• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Kann Gläubiger mit einer einzigen Forderung die Insolvenzeröffnung beantragen?

24.08.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Kann Gläubiger mit einer einzigen Forderung die Insolvenzeröffnung beantragen?

Beitrag mit Bild

Im Streitfall war die Schuldnerin der Darlegungslast, dass Forderung des Gläubigers ausreichend besichert ist, nicht nachgekommen.

Der BGH hat sich in einem aktuellen Beschluss mit der Berechtigung eines Gläubigers zur Beantragung der Insolvenzeröffnung bei Ableitung des Eröffnungsgrundes aus einer einzigen Forderung befasst.

Stützt ein Gläubiger seinen Eröffnungsantrag auf die Übernahme der persönlichen Haftung des Schuldners für einen Grundschuldbetrag und bildet diese Forderung zugleich den Insolvenzgrund, wird die Forderung durch die Vorlage einer vollstreckbaren Urkunde bewiesen. Einwendungen des Schuldners gegen die Forderung oder gegen die Vollstreckbarkeit des Titels können regelmäßig nur in den für den jeweiligen Einwand vorgesehenen Verfahren geltend gemacht werden.

Den Beschluss vom 23.06.2016 finden Sie hier: BGH, Az. IX ZB 18/15

(BGH Beschluss vom 23.06.2016, Az. IX ZB 18/15 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©limbi007/123rf.com


23.07.2025

Corona-Hilfen sind trotz späterer Rückzahlung Betriebseinnahmen

Auch wenn eine Corona-Soforthilfe später ganz oder teilweise zurückgefordert wird, bleibt sie im Jahr der Auszahlung steuerpflichtig.

weiterlesen
Corona-Hilfen sind trotz späterer Rückzahlung Betriebseinnahmen

Meldung

©cirquedesprit/fotolia.com


23.07.2025

Unternehmensnachfolge 2025: Mittelstand schlägt Alarm

Die Zahl der Firmeninhaberinnen und -inhaber, die sich nicht mehr unternehmerisch engagieren wollen oder können, erreicht einen historischen Rekord.

weiterlesen
Unternehmensnachfolge 2025: Mittelstand schlägt Alarm

Steuerboard

Enzo Biagi


22.07.2025

Die Spezialfondsfähigkeit von Anteilen an geschlossenen AIF – Mögliche Änderungen durch den ESMA-Report vom 26.06.2025 und die geplanten Änderungen des § 26 InvStG

Die Erwerbbarkeit von Anteilen geschlossener alternativer Investmentfonds (AIF) durch Spezial-Investmentfonds i.S.d. § 26 InvStG (Spezial-Investmentfonds) könnte in Zukunft deutlich erschwert werden.

weiterlesen
Die Spezialfondsfähigkeit von Anteilen an geschlossenen AIF – Mögliche Änderungen durch den ESMA-Report vom 26.06.2025 und die geplanten Änderungen des § 26 InvStG

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank