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07.10.2021

Meldung, Wirtschaftsrecht

Jetzt Überbrückungshilfe III Plus beantragen

Von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen können ab 06.10.2021 Anträge auf die bis zum Jahresende verlängerte Überbrückungshilfe III Plus für den Förderzeitraum Oktober bis Dezember 2021 stellen.

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©alphaspirit /123rf.com

Die Anträge sind durch prüfende Dritte über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de einzureichen. Die Antragsfrist wird bis zum 31.12.2021 verlängert. Die maßgeblichen Förderbedingungen sind in Form von FAQ auf der Plattform veröffentlicht.

Verlängerte Überbrückungshilfe III Plus

Die deutsche Wirtschaft hat über den Sommer eine beeindruckende Aufholjagd hingelegt. Dennoch gibt es weiterhin Bereiche, die unter Corona-bedingten Einschränkungen leiden. Diese Unternehmen können die verlängerte Überbrückungshilfe III Plus weiter in Anspruch nehmen.

Die nun bis Jahresende verlängerte Hilfe ist inhaltlich nahezu unverändert zur Überbrückungshilfe III Plus für die Monate Juli bis September. Auch in der verlängerten Version sind Unternehmen mit einem Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 % antragsberechtigt. Außerdem können all jene Unternehmen einen Antrag stellen, die im Juni 2021 für die Überbrückungshilfe III antragsberechtigt und im Juli von der Hochwasserkatastrophe betroffen waren.

Änderungsantrag genügt

Unternehmen, die bereits die Überbrückungshilfe III Plus für die Monate Juli bis September 2021 erhalten haben und weitere Hilfe benötigen, können die Förderung für die Verlängerungsmonate Oktober bis Dezember 2021 einfach über einen Änderungsantrag erhalten. Alle Unternehmen, die bislang noch keinen Antrag für diese Hilfe gestellt haben, können jetzt einen Erstantrag für die volle Förderperiode Juli bis Dezember 2021 stellen. Damit die Hilfen schnell wirken, können die Unternehmen bei Erstanträgen auch Abschlagszahlungen in Höhe von bis zu 100.000 Euro pro Monat erhalten.

Verlängert wird auch die Neustarthilfe Plus für Soloselbständige. Für den Zeitraum Oktober bis Dezember können Soloselbstständige, deren Umsatz durch Corona weiter eingeschränkt ist, damit zusätzlich bis zu 4.500 Euro Unterstützung erhalten. Die Antragstellung in der Neustarthilfe Plus für das 4. Quartal ist voraussichtlich Mitte Oktober möglich. Details zur Antragstellung werden ebenfalls zeitnah auf der Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de veröffentlicht.


BMWi vom 06.10.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

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