• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Kann Gläubiger mit einer einzigen Forderung die Insolvenzeröffnung beantragen?

24.08.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Kann Gläubiger mit einer einzigen Forderung die Insolvenzeröffnung beantragen?

Beitrag mit Bild

Im Streitfall war die Schuldnerin der Darlegungslast, dass Forderung des Gläubigers ausreichend besichert ist, nicht nachgekommen.

Der BGH hat sich in einem aktuellen Beschluss mit der Berechtigung eines Gläubigers zur Beantragung der Insolvenzeröffnung bei Ableitung des Eröffnungsgrundes aus einer einzigen Forderung befasst.

Stützt ein Gläubiger seinen Eröffnungsantrag auf die Übernahme der persönlichen Haftung des Schuldners für einen Grundschuldbetrag und bildet diese Forderung zugleich den Insolvenzgrund, wird die Forderung durch die Vorlage einer vollstreckbaren Urkunde bewiesen. Einwendungen des Schuldners gegen die Forderung oder gegen die Vollstreckbarkeit des Titels können regelmäßig nur in den für den jeweiligen Einwand vorgesehenen Verfahren geltend gemacht werden.

Den Beschluss vom 23.06.2016 finden Sie hier: BGH, Az. IX ZB 18/15

(BGH Beschluss vom 23.06.2016, Az. IX ZB 18/15 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©cirquedesprit/fotolia.com


09.01.2026

Nachfolgekrise: Jeder vierte Betrieb will schließen

Der deutsche Mittelstand steht vor einem Generationswechsel, den viele Betriebe mangels Nachfolger und wachsender Bürokratie nicht bewältigen können.

weiterlesen
Nachfolgekrise: Jeder vierte Betrieb will schließen

Meldung

©8vfanrf /123rf.com


09.01.2026

Stada-Übernahme: OLG spricht Aktionären Nachbesserungsanspruch zu

Das OLG Frankfurt/M. hat klargestellt, dass ehemalige Aktionäre des Pharmaunternehmens Stada Anspruch auf eine Nachbesserung des Übernahmepreises haben.

weiterlesen
Stada-Übernahme: OLG spricht Aktionären Nachbesserungsanspruch zu

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


08.01.2026

Zum Werbungskostenabzug für Stellplätze bei doppelter Haushaltsführung

Kosten für einen Stellplatz an der Zweitwohnung sind nicht von der 1.000-€-Grenze für Unterkunftskosten umfasst und daher zusätzlich als Werbungskosten abziehbar.

weiterlesen
Zum Werbungskostenabzug für Stellplätze bei doppelter Haushaltsführung
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)