• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Kapitalgesellschaften: Regelabfrage zur Kirchensteuer

05.09.2016

Meldung, Steuerrecht

Kapitalgesellschaften: Regelabfrage zur Kirchensteuer

Beitrag mit Bild

Das Kirchensteuerabzugsverfahren ist ein mühsames Prozedere. Immerhin: Ein in Kürze erscheinender Ländererlass beinhaltet Befreiungen und Erleichterungen für die betroffenen Kapitalgesellschaften.

Ausschüttende Kapitalgesellschaften sollten sich die Wochen vom 01.09.2016 bis 31.10.2016 rot im Kalender anstreichen: Bereits zum dritten Mal findet in diesem Zeitraum die Regelabfrage für das Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiStAM) statt.

In diesem Zuge müssen die vorbezeichneten Kirchensteuerabzugsverpflichteten beim Bundeszentralamt für Steuern abfragen, ob ihre Anteilseigner zum Stichtag 31.08.2016 kirchensteuerpflichtig sind. Die Daten sind Grundlage für den Einbehalt und die Abführung der Kirchensteuer auf Kapitalertragsteuer im Folgejahr.

Automatisiertes Abrufverfahren gilt nicht für jede Gesellschaft

Insbesondere Ein-Mann-Gesellschaften, deren Alleingesellschafter-Geschäftsführer konfessionslos ist oder keiner steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehört, können das automatisierte Abrufverfahren mittlerweile hinter sich lassen. Auch Kapitalgesellschaften, die nicht beabsichtigen, im Folgejahr eine kapitalertragsteuerpflichtige Ausschüttung vorzunehmen, können zwischenzeitlich darauf verzichten, informiert der Deutsche Steuerberaterverband e. V. (DStV). Für andere Kapitalgesellschaften, die Ausschüttungen an ihre Gesellschafter leisten, ist in den kommenden Wochen die Abfrage beim BZSt notwendig.

(DStV, PM vom 01.09.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Podcast

FACHFRAGEN Podcast


20.12.2024

ESG und Interim Management

Mangelnde Kompetenz, Erfahrung und Kapazitäten sind häufige Hindernisse, die durch Interim Manager mit ESG- und Industrieexpertise überwunden werden können. Hierzu sprechen wir mit Oliver Krebs.

weiterlesen
ESG und Interim Management

Meldung

©dekanaryas/fotolia.com


20.12.2024

EuGH bestätigt Verbot von Finanzinvestoren bei Anwaltskanzleien

Das Verbot der Beteiligung reiner Finanzinvestoren an einer Rechtsanwaltsgesellschaft ist zulässig, um die anwaltliche Unabhängigkeit zu gewährleisten

weiterlesen
EuGH bestätigt Verbot von Finanzinvestoren bei Anwaltskanzleien

Meldung

©magele-picture/fotolia.com


20.12.2024

EFRAG übermittelt VSME an EU-Kommission

Das DRSC informiert, dass EFRAG am 17.12.2024 den freiwilligen Standard zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für KMU (VSME) übermittelt hat.

weiterlesen
EFRAG übermittelt VSME an EU-Kommission

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank