesmodell

Seit der Reform der Grundsteuer haben sich bereits zahlreiche Finanzgerichte mit den verschiedenen Grundsteuermodellen und deren verfassungsrechtlichen Aspekten auseinandergesetzt. Am Ende des vergangenen Jahres hatte sich nun auch der BFH zur kontrovers diskutierten Verfassungskonformität des Bundesmodells geäußert.

weiterlesen
Update Grundsteuer Frühling 2026 – Bundesmodell

Meldung

©estations/fotolia.com


11.03.2026

OLG Düsseldorf stoppt Schnelllade-Deal ohne Vergabeverfahren

Konzessionen über die Bereitstellung von Schnellladeinfrastruktur an Bundesautobahnen dürfen nicht vergeben werden, ohne ein Vergabeverfahren durchzuführen.

weiterlesen
OLG Düsseldorf stoppt Schnelllade-Deal ohne Vergabeverfahren

Meldung

© Finanzfoto / fotolia.com


11.03.2026

FG Düsseldorf: Immobilien-Marktpreis zählt mehr als Schätzwert

Das Urteil zeigt, dass Gerichte bei der Immobilienbewertung für erbschaftsteuerliche Zwecke stark auf tatsächlich am Markt erzielte Preise abstellen.

weiterlesen
FG Düsseldorf: Immobilien-Marktpreis zählt mehr als Schätzwert
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)