25.09.2018

Arbeitsrecht, Meldung

Jeder Fünfte atypisch beschäftigt

Beitrag mit Bild

©Birgit Reitz-Hofmann/fotolia.com

In Deutschland ist etwa jeder fünfte Erwerbstätige atypisch beschäftigt. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke schreibt, lag 2017 der Anteil der atypisch Beschäftigten bei 20,8 %, wohingegen 69,3 % der Erwerbstätigen in Normalarbeitsverhältnissen beschäftigt waren.

Zu den atypischen Beschäftigungsformen werden – in Abgrenzung vom Normalarbeitsverhältnis – Teilzeitbeschäftigungen mit 20 oder weniger Arbeitsstunden pro Woche, geringfügige Beschäftigungen, befristete Beschäftigungen sowie Leiharbeitsverhältnisse gezählt. Im Gegensatz zum Normalarbeitsverhältnis, das in der Regel darauf ausgerichtet ist, den eigenen Lebensunterhalt und eventuell den von Angehörigen voll zu finanzieren, können atypische Beschäftigungsformen diesen Anspruch, z. B. wegen geringer Arbeitszeiten, häufig nur bedingt erfüllen. Sie sind jedoch nicht mit prekärer Beschäftigung gleichzusetzen, betont die Bundesregierung in der Antwort.

Anteil der atypisch Beschäftigten bleibt stabil

Der Anteil der atypischen Beschäftigten sei in den vergangenen Jahren stabil geblieben, heißt es weiter in der Antwort. Mit der höheren Erwerbstätigkeit insgesamt habe es sowohl einen Anstieg bei den Normalarbeitsverhältnissen gegeben als auch bei der atypischen Beschäftigung.

(Dt. Bundestag, hib vom 20.09.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Meldung

©stadtratte/fotolia.com


28.08.2026

Erbschaft- und Schenkungsteuer erreicht Rekordwert

Große Erbschaften und Schenkungen ließen die Steuerfestsetzungen 2025 auf einen neuen Rekordwert steigen.

weiterlesen
Erbschaft- und Schenkungsteuer erreicht Rekordwert

Meldung

©marog-pixcells/fotolia.com


28.08.2026

Bundesrat will Bundesdatenschutzgesetz ändern

Die Datenschutzaufsicht soll laut Gesetzentwurf effizienter und einheitlicher werden, doch rechtliche Fragen sind noch zu klären.

weiterlesen
Bundesrat will Bundesdatenschutzgesetz ändern

Meldung

©M.Schuppich/fotolia.com


27.08.2026

Steuererklärung: Das Smartphone übernimmt, KI unterstützt

Immer mehr Steuerpflichtige nutzen KI und Apps für ihre Steuererklärung und zeigen zugleich großes Interesse an einer automatisch vorausgefüllten Ein-Klick-Lösung.

weiterlesen
Steuererklärung: Das Smartphone übernimmt, KI unterstützt
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht