Als Beitrag zur Verwirklichung der Kapitalmarktunion hat der Rat der Europäischen Union am 08.11.2019 eine Reihe von Gesetzesreformen verabschiedet.
Die Gesetzesreformen umfassen die Schaffung einer neuen Kategorie von Referenzwerten als Beitrag zu einem nachhaltigen Finanzwesen, Transparenzpflichten für nachhaltige Investitionen, einen neuen Aufsichtsrahmen für Wertpapierfirmen, einen harmonisierten Rahmen für gedeckte Schuldverschreibungen sowie Vorschriften zur Förderung des Zugangs zu KMU-Wachstumsmärkten.
Alle Texte werden in KW 48 in Straßburg unterzeichnet und anschließend im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Nachhaltiges Finanzwesen in der Kapitalmarktunion
Der Rat hat zwei Verordnungen angenommen, durch die das Finanzwesen in der Kapitalmarktunion „grüner“ und besser auf die Ziele des Übereinkommens von Paris über den Klimawandel abgestimmt werden soll. Die erste Reform führt Offenlegungspflichten ein. Finanzunternehmen müssen künftig offenlegen, wie sie die Faktoren Umwelt, Soziales und Governance bei ihren Investitionsentscheidungen berücksichtigen. Mit der zweiten Reform werden neue Arten von Referenzwerten eingeführt, die nähere Auskunft über den CO2-Fußabdruck eines Anlageportfolios geben sollen.
Neuerungen für Wertpapierfirmen
Das Maßnahmenpaket enthält neue Aufsichtsanforderungen und ‑regelungen für Wertpapierfirmen. Die Reform passt die Anforderungen unter Wahrung der Finanzstabilität an die Risikoprofile und Geschäftsmodelle der Firmen an. Die größten Firmen unterliegen dann den für Banken geltenden aufsichtsrechtlichen Anforderungen vollständig und werden als Kreditinstitute beaufsichtigt. Für kleinere Firmen gilt ein neues maßgeschneidertes System mit speziellen Aufsichtsanforderungen.
Gedeckte Schuldverschreibungen
Der Rat hat eine Reihe neuer Vorschriften über harmonisierte Produktanforderungen und die Aufsicht über gedeckte Schuldverschreibungen angenommen, um ein hohes Maß an Anlegerschutz zu gewährleisten. Dieser Rahmen enthält auch eine gemeinsame Definition für den Erhalt des Gütesiegels „Europäische gedeckte Schuldverschreibung“ und die Gewährung einer günstigeren Behandlung im Hinblick auf die Eigenmittelunterlegung.
KMU-Wachstumsmärkte in der Kapitalmarktunion
Der Rat hat einen neuen Rahmen angenommen, um kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zu neuen Finanzierungsquellen zu erleichtern. Der Rahmen betrifft insbesondere den Zugang zu „KMU-Wachstumsmärkten“ in der Kapitalmarktunion, eine kürzlich eingeführte Kategorie von Handelsplätzen für kleine Emittenten.
Der Vorschlag beinhaltet Änderungen der Marktmissbrauchsverordnung und der Prospektverordnung, mit denen die Pflichten von Emittenten an KMU-Wachstumsmärkten unter Wahrung der Marktintegrität und des Anlegerschutzes verhältnismäßiger gestaltet werden sollen.
(Rat der EU vom 08.11.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)