• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Kapitalmarktunion: EU-Gesetzgeber einig über Offenlegungspflichten zur Nachhaltigkeit und vereinfachte Regeln für Kleinemittenten

08.03.2019

Meldung, Wirtschaftsrecht

Kapitalmarktunion: EU-Gesetzgeber einig über Offenlegungspflichten zur Nachhaltigkeit und vereinfachte Regeln für Kleinemittenten

Beitrag mit Bild

©psdesign1/fotolia.com

Die EU-Kommission begrüßt die politische Einigung, die das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten über neue Regeln für Offenlegungspflichten im Zusammenhang mit nachhaltigen Anlagen und Nachhaltigkeitsrisiken erzielt haben. Die neue Verordnung soll die Offenlegung von Informationen für Anleger stärken und verbessern.

Das Europäische Parlament und der Rat haben sich auf neue Vorschriften geeinigt, die den damit verbundenen Verwaltungsaufwand verringern. Beide Vorhaben sind Teil der Arbeiten der Europäischen Kommission an einer europäischen Kapitalmarktunion. Im Mai 2018 hatte die EU-Kommission eine Reihe von Legislativmaßnahmen vorgelegt, die sich an den ersten EU-Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums anschließen.

Einführung einer einheitlichen Taxonomie

Die aktuell vereinbarten Maßnahmen sind Teil dieses Pakets ebenso wie die vom Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten am 25.02.2019 vereinbarten EU-Vorschriften für die Festlegung von Benchmarks für emissionsarme Investitionsstrategien. Die Kommission arbeitet mit den Mitgesetzgebern zusammen, um eine Einigung über den verbleibenden Teil des Pakets zu erzielen: den Vorschlag der Kommission zur Einführung eines einheitlichen EU-Klassifizierungssystems (Taxonomie) für nachhaltige wirtschaftliche Tätigkeiten.

Wen betrifft die neue Verordnung?

Die neue Verordnung legt fest, wie Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater Umwelt-, Sozial- oder Governance-Risiken und -Chancen (ESG) als Teil ihrer Pflicht, im besten Interesse der Kunden zu handeln, in ihre Prozesse integrieren müssen. Darüber hinaus werden einheitliche Regeln festgelegt, wie diese Finanzmarktteilnehmer die Anleger über ihre Einhaltung der Integration von ESG-Risiken und -Chancen informieren sollen.

(EU-Kommission vom 07.03.2019/ Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Bank- und Kapitalmarktrecht (Erich Schmidt)“


Weitere Meldungen


Steuerboard

Tobias Deschenhalm / Michael Grunwald


27.03.2026

Mitarbeiterbeteiligung durch Genussrechte und stille Beteiligungen: Steuerliche Einordnung laufender Gewinnbeteiligungen im Lichte der aktuellen BFH-Rechtsprechung

Die Frage, ob laufende Einkünfte aus Gewinnbeteiligungen eines Arbeitnehmers im Zusammenhang mit einem Sonderrechtsverhältnis zu seinem Arbeitgeber als Einkünfte i.S.d. § 19 EStG („Arbeitslohn“) oder als solche i.S.d. § 20 EStG („Kapitaleinkünfte“) zu qualifizieren sind, ist seit vielen Jahren Gegenstand der finanzgerichtlichen Rechtsprechung.

weiterlesen
Mitarbeiterbeteiligung durch Genussrechte und stille Beteiligungen: Steuerliche Einordnung laufender Gewinnbeteiligungen im Lichte der aktuellen BFH-Rechtsprechung

Interview

David Lancelot


27.03.2026

Warum moderne Rechtsabteilungen zum Wettbewerbsvorteil werden

Moderne Rechtsabteilungen sichern nicht nur Risiken ab, sondern treiben aktiv Wachstum, Effizienz und Unternehmenserfolg.

weiterlesen
Warum moderne Rechtsabteilungen zum Wettbewerbsvorteil werden

Meldung

©MH/fotolia.com


27.03.2026

Recht auf Reparatur: Gesetzentwurf beschlossen

Der Gesetzentwurf zum Recht auf Reparatur setzt klare Anreize für mehr Nachhaltigkeit und einen bewussteren Umgang mit technischen Produkten.

weiterlesen
Recht auf Reparatur: Gesetzentwurf beschlossen
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)