Die Europäische Kommission will zur positiven Entwicklung des Investitionsklimas im europäischen Binnenmarkt die Streitbeilegung bei Investitionsstreitigkeiten innerhalb der EU verbessern und deshalb eine entsprechende Konsultation gestartet.
„Der Binnenmarkt verfügt bereits über ganz klare Regeln zur Absicherung von Unternehmensgründungen und Unternehmenskäufen in anderen EU-Ländern. Vorschriften zur gütlichen und angemessenen Beilegung von Streitigkeiten könnten aber eine nützliche Ergänzung sein, damit der Binnenmarkt noch besser funktioniert“, erklärte Vizepräsident Valdis Dombrovskis, zuständig für Finanzmarktstabilität, Finanzdienstleistungen und die Kapitalmarktunion. „Deswegen prüft die Kommission, ob Streitbeilegungsverfahren für Investitionsstreitigkeiten eingerichtet werden sollten, um Investoren und Behörden in der EU Zeitaufwand und Kosten zu ersparen“, so Dombrovskis weiter. Die Kommission hatte Mitte Juni 2017 in ihrer Halbzeitüberprüfung der Kapitalmarktunion neue Initiativen zur Vollendung der Kapitalmarktunion angekündigt. Interessenträger können ihre Vorschläge zur Verbesserung und Ergänzung der bisherigen Regelungen bis zum 3. November 2017 in einem Fragebogen einbringen.
(EU Kommission vom 31.07.2017 / Viola C. Didier)