01.09.2015

Arbeitsrecht, Meldung

Kann Schwangeren gekündigt werden?

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Berufstätigen Frauen, die ein Kind erwarten, kann nur in sehr seltenen Ausnahmefällen gekündigt werden, wie die Deutsche Anwaltauskunft informiert.

Das Mutterschutzgesetz regelt, dass Angestellten ab dem Beginn der Schwangerschaft bis vier Monate nach der Entbindung nicht gekündigt werden kann. In der Zeit dazwischen ist eine Kündigung nahezu unmöglich. „Wollen Arbeitgeber einer schwangeren Angestellten kündigen, müssen sie sich die Zustimmung der Aufsichtsbehörde einholen. Und diese zu bekommen, ist äußerst schwierig“, erklärt Rechtsanwältin Dr. Nathalie Oberthür. Denkbar sei dies allerdings bei Betriebsschließungen in Folge einer Insolvenz.

Rückwirkender Kündigungsschutz

Sollte eine Kündigung zu einem Zeitpunkt ausgesprochen werden, zu dem die Frau zwar bereits schwanger ist, der Arbeitgeber davon aber nichts wusste, hat die betroffene Angestellte zwei Wochen nach Zugang der Kündigung Zeit, ihrem Chef das mitzuteilen. Auch in diesem Fall erhält sie Kündigungsschutz, rückwirkend.

Sonderregeln selbst für Probezeit

Auch für die Probezeit gilt: Schwangere genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Wer etwa nach zwei Wochen des Beschäftigungsbeginns von seiner Schwangerschaft erfährt, hat im Prinzip die Probezeit bereits überstanden. „Eine Ausnahme besteht, wenn es sich um eine befristete Probezeit handelt“, so Arbeitsrechtsexpertin Oberthür.

(Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht DAV / Viola C. Didier) 


Weitere Meldungen


Meldung

©Zerbor/fotolia.com


26.07.2024

Gesundheitsbezogene Werbeaussagen unter der Lupe

Hersteller von Lebensmitteln versuchen immer wieder, ihre Produkte in der Werbung als gesundheitsfördernd erscheinen zu lassen, weil das einen besseren Absatz verspricht.

weiterlesen
Gesundheitsbezogene Werbeaussagen unter der Lupe

Meldung

©Melinda Nagy/123rf.com


26.07.2024

Corona-Infektion als Arbeitsunfall nur bei Nachweis

Für die Anerkennung einer Infektion mit dem COVID-19-Virus als Arbeitsunfall ist ein Vollbeweis erforderlich, dass sich die Übertragung des Virus tatsächlich am Arbeitsplatz ereignet hat.

weiterlesen
Corona-Infektion als Arbeitsunfall nur bei Nachweis

Meldung

adiruch/123rf.com


25.07.2024

CSR: Nachhaltigkeitsberichterstattung – möglichst bürokratiearm

Mit dem Umsetzungsgesetz zur CSR-Richtlinie versucht die Bundesregierung, so minimalinvasiv und bürokratiearm wie möglich vorzugehen.

weiterlesen
CSR: Nachhaltigkeitsberichterstattung – möglichst bürokratiearm

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank