• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Kampf gegen Geldwäsche: Mehr Personal und neue Zuständigkeiten

09.08.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Kampf gegen Geldwäsche: Mehr Personal und neue Zuständigkeiten

Beitrag mit Bild

Die FATF ist der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) in Paris angegliedert und das wichtigste internationale Gremium zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

Mit einem Ausbau der so genannten Financial Intelligence Unit will Bundesfinanzminister Schäuble Geldwäsche und Terrorfinanzierung stärker bekämpfen: Diese Spezialeinheit soll vom Bundeskriminalamt zum Zoll wechseln und eigenständiger arbeiten als bisher.

Nach einer Studie im Auftrag des Bundesfinanzministeriums werden in Deutschland jährlich mehr 100 Mrd. Euro gewaschen. Das Geld fließt meist in Form von Bargeld in die legalen Bereiche der Wirtschaft: etwa Immobilienkäufe, Kunst- und Antiquitätengeschäfte oder auch Restaurants und andere Gewerbebetriebe. Die nun geplante Umgestaltung ist Teil eines Zehn-Punkte-Plans, den Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble im April auf Empfehlung der Financial Action Task Force (FATF) vorgestellt hatte.

Zoll erhält neue Zuständigkeit

Derzeit ist die Zentralstelle für Verdachtsmeldungen im Bereich Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung beim Bundeskriminalamt angesiedelt – einer dem Bundesinnenministerium nachgeordneten Behörde. Sie beschäftigt rund 25 Beamte, die nun zum Zoll wechseln werden. Dieser untersteht dem Bundesfinanzministerium. Mit ihrem Umzug zum Zoll soll die Zahl der Mitarbeiter im Sommer des kommenden Jahres auf zunächst 50 verdoppelt werden. Über die weitere Umgestaltung und Aufstockung der Stellen wird eine Projektgruppe aus Finanz- und Innenministerium beraten. Zudem soll die Spezialeinheit neue Betätigungsfelder erhalten und stärker präventiv tätig werden.

Spezialeinheit wertet Fälle mit aus

So werden die FIU-Beamten weiterhin Verdachtsmeldungen an die zuständigen Staatsanwaltschaften weiterleiten. Allerdings werden sie die Verdachtsfälle künftig auch prüfen und mit Erkenntnissen anderer Behörden abgleichen. Ziel ist es, nur die tatsächlich relevanten Fälle weiterzureichen, um den Strafverfolgungsbehörden die Arbeit zu erleichtern. Diese Neuausrichtung soll auch die internationale Zusammenarbeit der Fahnder verbessern, da sie der Organisationsform in vielen anderen Ländern entspricht. Von den rund hundert ähnlichen Einheiten weltweit sind nur die wenigsten bei der Polizei angesiedelt. Meist sind Zoll- oder Steuerbehörden für die Ermittlungen wegen Geldwäsche zuständig.

(BReg vom 09.08.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Nikola Hertel


06.12.2024

Schenkungsteuer bei niedrig verzinsten Darlehen – Wer trägt die Beweislast?

Darlehensvereinbarungen zwischen natürlichen und nahestehenden Personen sind immer wieder ein relevantes Thema.

weiterlesen
Schenkungsteuer bei niedrig verzinsten Darlehen – Wer trägt die Beweislast?

Meldung

©Bartolomiej Pietrzyk/123rf.com


06.12.2024

Zur Steuerfreiheit von Aufstockungsbeträgen nach AltTZG

Aufstockungsbeträge aus der Altersteilzeit sind auch dann steuerfrei nach § 3 Nr. 28 EStG, wenn sie erst nach Beendigung der Altersteilzeit ausgezahlt werden, so der BFH.

weiterlesen
Zur Steuerfreiheit von Aufstockungsbeträgen nach AltTZG

Meldung

©photo 5000/fotolia.com


06.12.2024

22 % der Arbeitszeit für Bürokratie nötig

Nach Angaben der Unternehmen entsteht der steigende Zeitaufwand vor allem durch ausufernde Berichts- und Informations-, Dokumentations- und Meldepflichten.

weiterlesen
22 % der Arbeitszeit für Bürokratie nötig

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank