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27.12.2024

Arbeitsrecht, Meldung

Jahreswende: Wer arbeiten muss und wie das bezahlt wird

Wer an den Feiertagen im Erwerbsjob beschäftigt ist und was Beschäftigte für ihren Einsatz finanziell bekommen, hat das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung untersucht.

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©ammentorp/123rf.com

Sie kümmern sich um Menschen in Not, liefern den Weihnachtsbraten und machen die Silvesterparty im Restaurant zum Erlebnis: Ein Teil der Erwerbstätigen in Deutschland muss arbeiten, während und damit die Mehrheit der Bevölkerung Weihnachten und Silvester feiern kann. Das Ergebnis einer neuen WSI-Studie: In diesem Jahr müssen 9 % der Erwerbstätigen an Heiligabend nach 14 Uhr arbeiten. Besonders hoch sind die Anteile derjenigen, die zu Weihnachten und zur Jahreswende „im Dienst“ sind, im Gastgewerbe, in Verkehr und Logistik sowie im Handel und dem Gesundheits- und Sozialwesen. Am Nachmittag des Heiligen Abends erhält gut die Hälfte der Arbeitenden einen Lohnzuschlag. Ein Wert, der an den beiden Weihnachtsfeiertagen auf gut 70 % steigt.

Über 7.100 Erwerbstätige haben in einer Befragung der Hans-Böckler-Stiftung Ende November/Anfang Dezember darüber Auskunft gegeben, ob und wann sie an Weihnachten oder zum Jahreswechsel arbeiten.

Wer arbeiten muss …

Auf dieser Basis ergibt sich ein detailliertes Bild: Am Vormittag des 24.12. müssen noch 22 % aller Erwerbstätigen arbeiten, da es sich um einen Dienstag handelt. Im Handel (44 %), Verkehr und Logistik (40 %) sowie im Gastgewerbe (36 %) liegen diese Werte jedoch weitaus höher. Nach 14 Uhr, wenn in Deutschland das Ladenschlussgesetz den Heiligen Abend einläutet, sinkt der Anteil der Menschen, die schaffen müssen, zwar deutlich, aber dennoch müssen immerhin 9 % der Erwerbstätigen arbeiten, während andernorts Bescherung ist. An den beiden Weihnachtstagen bleiben die allgemeinen Werte der Beschäftigung in etwa auf dem Niveau von Heiligabend nach 14 Uhr. Eine wichtige Ausnahme ist das Gastgewerbe, wo stets mehr als drei von zehn Erwerbstätigen im Job gefragt sind.

Am Vormittag des Silvestertages müssen in diesem Jahr 22 % aller Erwerbstätigen arbeiten, während es im Vorjahr nur 9 % waren. Dies ist wiederum darauf zurückzuführen, dass Silvester im letzten Jahr auf einen Sonntag fiel. Nach 14 Uhr sinkt der Anteil um die Hälfte auf 11 %. Deutlich überdurchschnittlich ist die Quote dann erneut im Gastgewerbe, im Gesundheits- und Sozialwesen sowie in der Logistik. An Neujahr ist es 9 % der Erwerbstätigen nicht vergönnt, auszuschlafen.

… und was dabei herausspringt

Aus den Befragungsdaten geht ferner hervor, wer für seine Arbeit an den Festtagen einen Lohnzuschlag erhält. Am Vormittag des Heiligen Abends und von Silvester bekommen 27 bzw. 24 % der Arbeitenden einen Lohnzuschlag, was darauf zurückzuführen ist, dass es sich um Werktage handelt. Am Nachmittag von Heiligabend bzw. Silvester bekommen immerhin 55 bzw. 50 % derjenigen, die nicht freimachen können, eine Extraportion Gehalt. An den drei Feiertagen zwischen den Jahren gilt dies für etwa sieben von zehn Arbeitenden. Dies dürfte unter anderem darauf zurückzuführen sein, dass fast alle Tarifverträge für Arbeit an diesen Tagen Lohnzuschläge vorsehen, während an Heiligabend und Silvester bezahlte Freistellungen im Vordergrund stehen. Während Männer gerade am Heiligen Abend häufiger als Frauen zur Arbeit müssen, erhalten Frauen seltener Lohnzuschläge, wenn sie arbeiten.

Eine Auswertung von 95 Tarifverträgen durch das WSI Tarifarchiv zeigt ferner für alle wichtigen Branchen und viele bekannte Unternehmen, welche Ansprüche sich aus den Tarifverträgen auf bezahlte Freistellungen und Lohnzuschläge auch in ihrer Region und Branche ergeben.


Hans-Böckler-Stiftung vom 20.12.2024 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

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