25.09.2018

Arbeitsrecht, Meldung

Jeder Fünfte atypisch beschäftigt

Beitrag mit Bild

©Birgit Reitz-Hofmann/fotolia.com

In Deutschland ist etwa jeder fünfte Erwerbstätige atypisch beschäftigt. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke schreibt, lag 2017 der Anteil der atypisch Beschäftigten bei 20,8 %, wohingegen 69,3 % der Erwerbstätigen in Normalarbeitsverhältnissen beschäftigt waren.

Zu den atypischen Beschäftigungsformen werden – in Abgrenzung vom Normalarbeitsverhältnis – Teilzeitbeschäftigungen mit 20 oder weniger Arbeitsstunden pro Woche, geringfügige Beschäftigungen, befristete Beschäftigungen sowie Leiharbeitsverhältnisse gezählt. Im Gegensatz zum Normalarbeitsverhältnis, das in der Regel darauf ausgerichtet ist, den eigenen Lebensunterhalt und eventuell den von Angehörigen voll zu finanzieren, können atypische Beschäftigungsformen diesen Anspruch, z. B. wegen geringer Arbeitszeiten, häufig nur bedingt erfüllen. Sie sind jedoch nicht mit prekärer Beschäftigung gleichzusetzen, betont die Bundesregierung in der Antwort.

Anteil der atypisch Beschäftigten bleibt stabil

Der Anteil der atypischen Beschäftigten sei in den vergangenen Jahren stabil geblieben, heißt es weiter in der Antwort. Mit der höheren Erwerbstätigkeit insgesamt habe es sowohl einen Anstieg bei den Normalarbeitsverhältnissen gegeben als auch bei der atypischen Beschäftigung.

(Dt. Bundestag, hib vom 20.09.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Oskar Meyn / Markus Manten


12.08.2026

Wegzugsbesteuerung im Lichte des Vorabentscheidungsverfahrens „Gena“ – macht der EuGH die Stundung zur Pflicht?

Die Wegzugsbesteuerung bewegt sich im Spannungsfeld zwischen europäischer Mobilitätsfreiheit und mitgliedstaatlichen Fiskalinteressen.

weiterlesen
Wegzugsbesteuerung im Lichte des Vorabentscheidungsverfahrens „Gena“ – macht der EuGH die Stundung zur Pflicht?

Meldung

©magele-picture/fotolia.com


12.08.2026

Kapitalertragsteuer: BZSt prüft Entlastung bei Disregarded Entities

Bei Disregarded Entities bleibt die Kapitalertragsteuerentlastung möglich, erfordert aber eine sorgfältige Mitwirkung im Antragsverfahren.

weiterlesen
Kapitalertragsteuer: BZSt prüft Entlastung bei Disregarded Entities

Meldung

©momius/fotolia.com


12.08.2026

Innerbetrieblicher Weg zur Massage kein Arbeitsunfall

Ein Unfall auf dem Weg zu einer freiwilligen, vom Arbeitgeber bezahlten Massage in der Arbeitszeit ist trotz allem kein Arbeitsunfall.

weiterlesen
Innerbetrieblicher Weg zur Massage kein Arbeitsunfall
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht