• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Kampf gegen Geldwäsche: Mehr Personal und neue Zuständigkeiten

09.08.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Kampf gegen Geldwäsche: Mehr Personal und neue Zuständigkeiten

Beitrag mit Bild

Die FATF ist der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) in Paris angegliedert und das wichtigste internationale Gremium zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

Mit einem Ausbau der so genannten Financial Intelligence Unit will Bundesfinanzminister Schäuble Geldwäsche und Terrorfinanzierung stärker bekämpfen: Diese Spezialeinheit soll vom Bundeskriminalamt zum Zoll wechseln und eigenständiger arbeiten als bisher.

Nach einer Studie im Auftrag des Bundesfinanzministeriums werden in Deutschland jährlich mehr 100 Mrd. Euro gewaschen. Das Geld fließt meist in Form von Bargeld in die legalen Bereiche der Wirtschaft: etwa Immobilienkäufe, Kunst- und Antiquitätengeschäfte oder auch Restaurants und andere Gewerbebetriebe. Die nun geplante Umgestaltung ist Teil eines Zehn-Punkte-Plans, den Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble im April auf Empfehlung der Financial Action Task Force (FATF) vorgestellt hatte.

Zoll erhält neue Zuständigkeit

Derzeit ist die Zentralstelle für Verdachtsmeldungen im Bereich Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung beim Bundeskriminalamt angesiedelt – einer dem Bundesinnenministerium nachgeordneten Behörde. Sie beschäftigt rund 25 Beamte, die nun zum Zoll wechseln werden. Dieser untersteht dem Bundesfinanzministerium. Mit ihrem Umzug zum Zoll soll die Zahl der Mitarbeiter im Sommer des kommenden Jahres auf zunächst 50 verdoppelt werden. Über die weitere Umgestaltung und Aufstockung der Stellen wird eine Projektgruppe aus Finanz- und Innenministerium beraten. Zudem soll die Spezialeinheit neue Betätigungsfelder erhalten und stärker präventiv tätig werden.

Spezialeinheit wertet Fälle mit aus

So werden die FIU-Beamten weiterhin Verdachtsmeldungen an die zuständigen Staatsanwaltschaften weiterleiten. Allerdings werden sie die Verdachtsfälle künftig auch prüfen und mit Erkenntnissen anderer Behörden abgleichen. Ziel ist es, nur die tatsächlich relevanten Fälle weiterzureichen, um den Strafverfolgungsbehörden die Arbeit zu erleichtern. Diese Neuausrichtung soll auch die internationale Zusammenarbeit der Fahnder verbessern, da sie der Organisationsform in vielen anderen Ländern entspricht. Von den rund hundert ähnlichen Einheiten weltweit sind nur die wenigsten bei der Polizei angesiedelt. Meist sind Zoll- oder Steuerbehörden für die Ermittlungen wegen Geldwäsche zuständig.

(BReg vom 09.08.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Philipp Weiten / Jan-Philipp Jansen


07.07.2026

Billigkeit in der Erbschaftsteuer: Stichtagsprinzip vs. Bereicherungsprinzip

Im Kontext des Erbschaftsteuerrechts stellte sich nun der II. Senat des BFH die Frage: Kann das strikt geltende Stichtagsprinzip ausnahmsweise zurücktreten, wenn der Erbe den Nachlass tatsächlich nie erhält und deshalb wirtschaftlich nicht bereichert ist?

weiterlesen
Billigkeit in der Erbschaftsteuer: Stichtagsprinzip vs. Bereicherungsprinzip

Meldung

©andreypopov/123rf.com


07.07.2026

Start-ups setzen große Hoffnungen auf die EU Inc.

Die geplante EU Inc. soll Unternehmensgründungen und grenzüberschreitendes Wachstum in Europa erleichtern.

weiterlesen
Start-ups setzen große Hoffnungen auf die EU Inc.

Meldung

©peshkova/123rf.com


07.07.2026

KI erreicht den Kern des deutschen Jobmarkts

KI verbreitet sich im Arbeitsmarkt, doch Deutschlands systematischer Kompetenzaufbau hält mit dieser Entwicklung nicht Schritt.

weiterlesen
KI erreicht den Kern des deutschen Jobmarkts
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht