25.09.2018

Arbeitsrecht, Meldung

Jeder Fünfte atypisch beschäftigt

Beitrag mit Bild

©Birgit Reitz-Hofmann/fotolia.com

In Deutschland ist etwa jeder fünfte Erwerbstätige atypisch beschäftigt. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke schreibt, lag 2017 der Anteil der atypisch Beschäftigten bei 20,8 %, wohingegen 69,3 % der Erwerbstätigen in Normalarbeitsverhältnissen beschäftigt waren.

Zu den atypischen Beschäftigungsformen werden – in Abgrenzung vom Normalarbeitsverhältnis – Teilzeitbeschäftigungen mit 20 oder weniger Arbeitsstunden pro Woche, geringfügige Beschäftigungen, befristete Beschäftigungen sowie Leiharbeitsverhältnisse gezählt. Im Gegensatz zum Normalarbeitsverhältnis, das in der Regel darauf ausgerichtet ist, den eigenen Lebensunterhalt und eventuell den von Angehörigen voll zu finanzieren, können atypische Beschäftigungsformen diesen Anspruch, z. B. wegen geringer Arbeitszeiten, häufig nur bedingt erfüllen. Sie sind jedoch nicht mit prekärer Beschäftigung gleichzusetzen, betont die Bundesregierung in der Antwort.

Anteil der atypisch Beschäftigten bleibt stabil

Der Anteil der atypischen Beschäftigten sei in den vergangenen Jahren stabil geblieben, heißt es weiter in der Antwort. Mit der höheren Erwerbstätigkeit insgesamt habe es sowohl einen Anstieg bei den Normalarbeitsverhältnissen gegeben als auch bei der atypischen Beschäftigung.

(Dt. Bundestag, hib vom 20.09.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Tobias Deschenhalm / Michael Grunwald


28.07.2026

Die umsatzsteuerliche Organschaft im Wandel: § 2c UStG nach dem Referentenentwurf zum JStG 2026

Die umsatzsteuerliche Organschaft zählt zu den praxisrelevantesten Instituten des Umsatzsteuerrechts. Gleichwohl ist ihre gesetzliche Ausgestaltung seit Jahren reformbedürftig.

weiterlesen
Die umsatzsteuerliche Organschaft im Wandel: § 2c UStG nach dem Referentenentwurf zum JStG 2026

Meldung

©Andrey Popov/fotolia.com


28.07.2026

Finanzinvestoren bei Wirtschaftsprüfern: WPK setzt auf Kontrolle

Finanzinvestoren dürfen Kapital geben, die fachliche Kontrolle muss jedoch bei den Wirtschaftsprüfern bleiben, erklärt die WPK.

weiterlesen
Finanzinvestoren bei Wirtschaftsprüfern: WPK setzt auf Kontrolle

Meldung

©js-photo/fotolia.com


28.07.2026

Firmenwagen: Unverzichtbar, aber im Wandel

Der Firmenwagen ist und bleibt in Deutschland als Instrument unverzichtbar, allerdings verändert sich die Art, wie er angeboten wird.

weiterlesen
Firmenwagen: Unverzichtbar, aber im Wandel
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht