• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Kann ein Geschäftsführer seine Geburtstagsfeier absetzen?

11.12.2015

Meldung, Steuerrecht

Kann ein Geschäftsführer seine Geburtstagsfeier absetzen?

Beitrag mit Bild

Feiern im Betrieb – meist in steuerlicher Hinsicht problematisch.

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass die Kosten einer Geburtstagsfeier, zu der ausschließlich Arbeitskollegen eingeladen wurden, als Werbungskosten abziehbar sind.

Der Kläger ist alleiniger Geschäftsführer einer GmbH. Anlässlich seines 60. Geburtstages lud er ca. 70 Personen zu einer Geburtstagsfeier ein. Es handelte sich dabei ausschließlich um Arbeitskollegen bzw. Mitarbeiter, einige Rentner und den Aufsichtsratsvorsitzenden. Die Feier fand in Räumen des Unternehmens statt.

Finanzamt versagte Abzug

In seiner Einkommensteuererklärung machte der Geschäftsführer die Aufwendungen für die Geburtstagsfeier (2.470 €) als Bewirtungs- bzw. Werbungskosten bei seinen Arbeitseinkünften geltend. Das Finanzamt erkannte die Aufwendungen nicht an.

Erfolg vor Gericht

Dagegen erhob der Geschäftsführer Klage beim Finanzgericht Rheinland-Pfalz, das ihm mit Urteil vom 12.11.2015 (Az. 6 K 1868/13) Recht gab. Die Bewirtungskosten könnten als Werbungskosten abgezogen werden, weil die Geburtstagsfeier beruflich veranlasst gewesen sei. Ein Geburtstag stelle zwar ein privates Ereignis dar. Der Kläger habe allerdings keine privaten Freunde oder Verwandten eingeladen, sondern nur Personen aus dem beruflichen Umfeld. Die Veranstaltung sei in Räumen des Arbeitgebers (Werkstatthalle) und während der Arbeitszeit durchgeführt worden. Manche Gäste hätten sogar noch ihre Arbeitskleidung getragen. Der Kostenaufwand (pro Person 35 €) liege zudem deutlich unter dem Betrag, den der Kläger für seine Feiern mit privaten Freunden und Familienmitgliedern ausgegeben habe. Bei der gebotenen Gesamtwürdigung sei deshalb von beruflich veranlassten Aufwendungen auszugehen.

Ein Rechtsmittel hat das Gericht nicht zugelassen, d.h. das Finanzamt kann nur eine sog. Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesfinanzhof einlegen.

(FG Neustadt, PM vom 10.12.2015/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©beebright/fotolia.com


03.06.2026

Wirtschaftskriminalität: Steigende Fallzahlen durch KI

Obwohl KI von vielen Unternehmen als erhebliches Risiko wahrgenommen wird, setzen sie bei Prävention zunehmend selbst auf die Technologie.

weiterlesen
Wirtschaftskriminalität: Steigende Fallzahlen durch KI

Meldung

©wsf-f/fotolia.com


03.06.2026

Sonderprüfungen lohnen sich: Fiskus erzielt Milliardenbetrag

Die im Jahr 2025 durchgeführten Umsatzsteuer-Sonderprüfungen ergaben bei 65.294 Prüfungen ein Mehrergebnis von rund 1,69 Mrd. €.

weiterlesen
Sonderprüfungen lohnen sich: Fiskus erzielt Milliardenbetrag

Steuerboard

Gerald Herrmann / Jannis Lührs


02.06.2026

Veräußerungspreis oder Arbeitslohn – BFH zur Vergütung für die Fortführung des Geschäftsführeramts beim Anteilsverkauf

In seinem Urteil vom 03.03.2026 (IX R 1/25) hat der BFH zur einkommensteuerlichen Qualifizierung eines Kaufpreisbestandteils Stellung genommen, den ein veräußernder Gesellschafter-Geschäftsführer für die Fortführung seines Geschäftsführeramts bei der veräußerten GmbH erhielt.

weiterlesen
Veräußerungspreis oder Arbeitslohn – BFH zur Vergütung für die Fortführung des Geschäftsführeramts beim Anteilsverkauf
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht