• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Kapitalgesellschaften: Regelabfrage zur Kirchensteuer

05.09.2016

Meldung, Steuerrecht

Kapitalgesellschaften: Regelabfrage zur Kirchensteuer

Beitrag mit Bild

Das Kirchensteuerabzugsverfahren ist ein mühsames Prozedere. Immerhin: Ein in Kürze erscheinender Ländererlass beinhaltet Befreiungen und Erleichterungen für die betroffenen Kapitalgesellschaften.

Ausschüttende Kapitalgesellschaften sollten sich die Wochen vom 01.09.2016 bis 31.10.2016 rot im Kalender anstreichen: Bereits zum dritten Mal findet in diesem Zeitraum die Regelabfrage für das Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiStAM) statt.

In diesem Zuge müssen die vorbezeichneten Kirchensteuerabzugsverpflichteten beim Bundeszentralamt für Steuern abfragen, ob ihre Anteilseigner zum Stichtag 31.08.2016 kirchensteuerpflichtig sind. Die Daten sind Grundlage für den Einbehalt und die Abführung der Kirchensteuer auf Kapitalertragsteuer im Folgejahr.

Automatisiertes Abrufverfahren gilt nicht für jede Gesellschaft

Insbesondere Ein-Mann-Gesellschaften, deren Alleingesellschafter-Geschäftsführer konfessionslos ist oder keiner steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehört, können das automatisierte Abrufverfahren mittlerweile hinter sich lassen. Auch Kapitalgesellschaften, die nicht beabsichtigen, im Folgejahr eine kapitalertragsteuerpflichtige Ausschüttung vorzunehmen, können zwischenzeitlich darauf verzichten, informiert der Deutsche Steuerberaterverband e. V. (DStV). Für andere Kapitalgesellschaften, die Ausschüttungen an ihre Gesellschafter leisten, ist in den kommenden Wochen die Abfrage beim BZSt notwendig.

(DStV, PM vom 01.09.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

© Kara / fotolia.com


23.07.2026

Erneuerbare-Energien-Gesetz: Neue Prüfungsaufgabe für Wirtschaftsprüfer

Das EEG 2027 soll überhöhte Windkraftpachten begrenzen und deren Einhaltung durch Wirtschaftsprüfer absichern.

weiterlesen
Erneuerbare-Energien-Gesetz: Neue Prüfungsaufgabe für Wirtschaftsprüfer

Thomas Ubber


23.07.2026

Nationaler Aktionsplan zur Förderung von Tarifverhandlungen – eine gute Mogelpackung!

Den Vorgaben der EU-Mindestlohn-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2041) entsprechend hat das Bundeskabinett am 22.07.2026 den „Nationalen Aktionsplan zur Förderung von Tarifverhandlungen“ verabschiedet.

weiterlesen
Nationaler Aktionsplan zur Förderung von Tarifverhandlungen – eine gute Mogelpackung!

Meldung

©gguy/fotolia.com


23.07.2026

Cum-Ex-Fonds: Bank haftet nicht für Anlegerschäden

Kein Schadensersatz für die Anleger eines Luxemburger Fonds gegen eine Bank, dem eine verbotene Cum-Ex-Struktur zugrunde lag.

weiterlesen
Cum-Ex-Fonds: Bank haftet nicht für Anlegerschäden
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht