Einfacher, weniger betrugsanfällig, unternehmerfreundlicher. Das gilt künftig für die Mehrwertsteuer im grenzüberschreitenden Online-Handel. Mit dem vom Kabinett beschlossenen Jahressteuergesetz 2020 werden wichtige EU-Vorgaben umgesetzt, aber auch weitere Neuregelungen auf den Weg gebracht.
Das Jahressteuergesetz 2020 ist ein typisches „Artikelgesetz“: Mit mehr als 100 Einzelregelungen quer durch das Steuerrecht ändert es eine Vielzahl von Gesetzen. Auf diese Weise setzt es EU-Vorgaben und die Ergebnisse der Rechtsprechung um, regelt aber auch fachliche Fragen und korrigiert redaktionelle Fehler. Es modernisiert auch die Regelungen zur Mehrwertsteuer zwischen Unternehmen und privaten Kunden im grenzüberschreitenden Online-Handel. Dazu setzt es EU-Vorgaben in deutsches Recht um.
One Stop Shop für Online-Handel
Künftig müssen EU-weit agierende Unternehmer nicht mehr in jedem Mitgliedsstaat einzeln ihre Steuerpflichten erfüllen. Das erfolgt dann allein im Heimatland des Unternehmers über ein Webportal – den so genannten One Stop Shop. Dort wird die Mehrwertsteuer zentral für alle EU-weiten Online-Umsätze abgerechnet. Der Heimat-Fiskus überweist die Steuer dann im zweiten Schritt an die jeweiligen Länder. Unternehmer aus Nicht-EU-Staaten können sich den Mitgliedsstaat aussuchen, in dem sie die Mehrwertsteuer zentral für sämtliche EU-Umsätze abwickeln.
Weitere Änderungen sollen den Mehrwertsteuerbetrug von Händlern aus Nicht-EU-Ländern eindämmen. Dazu werden die Betreiber von Online-Marktplätzen fiktiv in die Lieferkette eingebunden und damit stärker in die Pflicht genommen: Sie schulden künftig die Mehrwertsteuer der auf ihrer Plattform aktiven Händler.
Was regelt das JStG 2020 sonst noch?
- Die geltende Regelung, nach der Arbeitgeberzuschüsse zum Kurzarbeitergeld steuerfrei bleiben, wird bis Ende 2021 verlängert. Darauf hatten sich die Regierungsparteien im Koalitionsausschuss verständigt.
- Der Datenaustausch zwischen Kranken- und Pflegeversicherung, Finanzamt und Arbeitgebern erfolgt künftig rein elektronisch. Ausländische Versicherungen sind davon ausgenommen.
- Die Steuerregelung für besonders günstige Mieten wird verbessert. Das soll verhindern, dass Vermieter aus rein steuerlichen Gründen Mieten erhöhen.
- Die Steuerbefreiung für die vorübergehende Unterbringung von Bürgerkriegsflüchtlingen und Asylbewerbern in Wohnungen von steuerbefreiten Genossenschaften und Vereinen gilt künftig auch für alle wohnungslosen Menschen.
- Der Investitionsabzugsbetrag wird flexibler. Das erleichtert die Finanzierung geplanter Investitionen.
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Mehr zum Thema JStG 2020 lesen Sie in unserem aktuellen Interview „JStG 2020: Änderung der Abgabenordnung sorgt für Unmut“ mit Dr. Katrin Dorn.
(Bundesregierung vom 02.09.2020 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)