29.03.2023

Meldung, Wirtschaftsrecht

Kampf gegen Greenwashing

Die EU-Kommission hat am 22.03.2023 einen Richtlinienvorschlag zur Bekämpfung irreführender Umweltaussagen vorgelegt. Die neuen Bestimmungen enthalten spezifischere Regelungen im Verhältnis zur Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (UGP-Richtlinie).

Beitrag mit Bild

©jirsak/123rf.com

Im letzten Jahr hatte die EU-Kommission einen Richtlinienvorschlag zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und bessere Information vorgelegt. Der neue Richtlinienvorschlag zur Bekämpfung irreführender Umweltaussagen soll für Unternehmen insofern Vorteile bringen, als erkennbarer werden soll, welche Unternehmen tatsächlich Anstrengungen zur Umweltverträglichkeit ihrer Produkte unternehmen und welche Aussagen in den Bereich des „Greenwashing“ fallen.

Handhabe bei freiwilligen Umweltaussagen

Damit sollen ungleiche Wettbewerbsbedingungen behoben werden. Der Vorschlag sieht Bestimmungen dazu vor, wie freiwillige Umweltaussagen über Produkte belegt und wie sie kommuniziert werden müssen. Abgesehen von den Umweltaussagen, die bereits unter bestehende EU-Vorschriften fallen (wie etwa EU-Umweltzeichen oder EU-Bio-Siegel) findet der Vorschlag auf alle freiwilligen Werbeaussagen über umweltbezogene Auswirkungen von Produkten, Dienstleistungen und der Gewerbetreibenden selbst Anwendung. Im nächsten Schritt müssen sich nun die Co-Gesetzgeber (EU-Parlament und Rat) zu dem Vorschlag positionieren.


DAV vom 24.03.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©marog-pixcells/fotolia.com


23.06.2026

DSGVO: EuGH klärt Datenschutzregeln im Gerichtsverfahren

Datenschutzverstöße führen nicht automatisch zur Unverwertbarkeit von Beweismitteln. Gerichte bleiben jedoch verpflichtet, die DSGVO zu beachten.

weiterlesen
DSGVO: EuGH klärt Datenschutzregeln im Gerichtsverfahren

Steuerboard

Benedikt Hohaus / Natalie Tafelski


22.06.2026

Erstmalige Stellungnahme der Finanzverwaltung zur Beurteilung von Anteilen mit einer negativen Liquidationspräferenz (sog. Hurdle-Shares)

Das Bayerische Landesamt für Steuern hat in seiner Verfügung vom 28.05.2026 Stellung dazu genommen, wie Hurdle-Shares in der Regel steuerlich zu beurteilen sind und in welchen Gestaltungskonstellationen sie als Arbeitslohn zu qualifizieren sein können.

weiterlesen
Erstmalige Stellungnahme der Finanzverwaltung zur Beurteilung von Anteilen mit einer negativen Liquidationspräferenz (sog. Hurdle-Shares)

Meldung

©Butch/fotolia.com


22.06.2026

Sozialversicherung: Arbeitgeber trägt Risiko fehlender Dokumentation

Verletzt ein Arbeitgeber seine Aufzeichnungspflichten, darf die DRV die beitragspflichtigen Arbeitsentgelte schätzen.

weiterlesen
Sozialversicherung: Arbeitgeber trägt Risiko fehlender Dokumentation
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht