35 Prozent der Unternehmen in Deutschland verwenden mehr als eine Datenschutzerklärung, um Kunden oder Nutzer zum Beispiel auf Webseiten oder Papierformularen über die Verarbeitung personenbezogener Daten zu informieren, zeigt eine aktuelle Umfrage des Digitalverbands Bitkom unter 509 Unternehmen ab 20 Mitarbeitern
Die Anzahl der verwendeten Datenschutzerklärungen hängt stark von der Größe des Unternehmens ab. Bei Unternehmen ab 500 Mitarbeitern nutzen 89 Prozent mehr als eine Erklärung. 32 Prozent haben zwei, 37 Prozent drei bis fünf und 20 Prozent mehr als fünf Datenschutzerklärungen für unterschiedliche Zwecke im Einsatz. Lediglich 11 Prozent der Großunternehmen geben an, nur eine Erklärung zu haben. „Mit der Einführung der EU-Datenschutz-Grundverordnung müssen sämtliche Datenschutzerklärungen auf den neuesten Stand gebracht werden“, erklärt Susanne Dehmel, Bitkom-Geschäftsleiterin Datenschutz und Sicherheit. So ergeben sich aus der neuen Verordnung zusätzliche Informationspflichten und die formalen Vorgaben für Einwilligungen wurden verschärft, was in den Datenschutzerklärungen berücksichtigt werden muss.
Europäische Datenschutz-Grundverordnung muss umgesetzt werden
Die Datenschutzerklärung ist nur ein Element, das die Unternehmen an die EU-Datenschutz-Grundverordnung anpassen müssen. Die Datenschutz-Grundverordnung ist am 25. Mai 2016 offiziell in Kraft getreten und muss jetzt von den Unternehmen umgesetzt werden. Stichtag für die Anwendung sämtlicher Regelungen in den Mitgliedsstaaten der EU ist der 25. Mai 2018. Bis dahin müssen auch die nationale Gesetzgebung angepasst und Details der Verordnung von den Datenschutzbehörden konkretisiert werden.
(Bitkom, PM vom 20.09.2016/Viola C. Didier)