• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Kapitalmarktunion: Fortschritte bei Verbriefungen und Risikokapital

02.06.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Kapitalmarktunion: Fortschritte bei Verbriefungen und Risikokapital

Beitrag mit Bild

©NicoElNino/fotolia.com

Nicht an der Börse notierte und soziale Unternehmen werden sich künftig leichter über Risikokapital finanzieren können. Unterhändler der Mitgliedstaaten, des EU-Parlaments und der Kommission einigten sich über wichtige Teile des Aktionsplans für eine Kapitalmarktunion. Auch auf Maßnahmen zur Wiederbelebung des Verbriefungsmarktes haben sich EU-Unterhändler verständigt.

Bei Verbriefungen werden Vermögenswerte (z. B. Autokredite oder Darlehen an KMU), in aller Regel durch einen Kreditgeber wie z. B. eine Bank, gebündelt und als Finanzinstrument aufgelegt, das dann von Anlegern erworben werden kann. Auf diese Weise kann eine größere Zahl von Anlegern erreicht werden, wodurch die Liquidität steigt und Kapital der Banken für neue Kredite freigesetzt wird. Die Kommission hatte im September 2015 einen neuen Rechtsrahmen für Verbriefungen vorgeschlagen, die einfach, transparent und standardisiert sind und einer angemessenen Aufsicht unterliegen. Würden die Verbriefungsemissionen in der EU wieder das Volumen erreichen, das sie vor der Krise im Durchschnitt aufwiesen, so würde dies nach den Schätzungen der Kommission zwischen 100 und 150 Mrd. Euro zusätzliche Finanzmittel für die Wirtschaft frei machen.

Bessere Entwicklungsmöglichkeiten durch Fonds

Nicht an der Börse notierte kleine und mittlere Unternehmen haben häufig Probleme, herkömmliche Bankkredite zu erhalten, und können sich Kapital auch nicht über die Aktienmärkte beschaffen. Alternativen wie Risikokapitalfonds können ihnen helfen, zu expandieren und sich weiterzuentwickeln. Mit der EuVECA- und der EuSEF-Verordnung wurden im bestehenden EU-Recht zwei Arten von Investmentfonds geschaffen, die es für private Sparer einfacher und attraktiver machen, in nicht börsennotierte KMU zu investieren. Die nun beschlossenen gezielten Änderungen an diesen Verordnungen sollen die Nutzung dieser Investmentfonds fördern.

(EU-Kommission, EU aktuell vom 31.05.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Podcast

FACHFRAGEN Podcast


14.03.2025

FACHFRAGEN: VSME als Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von kleinen und mittleren Unternehmen.

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung gewinnt für Konzerne sowie auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zunehmend an Bedeutung. Daher sollen in dieser Episode Einblicke in die Inhalte des Voluntary Sustainability Reporting Standard gegeben werden.

weiterlesen
FACHFRAGEN: VSME als Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von kleinen und mittleren Unternehmen.

Meldung

nialowwa/123rf.com


14.03.2025

Studie: Deutsche Arbeitnehmer zunehmend gleichgültig

Die emotionale Bindung deutscher Arbeitnehmer an ihre Unternehmen erreicht ein Rekordtief: Nur noch 9 % fühlen sich wirklich engagiert.

weiterlesen
Studie: Deutsche Arbeitnehmer zunehmend gleichgültig

Meldung

©magele-picture/fotolia.com


14.03.2025

Kein Abzug ausländischer Quellensteuer bei Gewerbesteuer

Streubesitzdividenden bleiben voll gewerbesteuerpflichtig. Ein Abzug ausländischer Quellensteuern im gewerbesteuerlichen Organkreis ist ausgeschlossen.

weiterlesen
Kein Abzug ausländischer Quellensteuer bei Gewerbesteuer

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank