• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Kapitalmarktunion: Mehr Finanzierungsquellen für europäische Unternehmen

01.10.2015

Betriebswirtschaft, Meldung

Kapitalmarktunion: Mehr Finanzierungsquellen für europäische Unternehmen

Beitrag mit Bild

Breiter gestreute Finanzierungsquellen sind nicht nur gut für die Investitionen und die Unternehmen, sondern auch von zentraler Bedeutung für die Finanzstabilität, da sich mögliche Probleme im Bankensektor dann nicht mehr so stark auf die Unternehmen und deren Finanzierungszugang auswirken. Deswegen ist die Kapitalmarktunion auch wichtiger Bestandteil der Vollendung der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion.

Mit ihren Vorschlägen für eine europäische Kapitalmarktunion will die Europäische Kommission dazu beitragen, dass Unternehmen in der EU Zugang zu mehr Finanzierungsquellen erhalten.

Als tragende Säule der Investitionsoffensive der Juncker-Kommission setzt der am 30.09.2015 verabschiedete Aktionsplan direkt beim Thema Investitionsschwäche an. Finanzierungsalternativen, die die Bankfinanzierung ergänzen – wie die Kapitalmärkte, Risikokapital oder Crowdfunding – sollten in höherem Maße zur Finanzierung insbesondere von KMU und Start-ups beitragen. Außerdem will die Kommission Hindernisse für grenzübergreifende Investitionen in der EU beseitigen, um es Unternehmen und Infrastrukturprojekten zu erleichtern, unabhängig von ihrem Standort die benötigte Finanzierung zu erhalten.

Kapitalbeschaffung für KMU wird einfacher und billiger

Konkret hat die Kommission Vorschläge verabschiedet, mit denen neue Impulse für hochwertige Verbriefungen und langfristige Infrastrukturinvestitionen gesetzt werden. Außerdem wird die Kommission noch vor Jahresende Änderungsvorschläge für die Prospektrichtlinie vorlegen, um die Kapitalbeschaffung für kleine und mittlere Unternehmen einfacher und billiger zu machen. Darüber hinaus hat die Kommission zwei Konsultationen zu Risikokapitalfonds und zu gedeckten Schuldverschreibungen eingeleitet. Sie laufen bis 6. Januar 2016 bzw. 31. Dezember 2015.

Finanzmarktgesetzgebung wird analysiert

Im Einklang mit den Grundsätzen der besseren Rechtsetzung startet die Kommission auch eine Sondierung zur Gesamtwirkung der Finanzmarktgesetzgebung, um sicherzustellen, dass sie den gewünschten Effekt hat und beispielsweise keine doppelten Berichtsanforderungen oder Widersprüche zwischen einzelnen Vorschriften mit sich bringt.

(EU-Kommission / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Philipp Weiten / Jan-Philipp Jansen


23.02.2026

Behaltensfristen im ErbStG: Schädliche Unternehmensveräußerung durch Signing oder Closing des Anteilskaufvertrages?

Die Verschonung von Betriebsvermögen nach §§ 13a, 13b, 13c und § 28a ErbStG steht – je nach Art der Verschonung – unter dem Vorbehalt der Einhaltung von fünf- bzw. siebenjährigen Behaltensfristen.

weiterlesen
Behaltensfristen im ErbStG: Schädliche Unternehmensveräußerung durch Signing oder Closing des Anteilskaufvertrages?

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


23.02.2026

Gericht untersagt falsche Zinsberechnung in Vergleichsangebot

Banken dürfen bei der Neuberechnung von Zinsen keine unzutreffenden Parameter zugrunde legen oder rechnerisch falsche Ansprüche konstruieren.

weiterlesen
Gericht untersagt falsche Zinsberechnung in Vergleichsangebot

Meldung

©VRD/fotolia.com


23.02.2026

Klarstellung zu IAS 28: Wer darf zum Fair Value bilanzieren?

Mit der Änderung reagiert das IASB auf bestehende Unsicherheiten und uneinheitliche Praxis bei der Anwendung der Fair-Value-Option nach IAS 28.

weiterlesen
Klarstellung zu IAS 28: Wer darf zum Fair Value bilanzieren?
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)