• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Kampf der EU-Kommission für fairere Besteuerung trägt Früchte

30.05.2017

Meldung, Steuerrecht

Kampf der EU-Kommission für fairere Besteuerung trägt Früchte

Beitrag mit Bild

©Grecaud Paul/fotolia.com

Die Europäische Kommission begrüßt, dass die Mitgliedstaaten die neuen EU-Vorschriften zur Verhinderung von Steuervermeidung über Drittstaaten am 29.05.2017 förmlich angenommen haben. Unternehmen können künftig Steuern nicht mehr dadurch vermeiden, indem sie die zwischen verschiedenen Ländern bestehenden Unterschiede bei der steuerlichen Behandlung missbrauchen.

„Unsere Kampagne für fairere Besteuerung trägt nun Früchte. Die erzielte Einigung ist ein weiterer Beweis für das, was die EU erreichen kann, wenn wir uns den gemeinsamen Herausforderungen auch gemeinsam stellen“, sagte Pierre Moscovici, EU-Kommissar für Wirtschaft und Finanzen, Steuern und Zoll. Die EU-Finanzminister billigten diese neuen Vorschriften im Rat Wirtschaft und Finanzen im Februar 2017. Nachdem das Europäische Parlament Anfang dieses Monats seine Zustimmung erteilt hat, wurden sie nun vom Rat offiziell angenommen.

Keine hybriden Gestaltungen mehr

Die neuen Vorschriften unterbinden sogenannte „hybride Gestaltungen“ mit den Steuersystemen von Drittländern und treten am 1. Januar 2020 in Kraft, wobei bezüglich einer Bestimmung (Artikel 9a) eine längere Einführungsphase bis 2022 vorgesehen ist. Zusätzlich zu der 2016 vereinbarten ehrgeizigen Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidung wurden zahlreiche neue Steuertransparenzvorschriften angenommen, die für eine gerechtere und offenere Besteuerung in ganz Europa sorgen sollen.

Zum Hintergrund

Seit Januar 2017 sind die Mitgliedstaaten zum automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten verpflichtet, was einen wichtigen Schritt zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung durch Offshore-Steueroasen darstellt. Seit Januar dieses Jahres gelten ähnliche Transparenzvorschriften für Steuervorbescheide, während multinationale Unternehmen den Steuerbehörden bis Ende des Jahres länderbezogene Berichte vorlegen müssen. Der Rat und das Europäische Parlament verhandeln derzeit über weitere wichtige Vorschläge zur Verhinderung von Steuermissbrauch, unter anderem über eine öffentliche länderspezifische Berichterstattung, strengere Bestimmungen gegen Geldwäsche und striktere Vorschriften für die verantwortungsvolle Verwaltung von EU-Mitteln.

(EU-Kommission, PM vom 29.05.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Hans-Peter Löw


29.06.2026

Auskunftsanspruch und Equal Pay im Spannungsfeld von EU-Recht und nationalem Recht

In einer Entscheidung vom 25. Juni 2020 hatte das Bundesarbeitsgericht darüber zu entscheiden, ob auch einer freien Mitarbeiterin ein Auskunftsanspruch nach dem EntgtranspG zustehe, obwohl das Gesetz seinen Anwendungsbereich ausdrücklich auf Arbeitnehmer begrenzt. Das BAG hat den Auskunftsanspruch gewährt, da die Klägerin als arbeitnehmerähnliche Person anzusehen sei, die unter den europarechtlichen Arbeitnehmerbegriff falle. Dieser sei

weiterlesen
Auskunftsanspruch und Equal Pay im Spannungsfeld von EU-Recht und nationalem Recht

Meldung

©kebox/fotolia.com


29.06.2026

DStV warnt vor neuen Risiken im Jahressteuergesetz 2026

Das Jahressteuergesetz 2026 enthält aus Sicht des DStV zwar einige sinnvolle Ansätze, es drohen aber neue Auslegungsfragen und mehr Verwaltungsaufwand.

weiterlesen
DStV warnt vor neuen Risiken im Jahressteuergesetz 2026

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


29.06.2026

Arbeitgeberwahl: Jobsicherheit verdrängt Gehalt von Platz 1

Dass Jobsicherheit das Gehalt überholt, ist ein deutliches Signal. Beschäftigte schauen in einem unsicheren Umfeld zuerst darauf, ob ein Arbeitgeber Verlässlichkeit bietet.

weiterlesen
Arbeitgeberwahl: Jobsicherheit verdrängt Gehalt von Platz 1
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht