• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Kabinett beschließt Entwurf zur Modernisierung des Vergaberechts

16.07.2015

Meldung, Wirtschaftsrecht

Kabinett beschließt Entwurf zur Modernisierung des Vergaberechts

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Modernisierung des Vergaberechts verabschiedet. Damit wird die größte Reform des Vergaberechts seit über zehn Jahren eingeleitet.

Mit dem neuen Gesetz werden drei EU-Vergaberichtlinien in deutsches Recht umgesetzt. Damit werden Struktur und Inhalt des Vergaberechts einfacher und anwenderfreundlicher. Zudem werden die Möglichkeiten für Auftraggeber gestärkt, soziale, ökologische und innovative Aspekte im Vergabeprozess zu berücksichtigen. Der Regierungsentwurf stellt außerdem klar, dass das geltende Recht, insbesondere das Arbeits- und Sozialrecht, immer einzuhalten ist, wenn öffentliche Aufträge ausgeführt werden. Das gilt vor allem für den bundesweiten gesetzlichen Mindestlohn.

Erstmals wird der gesamte Ablauf des Vergabeverfahrens vorgezeichnet

Die Grundlage für den Gesetzentwurf sind die im Januar 2015 von der Bundesregierung beschlossenen Eckpunkte zur Reform des Vergaberechts. Künftig wird der überarbeitete vierte Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) die wesentlichen Vorschriften zur Vergabe sämtlicher Arten von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen umfassen. Um die Anwendung des Gesetzes für die Praxis zu erleichtern, wird erstmals im Gesetz der gesamte Ablauf des Vergabeverfahrens vorgezeichnet. Außerdem sollen künftig die grundlegenden Daten zu öffentlichen Aufträgen in Deutschland auf breiter Basis statistisch erfasst werden, ohne damit die Auftragnehmer zusätzlich zu belasten. Die Einführung einer solchen bundesweiten Statistik ist wichtig, um die volkswirtschaftliche Bedeutung der Vergabe öffentlicher Aufträge einschätzen zu können, denn bislang fehlen hierfür valide Daten.

Der Regierungsentwurf ist der erste wesentliche Schritt in einem umfangreichen Gesetz- und Verordnungsgebungsprozess. Die neuen EU-Vergaberichtlinien müssen bis April 2016 umgesetzt sein.

(BMWi / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Oskar Meyn / Nina Ilka


09.09.2026

Alle müssen ins Register – Wie die neue EU-Geldwäsche-Verordnung den Kreis wirt-schaftlicher Eigentümer bei Stiftungen, Trusts und deren Tochtergesellschaften neu definiert

Mit der EU-Geldwäsche-Verordnung gelten ab dem 10.07.2027 umfassend erweiterte Meldepflichten zum Transparenzregister.

weiterlesen
Alle müssen ins Register – Wie die neue EU-Geldwäsche-Verordnung den Kreis wirt-schaftlicher Eigentümer bei Stiftungen, Trusts und deren Tochtergesellschaften neu definiert

Rechtsboard

Achim Braner / Lotte Blumhoff


09.09.2026

Geringfügige Fehler in der Massenentlassungsanzeige führen nicht automatisch zur Unwirksamkeit der Kündigung

Das BAG führt seine Rspr. zu den Fehlerfolgen in Massenentlassungsverfahren weiter fort: In einer neuesten Entscheidung schärfen die Erfurter Richter die Grenzen der Unwirksamkeitsfolge für Kündigungen, indem sie auf die konkrete Relevanz des Fehlers für die Aufgaben der Agentur für Arbeit abstellen.

weiterlesen
Geringfügige Fehler in der Massenentlassungsanzeige führen nicht automatisch zur Unwirksamkeit der Kündigung

Meldung

©BachoFoto/fotolia.com


09.09.2026

PwC-Vergütungsstudie: Entgelttransparenz erhöht den Handlungsdruck

Marktgerechte Vergütung und mehr Transparenz werden für öffentliche Unternehmen zunehmend zum entscheidenden Wettbewerbsfaktor.

weiterlesen
PwC-Vergütungsstudie: Entgelttransparenz erhöht den Handlungsdruck
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht