• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Kapitalaufnahme durch ICOs in Höhe von 3,7 Milliarden US-Dollar

06.03.2018

Meldung, Wirtschaftsrecht

Kapitalaufnahme durch ICOs in Höhe von 3,7 Milliarden US-Dollar

Schlägerei wegen zugeparkter Betriebseinfahrt

©maxsim/fotolia.com

Die Bundesregierung befasst sich in einer Kleinen Anfrage der FDP mit dem Thema „Initial Coin Offerings“ (ICOs). Zwar gibt es keine Erkenntnisse über den Umfang der durch die neue Blockchain-Technologie möglich gewordenen ICOs in Deutschland. Weltweit werde aber von einer Kapitalaufnahme durch ICOs in Höhe von 3,7 Milliarden US-Dollar ausgegangen.

Die Blockchain-Technologie ist bis jetzt vor allem als die Datenstruktur hinter Bitcoin und anderen Kryptowährungen bekannt. Die Innovation hat allerdings eine ganze Reihe weiterer Anwendungsmöglichkeiten. So lassen sich mit der Technologie laut BaFin „Eigentumsverhältnisse direkter und effizienter als bislang sichern und regeln, da eine lückenlose und unveränderliche Datenaufzeichnung hierfür die Grundlage schafft“.

Keine gesetzliche Meldepflicht für ICOs

Eine der Nutzungsmöglichkeiten bilden so genannte Initial Coin Offerings (ICOs) als ein Mittel der Kapitalaufnahme von Unternehmen. ICOs finden sowohl als Smart Contracts als auch durch Schaffung neuer Blockchains und/oder digitaler Währungen Anwendung. Die erzeugten Token werden meist in unregulierten öffentlichen Bieterverfahren an interessierte Anleger verkauft (Token sale). Den Kaufpreis bezahlen die Anleger in der Regel in Kryptowährungen oder auch in Euro. Wie groß die Kapitalaufnahme im Jahr 2017 durch ICOs in Deutschland war, kann die Bundesregierung nicht beantworten (19/851), da es keine generelle gesetzliche Meldepflicht für ICOs gibt. Öffentlich verfügbaren Daten ist zu entnehmen, dass im Jahre 2017 weltweit von einer Kapitalaufnahme durch ICOs in Höhe von 3 700 682 293 US-Dollar ausgegangen wird.

Mehr zum Thema

Mehr zum Thema Initial Coin Offerings (ICO) und Kryptowährungen erfahren Sie in unserem DB-Interview „ICO – Finanzierungsmodell mit Zukunft oder Bitcoin-Blase?“ mit Rechtsanwalt und Software-Entwickler Florian Glatz.

(Dt. Bundestag, hib vom 05.03.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Der Betrieb


26.05.2023

Steuerliche Aspekte von Mitarbeiterbeteiligungen in Form sog. Hurdle Shares

Die typischen Mitarbeiterbeteiligungen in Form von virtuellen und „echten“ Beteiligungsprogrammen sind aus wirtschaftlicher und steuerlicher Sicht häufig nicht die beste Alternative, um Mitarbeiter am Erfolg des Unternehmens zu beteiligen. In der Praxis werden daher in letzter Zeit vermehrt sog. Hurdle Shares verwendet, bei deren Ausgestaltung allerdings einige steuerliche Fallstricke zu beachten sind.

Steuerliche Aspekte von Mitarbeiterbeteiligungen in Form sog. Hurdle Shares
Fußball, Fussball, Tor, Sport
©alphaspirit/fotolia.com


26.05.2023

Profifußball: BAG analysiert Verlängerungsklausel

Das Bundesarbeitsgericht hat sich in einem aktuellen Urteil mit einer einsatzabhängigen Verlängerungsklausel in Arbeitsverträgen mit Profifußballern befasst.

Profifußball: BAG analysiert Verlängerungsklausel

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank + App