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01.10.2015

Betriebswirtschaft, Meldung

Kapitalmarktunion: Mehr Finanzierungsquellen für europäische Unternehmen

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Breiter gestreute Finanzierungsquellen sind nicht nur gut für die Investitionen und die Unternehmen, sondern auch von zentraler Bedeutung für die Finanzstabilität, da sich mögliche Probleme im Bankensektor dann nicht mehr so stark auf die Unternehmen und deren Finanzierungszugang auswirken. Deswegen ist die Kapitalmarktunion auch wichtiger Bestandteil der Vollendung der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion.

Mit ihren Vorschlägen für eine europäische Kapitalmarktunion will die Europäische Kommission dazu beitragen, dass Unternehmen in der EU Zugang zu mehr Finanzierungsquellen erhalten.

Als tragende Säule der Investitionsoffensive der Juncker-Kommission setzt der am 30.09.2015 verabschiedete Aktionsplan direkt beim Thema Investitionsschwäche an. Finanzierungsalternativen, die die Bankfinanzierung ergänzen – wie die Kapitalmärkte, Risikokapital oder Crowdfunding – sollten in höherem Maße zur Finanzierung insbesondere von KMU und Start-ups beitragen. Außerdem will die Kommission Hindernisse für grenzübergreifende Investitionen in der EU beseitigen, um es Unternehmen und Infrastrukturprojekten zu erleichtern, unabhängig von ihrem Standort die benötigte Finanzierung zu erhalten.

Kapitalbeschaffung für KMU wird einfacher und billiger

Konkret hat die Kommission Vorschläge verabschiedet, mit denen neue Impulse für hochwertige Verbriefungen und langfristige Infrastrukturinvestitionen gesetzt werden. Außerdem wird die Kommission noch vor Jahresende Änderungsvorschläge für die Prospektrichtlinie vorlegen, um die Kapitalbeschaffung für kleine und mittlere Unternehmen einfacher und billiger zu machen. Darüber hinaus hat die Kommission zwei Konsultationen zu Risikokapitalfonds und zu gedeckten Schuldverschreibungen eingeleitet. Sie laufen bis 6. Januar 2016 bzw. 31. Dezember 2015.

Finanzmarktgesetzgebung wird analysiert

Im Einklang mit den Grundsätzen der besseren Rechtsetzung startet die Kommission auch eine Sondierung zur Gesamtwirkung der Finanzmarktgesetzgebung, um sicherzustellen, dass sie den gewünschten Effekt hat und beispielsweise keine doppelten Berichtsanforderungen oder Widersprüche zwischen einzelnen Vorschriften mit sich bringt.

(EU-Kommission / Viola C. Didier)


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