• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz beschlossen

12.06.2024

Meldung, Wirtschaftsrecht

Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz beschlossen

Der Rechtsausschuss im Bundestag hat am 12.06.2024 den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes“ beschlossen.

Beitrag mit Bild

©tunedin/fotolia.com

Mit dem Gesetzentwurf „zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes“ (20/10942, 20/11307) will die Bundesregierung das bis zum 31.08.2024 befristete Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz zum einen entfristen, zum anderen soll es reformiert werden. Ein ersatzloses Auslaufenlassen der Regelungen ist aus Sicht der Bundesregierung nicht angezeigt.

Instrument hat sich bewährt

„Das Musterverfahren hat sich in der Praxis trotz seiner bisherigen Unzulänglichkeiten grundsätzlich als Instrument zur Bewältigung gehäuft auftretender gleichlaufender Klagen mit kapitalmarktrechtlichem Bezug bewährt“, führt der Entwurf dazu aus. Auf Antrag der Koalitionsfraktionen nahm der Ausschuss noch diverse Änderungen an dem Entwurf vor. Unter anderem sind im Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz nun auch Anlagebasisinformationsblätter von Schwarmfinanzierungsdienstleistern sowie Ratings und Bestätigungsvermerke von Abschlussprüfern als Regelbeispiele für öffentliche Kapitalmarktinformationen aufgenommen worden.

Weitere Änderungen

Weitere Änderungen betreffen beispielsweise Regelungen zur Entscheidung über den Musterverfahrensantrag, zum Inhalt des Vorlagebeschlusses, zum Eröffnungsbeschluss durch die Oberlandesgerichte und zum Musterkläger. Hinzugetreten sind zudem Regelungen zur Vorlage von Beweismitteln in den Verfahren. Ferner soll das Gesetz fünf Jahre nach Inkrafttreten evaluiert werden.

Der Bundestag will laut Tagesordnung am 13.06.2024 abschließend über den im Bundesrat nicht zustimmungspflichtigen Entwurf beraten.


Dt. Bundestag vom 12.06.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©rawpixel/123rf.com


17.04.2025

Das Osterei im Steuerrecht

Ostern bringt nicht nur bunte Eier, sondern auch steuerliche Tücken mit sich. Denn je nachdem, woher das Ei kommt und wie es verzehrt wird, ändert sich der Umsatzsteuersatz.

weiterlesen
Das Osterei im Steuerrecht

Meldung

©agcreativelab/fotolia.com


17.04.2025

Kein Werbungskostenabzug für Umzug trotz Homeoffice-Zwang

Der BFH verneint den Werbungskostenabzug bei Umzug des Steuerpflichtigen wegen Einrichtung eines Arbeitszimmers.

weiterlesen
Kein Werbungskostenabzug für Umzug trotz Homeoffice-Zwang

Meldung

©Piccolo/fotolia.com


16.04.2025

Mindestbesteuerung: EU-Richtlinie DAC 9 erlassen

Der Rat der EU hat Vorschriften zur Ausweitung der Zusammenarbeit zwischen Steuerbehörden zur effektiven Mindestbesteuerung von Unternehmen erlassen.

weiterlesen
Mindestbesteuerung: EU-Richtlinie DAC 9 erlassen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank