• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Kapitalaufnahme durch ICOs in Höhe von 3,7 Milliarden US-Dollar

06.03.2018

Meldung, Wirtschaftsrecht

Kapitalaufnahme durch ICOs in Höhe von 3,7 Milliarden US-Dollar

Beitrag mit Bild

©maxsim/fotolia.com

Die Bundesregierung befasst sich in einer Kleinen Anfrage der FDP mit dem Thema „Initial Coin Offerings“ (ICOs). Zwar gibt es keine Erkenntnisse über den Umfang der durch die neue Blockchain-Technologie möglich gewordenen ICOs in Deutschland. Weltweit werde aber von einer Kapitalaufnahme durch ICOs in Höhe von 3,7 Milliarden US-Dollar ausgegangen.

Die Blockchain-Technologie ist bis jetzt vor allem als die Datenstruktur hinter Bitcoin und anderen Kryptowährungen bekannt. Die Innovation hat allerdings eine ganze Reihe weiterer Anwendungsmöglichkeiten. So lassen sich mit der Technologie laut BaFin „Eigentumsverhältnisse direkter und effizienter als bislang sichern und regeln, da eine lückenlose und unveränderliche Datenaufzeichnung hierfür die Grundlage schafft“.

Keine gesetzliche Meldepflicht für ICOs

Eine der Nutzungsmöglichkeiten bilden so genannte Initial Coin Offerings (ICOs) als ein Mittel der Kapitalaufnahme von Unternehmen. ICOs finden sowohl als Smart Contracts als auch durch Schaffung neuer Blockchains und/oder digitaler Währungen Anwendung. Die erzeugten Token werden meist in unregulierten öffentlichen Bieterverfahren an interessierte Anleger verkauft (Token sale). Den Kaufpreis bezahlen die Anleger in der Regel in Kryptowährungen oder auch in Euro. Wie groß die Kapitalaufnahme im Jahr 2017 durch ICOs in Deutschland war, kann die Bundesregierung nicht beantworten (19/851), da es keine generelle gesetzliche Meldepflicht für ICOs gibt. Öffentlich verfügbaren Daten ist zu entnehmen, dass im Jahre 2017 weltweit von einer Kapitalaufnahme durch ICOs in Höhe von 3 700 682 293 US-Dollar ausgegangen wird.

Mehr zum Thema

Mehr zum Thema Initial Coin Offerings (ICO) und Kryptowährungen erfahren Sie in unserem DB-Interview „ICO – Finanzierungsmodell mit Zukunft oder Bitcoin-Blase?“ mit Rechtsanwalt und Software-Entwickler Florian Glatz.

(Dt. Bundestag, hib vom 05.03.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Christian Hesse


18.02.2026

Die Zurechnungsquote der Zurechnungsbesteuerung – eine Momentaufnahme

Liegen die Voraussetzungen der sog. Zurechnungsbesteuerung vor, werden die Einkünfte einer ausländischen Familienstiftung oder vergleichbaren Vermögensmasse (bspw. einem US-Trust) vorrangig dem unbeschränkt steuerpflichtigen Stifter oder sonst den Bezugs- und Anfallsberechtigten „entsprechend ihrem Anteil zugerechnet“. Wie aber lässt sich dieser Anteil bei solchen Nachfolgevehikeln, die naturgemäß keine Beteiligung vermitteln, überhaupt bestimmen?

weiterlesen
Die Zurechnungsquote der Zurechnungsbesteuerung – eine Momentaufnahme

Meldung

©Bounlow-pic/fotolia.com


18.02.2026

ESMA verschärft Gangart bei IFRS 18

IFRS 18 verändert zwar nicht die Bewertung, wohl aber die Darstellung der finanziellen Leistung und greift damit tief in Reporting, Kennzahlenlogik und Kapitalmarktkommunikation ein.

weiterlesen
ESMA verschärft Gangart bei IFRS 18

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


18.02.2026

Rekordzahlen beim Bildungsurlaub

Eine aktuelle Untersuchung zum Bildungsurlaub belegt mit einem Rekord von 1,2 Millionen Beschäftigten, dass derzeit der Schwerpunkt auf Gesundheitsseminaren liegt.

weiterlesen
Rekordzahlen beim Bildungsurlaub
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)