Durch die verschiedenen Maßnahmen soll das Jahressteuergesetz 2022 (20/3879) die Steuerzahler im kommenden Jahr um 3,16 Milliarden Euro und bis 2026 um rund 6,9 Milliarden Euro entlasten. Im Einzelnen sieht der Entwurf vor, den Sparer-Pauschbetrag von derzeit 801 Euro auf 1.000 Euro für Alleinstehende und von 1.602 auf 2.000 Euro für Ehegatten beziehungsweise Lebenspartner zu erhöhen. Zur leichteren technischen Abwicklung sollen bereits erteilte Freistellungsaufträge prozentual erhöht werden.
Vollständiger Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen
Bei der Altersvorsorge soll der vollständige Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen ab 2023 vollzogen werden. Bisher waren für 2023 96 % und 98 % für 2024 vorgesehen. Damit soll eine doppelte Besteuerung vermieden werden.
Der Grundrentenzuschlag soll steuerfrei gestellt werden. Dadurch könnte der Grundrentenzuschlag steuerlich unbelastet in voller Höhe zur Verfügung stehen und so ungeschmälert zur Sicherung des Lebensunterhalts beitragen, heißt es in dem Entwurf.
Anhebung des linearen AfA-Satzes für Wohngebäude
Verbessert wird die Abschreibung von Immobilien. Der lineare AfA-Satz zur Abschreibung von Wohngebäuden, die nach dem 31. Dezember 2023 fertiggestellt werden, steigt von zwei auf drei Prozent an. Damit verkürzt sich der Abschreibungszeitraum von bisher 50 auf 33 Jahre. So leistet der Staat einen Beitrag zur Unterstützung einer klimagerechten Neubauoffensive.
Außerdem erhöht sich der Ausbildungsfreibetrag für volljährige Kinder, die sich in Berufsausbildung befinden und auswärts untergebracht sind. Der Betrag soll von 924 Euro auf 1.200 Euro pro Kalenderjahr steigen.