• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Kabinett beschließt Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts

22.12.2022

Arbeitsrecht, Meldung

Kabinett beschließt Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts

Mit dem Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts bringt die Bundesregierung ein Maßnahmenpaket auf den Weg, um mehr Menschen mit Behinderungen in Arbeit zu bringen und in Arbeit zu halten.

Beitrag mit Bild

© Torbz/fotolia.com

Für eine inklusive Gesellschaft ist es entscheidend, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt und selbstbestimmt am Arbeitsleben teilhaben können. Auch vor dem Hintergrund des hohen Fachkräftebedarfs ist es geboten, Menschen mit Behinderungen darin zu unterstützen, einer Erwerbsarbeit nachgehen zu können.

Das Maßnahmenpaket zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts beinhaltet folgende Maßnahmen:

  • Das Bewilligungsverfahren in den Integrationsämtern wird beschleunigt, indem wir eine Genehmigungsfiktion einführen. Anträge, über die das Integrationsamt nicht innerhalb von sechs Wochen entscheidet, gelten demnach als genehmigt.
  • Der Lohnkostenzuschuss beim Budget für Arbeit wird nicht mehr auf 40 Prozent des vom Arbeitgeber regelmäßig gezahlten Arbeitsentgeltes begrenzt. Für Arbeitgeber wird es damit attraktiver, Menschen mit Behinderungen über das Budget für Arbeit einzustellen.
  • Der Sachverständigenbeirat Versorgungsmedizinische Begutachtung wird nach einem teilhabeorientierten und ganzheitlichen Ansatz neu ausgerichtet. Betroffene werden dann als Expertinnen und Experten in eigener Sache besser bei der Arbeit des Beirats berücksichtigt.
  • Bei der Schwerbehindertenausgleichsabgabe wird mit dem Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts eine vierte Staffel eingeführt. Diese ist von denjenigen Arbeitgebern zu entrichten, die trotz Beschäftigungspflicht keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen. Für kleinere Arbeitgeber zwischen 20 und 59 Arbeitsplätzen gelten Sonderregelungen, die geringere Beträge vorsehen. Die vierte Staffel soll erstmals zum 31.03.2025 zu zahlen sein, wenn die Ausgleichsabgabe für das Jahr 2024 fällig wird.
  • Die Mittel aus der Ausgleichsabgabe sollen zukünftig vollständig zur Unterstützung und Förderung der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verwendet werden.
  • Unterstützt werden Arbeitgeber durch einheitliche Ansprechstellen, die seit Jahresbeginn 2022 deutschlandweit errichtet werden und Arbeitgeber unabhängig und trägerübergreifend zur Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen beraten sowie bei der Beantragung von Förderleistungen unterstützen.

BMAS vom 21.12.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©animaflora/fotolia.com


28.03.2024

Übermittlung von Informationen zu ausländischen Bankkonten verfassungsgemäß

Der BFH sieht in der Übermittlung von Informationen zu ausländischen Bankkonten an die deutschen Steuerbehörden keine verfassungsrechtliche Verletzung.

weiterlesen
Übermittlung von Informationen zu ausländischen Bankkonten verfassungsgemäß

Meldung

©jirsak/123rf.com


28.03.2024

Greenwashing: Neue EU-Verbraucherschutz-Regeln in Kraft

Die neuen Regeln richten sich gegen Praktiken wie irreführende „Grünfärberei“ oder falsche Aussagen über Produkte, deren Haltbarkeit nicht den Erwartungen entspricht.

weiterlesen
Greenwashing: Neue EU-Verbraucherschutz-Regeln in Kraft

Interview

Nils Stünkel / Prof. Dr. Alexander Schinner


27.03.2024

Achtung, Cyberangriff an Ostern: „Feiertage sind sehr beliebt bei Hackern“

„Die Anzahl an Cyberattacken auf Unternehmen nimmt an Feiertagen um 30 % zu“, warnen Prof. Dr. Alexander Schinner und Nils Stünkel.

weiterlesen
Achtung, Cyberangriff an Ostern: „Feiertage sind sehr beliebt bei Hackern“

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank