17.10.2024

Meldung, Steuerrecht

JStG 2024: „Mobilitätsbudget“ vom Tisch

Mit zahlreichen Änderungen wie der Streichung des im Regierungsentwurf vorgesehenen Mobilitätsbudgets hat der Finanzausschuss das Jahressteuergesetz 2024 gebilligt.

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©Jozef Polc/123rf.com

Der Finanzausschuss hat am 16.10.2024 u.a. das geplante Mobilitätsbudget gestrichen, das Jahressteuergesetz 2024 aber gebilligt. Zum nun gestrichenen Mobilitätsbudget wurde erklärt, dass man weiter an dem Ziel festhalte, Vereinfachungen bei der Lohnsteuer und den Sozialabgaben in diesem Bereich zu erreichen. Außerdem wurde darauf hingewiesen, dass die Unionsfraktion selbst keinen Änderungsantrag an dem Gesetzentwurf eingebracht habe.

Das sagen die Parteien

Für die SPD-Fraktion erwähnenswert war eine Regelung zur Bekämpfung von Steuerbetrug. Hierbei geht es um die Anpassung des Meldestandards zu Dividendenerträgen an die europäische FASTER-Richtlinie.

Vonseiten der CDU/CSU-Fraktion wurde gelobt, dass der Gesetzentwurf mit den 59 Änderungsanträgen verbessert worden sei, etwa bei der steuerlichen Förderung der Kinderbetreuung. Künftig sollen demnach 80 % der Aufwendungen für die Betreuung von Kindern als Sonderausgaben berücksichtigt werden, maximal 4.800 Euro. Bisher galt hier eine Regel von zwei Dritteln mit einem Höchstbetrag von 4.000 Euro. Lob fand die Unionsfraktion auch dafür, dass künftig Verluste aus Termingeschäften uneingeschränkt mit allen Einkünften aus Kapitalvermögen verrechenbar sein sollen.

Aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde gelobt, dass Kleinunternehmer entlastet würden. Von den höheren Grenzen der Kleinunternehmerregelung bei der Umsatzsteuer würden ca. 20.000 Subjekte betroffen. Diese müssten auch keine E-Rechnung stellen. Auch der künftig geltende ermäßigte Steuersatz bei Kunst wurde hervorgehoben.

Für die FDP-Fraktion ist unter anderem positiv, dass die Umsatzsteuerbefreiung bei Sportveranstaltungen gestrichen wurde, denn dies hätte für Kommunen bedeutet, dass sie auch nicht mehr vorsteuerabzugsfähig wären. Bei der Änderung des Durchschnittssteuersatzes für Landwirte hätte man gern auf eine unterjährige Änderung im November verzichtet, allerdings hätte dies die Gefahr bedeutet, dass die EU diese Regelung gänzlich untersagt.

Die AfD-Fraktion lobte, dass die Änderungen des Vorsteuerabzugs bei der Ist-Besteuerung auf das Jahr 2028 verschoben wurden. Aus der Gruppe Die Linke wurde kritisiert, dass der Entwurf für das Jahressteuergesetz Steuerungerechtigkeiten nicht adressiere. Sie hatte einen eigenen Antrag zum Thema Wohngemeinnützigkeit eingebracht, da ihr die Regelungen im Jahressteuergesetz dazu nicht ausreichen. Dieser wurde mit den Stimmen aller anderen Fraktionen abgelehnt.


Dt. Bundestag vom 16.10.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

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