• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Kapitalertragsteuer: Keine Daten zum Volumen von Cum/Cum

05.09.2017

Meldung, Steuerrecht

Kapitalertragsteuer: Keine Daten zum Volumen von Cum/Cum

Beitrag mit Bild

©lassedesignen/fotolia.com

Der Finanzausschuss hat sich mit der steuerlichen Behandlung von so genannten Cum/Cum-Transaktionen und dem aktuellen BMF-Schreiben hierzu auseinandergesetzt.

Im BMF-Schreiben vom 17.07.2017 wird geregelt, wie mit Cum/Cum-Geschäften umgegangen werden soll. Ein Gestaltungsmissbrauch liegt danach vor, wenn es durch die Übertragung von Wertpapieren rund um den Dividendenstichtag zu einem gesetzlich nicht vorgesehenen Steuervorteil kommt. Ein Gestaltungsmissbrauch wird unter anderem dann angenommen, wenn ein wirtschaftlicher Grund für das Geschäft fehlt und dadurch im Wesentlichen nur ein Steuervorteil entsteht.

Keine Grundlage für Cum/Cum-Gestaltungen mehr

In der Sitzung am 04.09.2017 erläuterte der Vertreter der Bundesregierung, den Cum/Cum-Gestaltungen sei seit 2016 durch eine Gesetzesänderung die Grundlage gezogen entzogen worden. Es gehe in dem vom Bundesministerium der Finanzen mit den Bundesländern abgestimmten Schreiben um die Altfälle. Das Schreiben, in dem unter anderem sechs Varianten der Cum/Cum-Geschäfte dargelegt werden, führe zu einem einheitlichen Umgang mit den Fällen. Wie viele Fälle jetzt untersucht würden und wie hoch das Volumen möglicher Steuerausfälle sei, konnte der Vertreter der Bundesregierung nicht sagen. Er verwies auf eine derzeit von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht durchgeführte Umfrage.

(Deutscher Bundestag, hib vom 04.09.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©momius/fotolia.com


05.02.2025

BMF kündigt Klarstellung bei der E-Bilanz an

Mit dem JStG 2024 wurde der Umfang des an die Finanzbehörden zu übermittelnden Datensatzes der E-Bilanz erweitert; hierzu gibt es nun eine Klarstellung vom BMF.

weiterlesen
BMF kündigt Klarstellung bei der E-Bilanz an

Meldung

©fotomek/fotolia.com


05.02.2025

BGH zu Negativzinsen auf Bankguthaben

Die aktuelle Entscheidung des BGH stärkt die Rechte der Bankkunden und setzt ein wichtiges Signal für den Verbraucherschutz im Finanzsektor.

weiterlesen
BGH zu Negativzinsen auf Bankguthaben

Meldung

©Olivier Le Moal / istockfoto.com


04.02.2025

Berichtspflichten: Unternehmen können CBAM-Anforderungen kaum erfüllen

Unternehmen müssen tatsächliche Emissionsdaten ihrer Lieferanten melden – rund drei Viertel sind dazu nicht oder nur teilweise in der Lage.

weiterlesen
Berichtspflichten: Unternehmen können CBAM-Anforderungen kaum erfüllen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank