• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Kampf der EU-Kommission für fairere Besteuerung trägt Früchte

30.05.2017

Meldung, Steuerrecht

Kampf der EU-Kommission für fairere Besteuerung trägt Früchte

Beitrag mit Bild

©Grecaud Paul/fotolia.com

Die Europäische Kommission begrüßt, dass die Mitgliedstaaten die neuen EU-Vorschriften zur Verhinderung von Steuervermeidung über Drittstaaten am 29.05.2017 förmlich angenommen haben. Unternehmen können künftig Steuern nicht mehr dadurch vermeiden, indem sie die zwischen verschiedenen Ländern bestehenden Unterschiede bei der steuerlichen Behandlung missbrauchen.

„Unsere Kampagne für fairere Besteuerung trägt nun Früchte. Die erzielte Einigung ist ein weiterer Beweis für das, was die EU erreichen kann, wenn wir uns den gemeinsamen Herausforderungen auch gemeinsam stellen“, sagte Pierre Moscovici, EU-Kommissar für Wirtschaft und Finanzen, Steuern und Zoll. Die EU-Finanzminister billigten diese neuen Vorschriften im Rat Wirtschaft und Finanzen im Februar 2017. Nachdem das Europäische Parlament Anfang dieses Monats seine Zustimmung erteilt hat, wurden sie nun vom Rat offiziell angenommen.

Keine hybriden Gestaltungen mehr

Die neuen Vorschriften unterbinden sogenannte „hybride Gestaltungen“ mit den Steuersystemen von Drittländern und treten am 1. Januar 2020 in Kraft, wobei bezüglich einer Bestimmung (Artikel 9a) eine längere Einführungsphase bis 2022 vorgesehen ist. Zusätzlich zu der 2016 vereinbarten ehrgeizigen Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidung wurden zahlreiche neue Steuertransparenzvorschriften angenommen, die für eine gerechtere und offenere Besteuerung in ganz Europa sorgen sollen.

Zum Hintergrund

Seit Januar 2017 sind die Mitgliedstaaten zum automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten verpflichtet, was einen wichtigen Schritt zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung durch Offshore-Steueroasen darstellt. Seit Januar dieses Jahres gelten ähnliche Transparenzvorschriften für Steuervorbescheide, während multinationale Unternehmen den Steuerbehörden bis Ende des Jahres länderbezogene Berichte vorlegen müssen. Der Rat und das Europäische Parlament verhandeln derzeit über weitere wichtige Vorschläge zur Verhinderung von Steuermissbrauch, unter anderem über eine öffentliche länderspezifische Berichterstattung, strengere Bestimmungen gegen Geldwäsche und striktere Vorschriften für die verantwortungsvolle Verwaltung von EU-Mitteln.

(EU-Kommission, PM vom 29.05.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Rechtsboard

Nadine Rettenmaier


28.11.2025

Die Teilnichtigkeit der EU-Mindestlohnrichtlinie – Auswirkungen auf den deutschen Mindestlohn?

Mit Urteil vom 11.11.2025 (C-19/23) hat der EuGH Teile der EU-Mindestlohnrichtlinie (MiLoRL) für nichtig erklärt. Es stellt sich nun die Frage, ob und inwieweit das Urteil Auswirkungen auf die in Deutschland jüngst beschlossenen Mindestlohnerhöhungen zum 01.01.2026 (13,90 €) und zum 01.01.2027 (14,60 €) hat.

weiterlesen
Die Teilnichtigkeit der EU-Mindestlohnrichtlinie – Auswirkungen auf den deutschen Mindestlohn?

Meldung

©kebox/fotolia.com


28.11.2025

Geschäftsführer haftet für Gehaltsprivilegien von Betriebsräten

Wer Hinweise auf rechtswidriges Verhalten ignoriert oder nicht nachhakt, läuft Gefahr, persönlich in die Haftung zu geraten, bestätigt das OLG Frankfurt.

weiterlesen
Geschäftsführer haftet für Gehaltsprivilegien von Betriebsräten

Meldung

©animaflora/fotolia.com


28.11.2025

Steuerberatungskosten bei Anteilsverkauf nicht abziehbar

Der BFH hat eine praxisrelevante Frage zur Abzugsfähigkeit von Steuerberatungskosten beim Verkauf von Kapitalgesellschaftsanteilen beantwortet.

weiterlesen
Steuerberatungskosten bei Anteilsverkauf nicht abziehbar

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank